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Im Rahmen der Bewährungshilfestatistik werden die durch hauptamtliche Bewährungshelferinnen und -helfer durchgeführten Bewährungsaufsichten erhoben. Verurteilte Personen, die unter Bewährungsaufsicht stehen, werden bei ihrer Resozialisierung unterstützt, um Rückfälle in die Straffälligkeit zu vermeiden. Unterschieden wird nach bestehenden und beendeten Unterstellungen nach allgemeinem sowie nach Jugendstrafrecht.
Unterstellungen nach allgemeinem Strafrecht, 31.12.2024
34 080
Unterstellungen nach Jugendstrafrecht, 31.12.2024
3 633
Amtliche Statistiken
Eckdatentabellen | Typ | Merken |
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