Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen ist ein vielfältiger Wirtschaftsbereich: Von Gaming und Software über Film, Fernsehen und Musik bis hin zu Design, Architektur und Werbung vereint sie zahlreiche Teilmärkte mit unterschiedlichen Entwicklungen und Dynamiken. Als kreative Branche steht sie für kulturelle Vielfalt und zugleich wirtschaftliche Innovationskraft.
Doch wie entwickeln sich die einzelnen Teilmärkte? Welche Bereiche wachsen, welche stehen unter Druck? Welche Teilmärkte sichern die Zukunft der Kreativwirtschaft in NRW und welche verlieren an Bedeutung? In diesem Artikel finden Sie einen Überblick über ausgewählte amtliche Statistiken zur Kultur- und Kreativwirtschaft. Antworten erhalten Sie dabei unter anderem auf folgende Fragen: Wie viele Unternehmen sind in den einzelnen Teilmärkten tätig? Wie viele Personen arbeiten in kreativen Berufen? Welche Branchen verzeichnen besonders starke Zuwächse oder Rückgänge?
Bedeutung der Kreativwirtschaft für die NRW-Wirtschaft
Die Kreativwirtschaft als Wirtschaftsfaktor in NRW
Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt einen wirtschaftlich relevanten Bereich in Nordrhein-Westfalen dar. Im Jahr 2023 erzielte sie einen Gesamtumsatz von 49,1 Milliarden Euro und trug damit mit rund 2 % zum Gesamtumsatz des Landes Nordrhein-Westfalen bei (2.401,1 Milliarden Euro). Die Branche umfasst insgesamt elf Teilmärkte mit insgesamt 53.613 Rechtlichen Einheiten, was im Jahr 2023 7,4 % der insgesamt 723.538 Rechtlichen Einheiten1 in NRW entsprach. In der Kultur- und Kreativwirtschaft waren rund 221.866 abhängig Beschäftigte tätig, bzw. 2,7 % der insgesamt gut 8 Mio. abhängig Beschäftigten in NRW. Der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag bei 89 %. Eine Rechtliche Einheit verfügte im Durchschnitt über 4,1 Beschäftigte und erzielte einen Umsatz von 915.401 Euro.
Innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft zeigen sich deutliche Unterschiede in der Struktur der einzelnen Teilmärkte: Im Jahr 2023 entfielen auf die Software- und Games-Industrie sowie auf den Werbemarkt jeweils hohe Anteile am Gesamtumsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft (32,3 % und 22,9 %). Gleichzeitig waren in diesen beiden Teilmärkten über die Hälfte der abhängig Beschäftigten in der Kreativwirtschaft tätig (38,7 % und 14,8 %), obwohl nur gut ein Viertel der Rechtlichen Einheiten (16,2 % und 10,8 %) auf diese beiden Teilmärkte entfiel.
Demgegenüber verfügte der Kunstmarkt mit 3,2 % über relativ hohe Anteile an den Rechtlichen Einheiten, wenn man den Umsatzanteil dieser Teilbranche von 0,9 % als Vergleichsmaßstab heranzieht. Ebenfalls war auch in diesem Teilmarkt der Anteil an allen abhängig Beschäftigten der Kultur- und Kreativwirtschaft mit 0,5 % eher gering.
Ein ähnliches Muster zeigte sich auch in der Designwirtschaft, die einen überproportionalen Anteil an Rechtlichen Einheiten mit 18,8 % im Vergleich zu den Umsatz- und Beschäftigtenanteilen mit jeweils 9,3 % aufwies.
Entwicklung der Kultur- und Kreativwirtschaft von 2019 bis 2023
Kultur- und Kreativwirtschaft im Wandel
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Bedeutung der Kultur- und Kreativwirtschaft ist ihre Entwicklung in den vergangenen Jahren von besonderem Interesse. Die Pandemie wirkte sich zunächst deutlich auf die Zahl der Rechtlichen Einheiten aus. Zwischen 2019 und 2020 kam es zu einem relativ starken Rückgang von 10,6 % gegenüber dem Vorjahr. In den darauffolgenden Jahren setzte eine leichte Erholung ein, dennoch lag die Zahl der Rechtlichen Einheiten im Jahr 2023 weiterhin unter dem Stand vor der Pandemie.
Auch die Beschäftigung war im ersten Pandemiejahr rückläufig. Die Zahl der abhängig Beschäftigten sank 2020 um 0,4 % im Vergleich zu 2019. Demgegenüber sank die Zahl der insgesamt abhängig Beschäftigten in NRW um 0,9 % im Vergleich zu 2019. Damit fiel der Beschäftigtenrückgang in der Kultur- und Kreativbranche vergleichsweise moderat aus. Seitdem hat sich die Zahl der abhängig Beschäftigten positiv entwickelt: Sie stieg von rund 208.000 im Jahr 2019 auf etwa 221.000 im Jahr 2023.
Beim Umsatz zeigte sich ebenfalls ein deutlicher Einfluss der Pandemie. Im Jahr 2020 verringerte sich der Gesamtumsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen um 4,8 % gegenüber 2019. Bis 2023 kam es auch bei diesem Indikator zu einer Erholung, sodass der nominale Umsatz mit 49,1 Milliarden Euro erneut über dem Vorpandemieniveau von 37,8 Milliarden Euro lag (Inflationseffekte bleiben bei dieser Betrachtung jedoch unberücksichtigt).
Entwicklung in den Teilmärkten: Wer gewinnt, wer verliert an Bedeutung?
Dynamik in der Kreativwirtschaft: Die Entwicklung der Teilmärkte
Im Vergleich zum Vorpandemiejahr 2019 ist die Zahl der Rechtlichen Einheiten in der Kultur- und Kreativwirtschaft Nordrhein-Westfalens in den meisten Teilmärkten zurückgegangen. Ausnahmen bilden die Software- und Games-Industrie sowie die Filmwirtschaft, die jeweils einen Anstieg um 9,2 % beziehungsweise 5,9 % verzeichneten. Besonders ausgeprägt waren die Rückgänge in der Rundfunkwirtschaft und im Pressemarkt mit Abnahmen von 19,8 % bzw. 14,8 % im Jahr 2023 gegenüber 2019.
Die Zahl der abhängig Beschäftigten entwickelte sich unterschiedlich. Den größten Anstieg verzeichnete die Software- und Games-Industrie, die zugleich den größten Teilmarkt innerhalb der Kultur- und Kreativwirtschaft darstellte. Aufgrund ihrer Bedeutung hatte diese Entwicklung einen spürbaren Einfluss auf die Gesamtbeschäftigung der Branche. Den stärksten Rückgang bei der Zahl der abhängig Beschäftigten verzeichneten der Pressemarkt, wie beispielsweise das Verlegen von Zeitungen und Zeitschriften (-21,1 %), und die Musikwirtschaft (-18,4 %).
Auch bei den Umsätzen lassen sich deutliche Unterschiede zwischen den Teilmärkten beobachten. Den größten Zuwachs im Vergleich zum Jahr 2019 verzeichnete die Software- und Games-Industrie mit 68,3 %. Rückläufige Entwicklungen waren ausschließlich in der Rundfunkwirtschaft mit -19,2 % sowie in der Pressewirtschaft mit -2,3 % zu beobachten.
Fazit
Zusammenfassung
Die Ergebnisse zeigen eine anhaltende strukturelle Veränderung innerhalb der Kreativwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Während die Software- und Games-Industrie deutliche Zuwächse bei Umsatz und Beschäftigung verzeichnet, zeigen sich im Pressemarkt rückläufige Entwicklungen mit sinkenden Umsätzen und einer abnehmenden Zahl der Beschäftigten. In der Rundfunkwirtschaft stellt sich die Entwicklung differenzierter dar: Während sich die wirtschaftliche Entwicklung nicht durchgängig positiv darstellt, ist der Anteil der Beschäftigten im Zeitraum von 2019 bis 2023 gestiegen. Insgesamt bleibt die Kreativwirtschaft ein relevanter Wirtschaftsbereich in Nordrhein-Westfalen, wobei sich die wirtschaftlichen Schwerpunkte zunehmend in Richtung digitaler und interaktiver Teilmärkte verlagern.
Fußnoten und Hinweise
Fußnoten
1 Eine Rechtliche Einheit wird in der deutschen amtlichen Statistik als kleinste rechtlich selbstständige Einheit definiert, die aus handels- beziehungsweise steuerrechtlichen Gründen Bücher führt, , wie z.B. Einzelunternehmen, GmbH, AG, GbR, OHG. Hierzu zählt auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit. In dieser Sonderauswertung wird der Begriff „Unternehmen“ synonym zum Begriff „Rechtliche Einheit“ verwendet.
Methodische Hinweise
Die dargestellten Ergebnisse sind einer Sonderauswertung aus dem Statistischen Unternehmensregister entnommen. Die Abgrenzung der Kunst- und Kreativwirtschaft sowie die Zuordnung zu den einzelnen Teilmärkten folgt der Definition durch die Wirtschaftsministerkonferenz https://www.wirtschaftsministerkonferenz.de/WMK/DE/termine/Sitzungen/16-06-08-09-WMK/16-06-08-09-bericht-leitfaden-ak-kultur-kreativwirtschaft-10.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Eine Rechtliche Einheit im statistischen Unternehmensregister ist eine natürliche Person, die wirtschaftlich tätig ist, eine juristische Person oder eine Personenvereinigung. Zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten zählen auch die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit und das Halten von Beteiligungen an anderen Rechtlichen Einheiten. Betrachtet werden also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaft oder ein Einzelunternehmer.
In den Berichtsjahren 2019 und 2020 wurden in der Erfassung der Daten des Statistischen Unternehmensregisters folgende Anpassungen vorgenommen:
Berichtsjahr 2019
Absenkung der Relevanzschwelle bei den geringfügig entlohnt Beschäftigten und Ausweitung um geringfügig entlohnt Beschäftigte und Umstieg auf Durchschnittswerte:
Zum einen wurde die Zahl der geringfügig entlohnt Beschäftigten in die Auswertungen mit aufgenommen; diese bilden zusammen mit den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten die neue Beschäftigtengröße „abhängig Beschäftigte“; die Beschäftigtengrößenklassen werden auf Basis der abhängig Beschäftigten gebildet und nicht mehr – wie zuvor – aus den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Ab dem Berichtsjahr 2019 werden außerdem Einheiten für Auswertungen relevant, wenn sie im Jahresdurchschnitt eine geringfügig entlohnt beschäftigte Person haben. Zuvor waren diese Einheiten (mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten und unterhalb der Umsatzgrenze) nicht in den Ergebnissen enthalten.
Zum anderen werden die Beschäftigtenzahlen seit 2019 auf Jahresdurchschnittswerte umgestellt und geben nicht mehr den Wert zum Stichtag 31.12. des Berichtsjahres wieder.
Berichtsjahr 2020
Anhebung der Relevanzgrenze beim Umsatz von 17.500 € auf 22.000 €:
Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde unter anderem die die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro auf 22.000 Euro im Jahr 2020 angehoben. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen zwischen diesen beiden Umsatzgrenzen 2020 nicht mehr in den Ergebnissen des Unternehmensregisters berücksichtigt wurden.
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