Sie benötigen einen Nachweis darüber, wie Ihr Unternehmen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe WZ 2025 wirtschaftlich klassifiziert ist? In vielen Fällen ist eine selbstständige Klassifizierung in der Regel ausreichend. Beispielsweise für die Beantragung von Investitionszuschüssen, Förderanträgen oder Arbeitsmedizinischer Betreuung. Hierzu finden Sie hilfreiche Informationen auf der Internetseite zur WZ-Klassifikation der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Klassifikationsserver).
Bitte beachten Sie: Wir stellen derzeit keine Nachweise für Anträge zum geplanten Industriestrompreis aus, da die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage noch nicht vorliegt bzw. der Antragsweg und die Voraussetzungen für die Beantragung noch nicht bekannt sind.
Sie benötigen dennoch explizit einen schriftlichen Nachweis darüber, wie Ihr Unternehmen beim Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen im statistischen Unternehmensregister wirtschaftlich klassifiziert ist?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail (wz-nachweis@it.nrw.de).
Ihre Anfrage muss folgende Informationen enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens (bei im Handelsregister eingetragenen Firmen exakte Schreibweise lt. Handelsregister)
- E-Mail-Adressen von ein bis drei Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
- Kurze Angabe, wofür Sie den Nachweis benötigen
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregistereintrag (Handelsregisternummer, -art und Registergerichtsort, z. B. HRB 12345 Düsseldorf)
Wenn Sie den Nachweis für ein anderes Unternehmen beantragen möchten, fügen Sie bitte eine aktuelle Vollmacht bei.
Diese Vollmacht sollte die folgenden Informationen enthalten:
- Vollständige Namen und Anschriften aller Unternehmen (bei im Handelsregister eingetragenen Firmen exakte Schreibweise lt. Handelsregister)
- E-Mail-Adressen von ein bis drei Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
- Kurze Angabe, wofür Sie den Nachweis benötigen
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregistereintrag (Handelsregisternummer, -art und Registergerichtsort, z. B. HRB12345 Düsseldorf)
Wird der Unternehmenssitz in NRW geführt, können auch Nachweise für erfasste Niederlassungen in anderen Bundesländern erstellt werden. Falls sich der Unternehmenssitz in einem anderen Bundesland befindet, ist das dort ansässige Statistische Landesamt für die Erstellung des Nachweises zuständig.
Der gewünschte Nachweis wird Ihnen in der Regel innerhalb von vier Wochen per E-Mail zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bescheinigungen für Unternehmen oder Niederlassungen ausstellen können, die wir als aktive Einheiten im Statistischen Unternehmensregister führen. So ist z. B. keine Bescheinigung vor der Gründung einer neuen Firma möglich.
Hinweis
Zum 1. Januar 2025 wurde für Deutschland eine neue Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2025) eingeführt. Die WZ 2025 löst damit grundsätzlich die zuvor geltende WZ 2008 ab, wird jedoch für Berichtszeiträume ab dem 1. Januar 2025 zunächst stufenweise in den betroffenen Statistikbereichen eingeführt.
Zudem weisen wir darauf hin, dass die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2025 (WZ 2025), ausschließlich für statistische Zwecke geschaffen worden ist. Sie soll als klassifikatorische Grundlage für die statistische Arbeit dienen. Sofern diese Klassifikation von anderen Behörden oder im privaten Bereich als Grundlage für Entscheidungen oder andere Zwecke herangezogen wird, geschieht dies grundsätzlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Die Einordnung im Statistischen Unternehmensregister hat somit keine präjudizierende Wirkung.
Weitere tiefgehendere Informationen zu den Klassifikationen der Wirtschaftszweige finden Sie im Statistikportal.