Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Über uns: Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen

Die amtliche Statistik hat den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten. Als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen nimmt der Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) diese Aufgabe wahr.

Als Statistisches Landesamt im bevölkerungsstärksten deutschen Bundesland erheben und veröffentlichen wir umfassende Daten über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten. Dabei sind wir den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.
 

  • Wir führen amtliche Statistiken auf der Grundlage von EU-, Bundes- und Landesrecht durch.
     
  • Wir erstellen Gesamtrechnungen, Prognosen, Modellrechnungen und Analysen.
     
  • Wir unterstützen und beraten den Landtag und die Landesverwaltung bei statistischen und mathematischen Fragestellungen.
     
  • Wir wirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen mit.
Statistik-Grundsätze

Wir schaffen Transparenz durch Fakten.

 

Immer häufiger begegnen uns in der Öffentlichkeit Falschinformationen und ungenaue Darstellungen. Die Statistiken von IT.NRW bieten dagegen belastbare und verlässliche Informationen. Sie schaffen eine solide Grundlage für Wissen und Entscheidungen, die auf Fakten beruhen.


Wir sichern die Qualität und Verlässlichkeit unserer Statistiken durch wissenschaftliche Methoden. Diese Methoden stellen sicher, dass die erhobenen Daten präzise sind – denn nur präzise Daten ermöglichen verlässliche Statistiken, und verlässliche Statistiken schaffen Fakten.


Unsere Erhebungen gestalten wir transparent und nachvollziehbar. So stärken wir das Vertrauen in öffentliche, demokratische Prozesse. Mit unseren Statistiken haben die Menschen in NRW außerdem einen einfachen Zugang zu objektivem Wissen. Das fördert gesellschaftliche Debatten, die auf Fakten basieren.


Nicht zu vergessen: Unsere Statistiken gibt es nur dank des Engagements der Menschen, die ihre Daten an IT.NRW melden. Erst durch ihr Mitwirken erhalten wir Informationen, die in fundierte Statistiken einfließen. Gemeinsam schaffen wir Transparenz durch Fakten – für ein informiertes NRW.

Statistisches Aufgabenprogramm
Das statistische Aufgabenprogramm umfasst neben den durch EU-, Bundes- oder Landesrecht angeordneten Statistiken auch Geschäftsstatistiken sowie Sondererhebungen und -aufbereitungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

Rechtsgrundlagen


 

Landesstatistikgesetz NRW (LStatG NRW) 
 

Bundesstatistikgesetz (BStatG) 
 

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009 
 

Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 
 

Weitere gesetzliche Vorschriften für die Einzelstatistiken finden Sie hier: 
 

Bundesrecht:

Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen (Statistisches Bundesamt) 
 

Landesrecht:

recht.nrw.de (Ministerium des Innern NRW) 
 

Den genauen Gesetzestitel zu jeder Statistik können Sie auch unserem statistischen Aufgabenprogramm entnehmen.

Ihr persönlicher Kontakt zu uns

Zentraler statistischer Auskunftsdienst

Der zentrale statistische Auskunftsdienst ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Statistik und das Statistische Landesamt.

phone0211 9449-2495

Statistisches Landesamt NRW vor Ort

So erreichen Sie das Statistikamt und den Landesbetrieb IT.NRW in Düsseldorf.

placeMauerstr. 51, 40476 Düsseldorf

Pressestelle

Unsere fachkundigen Expertinnen und Experten der Pressestelle stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Presseanfragen geht.

phone0211 9449-6661