Wie die privaten Haushalte in NRW mit bestimmten Gebrauchsgütern ausgestattet sind, wird in der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sowie den ergänzenden Laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) erfragt. Dabei geht es hauptsächlich um die Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern, z. B. mit Pkw, Unterhaltungselektronik, Informations- und Kommunikationstechnik oder Haushaltsgeräten.
Ausstattung von Privathaushalten mit Pkw, 2023
80,8 Prozent
Ausstattung von Privathaushalten mit Smartphone, 2023
97,4 Prozent
Amtliche Statistiken
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