Die amtliche Statistik hat den gesetzlichen Auftrag zur Erhebung, Aufbereitung und Veröffentlichung von Daten. Als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen nimmt der Geschäftsbereich Statistik des Landesbetriebes Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) diese Aufgabe wahr.
Als Statistisches Landesamt im bevölkerungsstärksten deutschen Bundesland erheben und veröffentlichen wir umfassende Daten über soziale und wirtschaftliche Gegebenheiten. Dabei sind wir den Grundsätzen der Neutralität, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet.
- Wir führen amtliche Statistiken auf der Grundlage von EU-, Bundes- und Landesrecht durch.
- Wir erstellen Gesamtrechnungen, Prognosen, Modellrechnungen und Analysen.
- Wir unterstützen und beraten den Landtag und die Landesverwaltung bei statistischen und mathematischen Fragestellungen.
- Wir wirken bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Volksabstimmungen mit.
Wir schaffen Transparenz durch Fakten.
Immer häufiger begegnen uns in der Öffentlichkeit Falschinformationen und ungenaue Darstellungen. Die Statistiken von IT.NRW bieten dagegen belastbare und verlässliche Informationen. Sie schaffen eine solide Grundlage für Wissen und Entscheidungen, die auf Fakten beruhen.
Wir sichern die Qualität und Verlässlichkeit unserer Statistiken durch wissenschaftliche Methoden. Diese Methoden stellen sicher, dass die erhobenen Daten präzise sind – denn nur präzise Daten ermöglichen verlässliche Statistiken, und verlässliche Statistiken schaffen Fakten.
Unsere Erhebungen gestalten wir transparent und nachvollziehbar. So stärken wir das Vertrauen in öffentliche, demokratische Prozesse. Mit unseren Statistiken haben die Menschen in NRW außerdem einen einfachen Zugang zu objektivem Wissen. Das fördert gesellschaftliche Debatten, die auf Fakten basieren.
Nicht zu vergessen: Unsere Statistiken gibt es nur dank des Engagements der Menschen, die ihre Daten an IT.NRW melden. Erst durch ihr Mitwirken erhalten wir Informationen, die in fundierte Statistiken einfließen. Gemeinsam schaffen wir Transparenz durch Fakten – für ein informiertes NRW.
Rechtsgrundlagen
Landesstatistikgesetz NRW (LStatG NRW)
Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009
Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009
Weitere gesetzliche Vorschriften für die Einzelstatistiken finden Sie hier:
Bundesrecht:
Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen (Statistisches Bundesamt)
Landesrecht:
recht.nrw.de (Ministerium des Innern NRW)
Den genauen Gesetzestitel zu jeder Statistik können Sie auch unserem statistischen Aufgabenprogramm entnehmen.