Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Arbeitsgrundlagen des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen

Die Arbeit des Statistischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben und verbindlichen Qualitätsstandards. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die zentralen Grundlagen unserer statistischen Tätigkeit.

 

 

Statistisches Aufgabenprogramm

 

Das statistische Aufgabenprogramm bündelt alle Erhebungen des Landesamtes. Es bildet die inhaltliche Grundlage unserer Arbeit und legt fest, welche Statistiken durchgeführt werden. Es umfasst 

 

     • gesetzlich angeordnete Statistiken auf EU-, Bundes- und Landesebene,

     • Geschäftsstatistiken sowie

     • Sondererhebungen und Sonderaufbereitungen für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Rechtsgrundlagen

 

Die Arbeit des Statistischen Landesamtes ist durch europäische, bundesrechtliche und landesrechtliche Vorschriften geregelt. Diese gewährleisten Verbindlichkeit, Datenschutz und Transparenz.

 

 

Zentrale Gesetze und Verordnungen

 

Landesstatistikgesetz NRW (LStatG NRW) 
 

Bundesstatistikgesetz (BStatG) 
 

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über europäische Statistiken (EG) Nr. 223/2009 
 

Verordnung (EU) Nr. 759/2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 
 

Weitere Rechtsquellen

 

Bundesrecht: 
Sammlung statistischer Rechtsgrundlagen (Statistisches Bundesamt) 

 

Landesrecht: 
recht.nrw.de (Ministerium des Innern NRW) 

 

Den genauen Gesetzestitel zu jeder Statistik können Sie auch unserem statistischen Aufgabenprogramm entnehmen.

Ihr persönlicher Kontakt zu uns

Zentraler statistischer Auskunftsdienst

Der zentrale statistische Auskunftsdienst ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um Statistik und das Statistische Landesamt.

0211 9449-2495

Statistisches Landesamt NRW vor Ort

So erreichen Sie das Statistikamt und den Landesbetrieb IT.NRW in Düsseldorf.

Mauerstr. 51, 40476 Düsseldorf

Pressestelle

Unsere fachkundigen Expertinnen und Experten der Pressestelle stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Presseanfragen geht.

0211 9449-6661 oder -6662