Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt Statistik.NRW. Sie wurde am 28.02.2025 erstellt und zuletzt am 27.08.2025 aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen erfolgte im Januar 2025. Dabei wurden Mängel festgestellt, welche die Barrierefreiheit einschränken. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren. Eine Nachprüfung ist im Sommer 2025 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend genannten Bereiche der Website erfüllen derzeit nicht oder nicht vollständig die Anforderungen an Barrierefreiheit:
- Erforderliche Inhalte in Deutscher Gebärdensprache sind noch nicht vorhanden.
- Auf einigen Seiten wurden Fehler in der HTML-Struktur festgestellt.
- In interaktiven Diagrammen und Karten werden die verwendeten Daten zum Teil nur beim Überfahren mit der Maus angezeigt. Sie lassen sich nicht mit der Tastatur bedienen.
- Die interaktiven Diagramme können HTML-Syntax enthalten, die als Fehler markiert werden.
- Das System zum Merken von Eckdatentabellen lässt sich nicht barrierefrei bedienen.
- In der Suche ist die Darstellung der Filter zu den verschiedenen Inhaltstypen/Medien nicht barrierefrei.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter Barriere melden an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de