Beantragen Sie hier eine Bescheinigung über die Einordnung Ihres Unternehmens in die Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008/NACE/ISIC).
Sie benötigen einen Nachweis darüber, wie Ihr Unternehmen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige – Ausgabe WZ 2008 wirtschaftlich klassifiziert ist? In vielen Fällen ist eine selbstständige Klassifizierung in der Regel ausreichend. Beispielsweise für die Beantragung von Investitionszuschüssen, Förderanträgen, oder Arbeitsmedizinischer Betreuung. Hierzu finden Sie hilfreiche Informationen auf der Internetseite zur WZ-Klassifikation der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Klassifikationsserver).
Sie benötigen dennoch explizit einen schriftlichen Nachweis darüber, wie Ihr Unternehmen beim Statistischen Landesamt Nordrhein-Westfalen im statistischen Unternehmensregister wirtschaftlich klassifiziert ist?
Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail (wz-nachweis@it.nrw.de).
Ihre Anfrage muss folgende Informationen enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens (bei im Handelsregister eingetragenen Firmen exakte Schreibweise lt. Handelsregister)
- Vollständige Namen und E-Mail-Adressen von ein bis drei Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
- Kurze Angabe, wofür Sie den Nachweis benötigen
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregistereintrag (Handelsregisternummer, -art und Registergerichtsort, z. B. HRB 12345 Düsseldorf)
Wenn Sie den Nachweis für ein anderes Unternehmen beantragen möchten, fügen Sie bitte eine aktuelle Vollmacht bei.
Diese Vollmacht sollte die folgenden Informationen enthalten:
- Vollständige Namen und Anschriften aller Unternehmen (bei im Handelsregister eingetragenen Firmen exakte Schreibweise lt. Handelsregister)
- Vollständige Namen und E-Mail-Adressen von ein bis drei Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern
- Kurze Angabe, wofür Sie den Nachweis benötigen
- Bei im Handelsregister eingetragenen Firmen: Handelsregistereintrag (Handelsregisternummer, -art und Registergerichtsort, z. B. HRB12345 Düsseldorf)
Wird der Unternehmenssitz in NRW geführt, können auch Nachweise für erfasste Niederlassungen in anderen Bundesländern erstellt werden. Andernfalls kann die Bescheinigung nur dann ausgestellt werden, wenn mindestens eine Niederlassung in NRW ansässig ist.
Der gewünschte Nachweis wird Ihnen in der Regel innerhalb von vier Wochen per E-Mail zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Bescheinigungen für Unternehmen oder Niederlassungen ausstellen können, die wir als aktive Einheiten im Statistischen Unternehmensregister führen. So ist z. B. keine Bescheinigung vor der Gründung einer neuen Firma möglich.