Die Arbeit des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben und verbindlichen Qualitätsstandards. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die zentralen Grundlagen unserer statistischen Tätigkeit.
Statistisches Aufgabenprogramm
Das statistische Aufgabenprogramm bündelt alle Erhebungen des Landesamtes. Es bildet die inhaltliche Grundlage unserer Arbeit und legt fest, welche Statistiken durchgeführt werden. Es umfasst
• gesetzlich angeordnete Statistiken auf EU-, Bundes- und Landesebene,
• Geschäftsstatistiken sowie
• Sondererhebungen und Sonderaufbereitungen für das Land Nordrhein-Westfalen.
Rechtsgrundlagen
Die Arbeit des Statistischen Landesamtes ist durch europäische, bundesrechtliche und landesrechtliche Vorschriften geregelt. Diese gewährleisten Verbindlichkeit, Datenschutz und Transparenz.
Zentrale Gesetze und Verordnungen
Landesstatistikgesetz NRW (LStatG NRW)
Bundesstatistikgesetz (BStatG)
Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009
Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009
Weitere Rechtsquellen
Bundesrecht:
Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen (Statistisches Bundesamt)
Landesrecht:
recht.nrw.de (Ministerium des Innern NRW)
Den genauen Gesetzestitel zu jeder Statistik können Sie auch unserem statistischen Aufgabenprogramm entnehmen.
Qualität
Die Qualität unserer Statistiken ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. Einheitliche Standards, dokumentierte Methoden und transparente Prozesse sichern die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Ergebnisse.
Ihr persönlicher Kontakt zu uns
Zentraler statistischer Auskunftsdienst
Der zentrale statistische Auskunftsdienst ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Statistik und das Statistische Landesamt.
Statistisches Landesamt NRW vor Ort
So erreichen Sie das Statistikamt und den Landesbetrieb IT.NRW in Düsseldorf.
Pressestelle
Unsere fachkundigen Expertinnen und Experten der Pressestelle stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Presseanfragen geht.