Die amtliche Statistik hat den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten. Als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen nimmt der Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) diese Aufgabe wahr.
Als Statistisches Landesamt im bevölkerungsstärksten deutschen Bundesland erheben und veröffentlichen wir umfassende Daten über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten. Dabei sind wir den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.
- Wir führen amtliche Statistiken auf der Grundlage von EU-, Bundes- und Landesrecht durch.
- Wir erstellen Gesamtrechnungen, Prognosen, Modellrechnungen und Analysen.
- Wir unterstützen und beraten den Landtag und die Landesverwaltung bei statistischen und mathematischen Fragestellungen.
- Wir wirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen mit.
Rechtsgrundlagen
Landesstatistikgesetz NRW (LStatG NRW)
Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009
Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009
Weitere gesetzliche Vorschriften für die Einzelstatistiken finden Sie hier:
Bundesrecht:
Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen (Statistisches Bundesamt)
Landesrecht:
recht.nrw.de (Ministerium des Innern NRW)
Den genauen Gesetzestitel zu jeder Statistik können Sie auch unserem statistischen Aufgabenprogramm entnehmen.