Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Bauüberhang bei der Errichtung neuer Gebäude am 31. Dezember

Bauüberhang bei der Errichtung neuer Gebäude am 31. Dezember 2025
Gebäudeart
––
Genehmigungszeitraum
Unter Dach (rohbaufertig) Noch nicht unter Dach Noch nicht begonnen
Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen Gebäude Wohnungen
Anzahl
Wohngebäude mit … Wohnung(en)
einer 4.909 4.909 3.394 3.394 7.111 7.111
zwei 925 1.850 599 1.198 1.239 2.478
drei und mehr 1.651 17.469 1.308 16.863 3.723 42.796
Wohnheime 23 620 26 1.035 67 2.649
Wohngebäude insgesamt 7.508 24.848 5.327 22.490 12.140 55.034
Genehmigungszeitraum
2. Halbjahr 2025 384 639 889 2.233 3.594 14.216
1. Halbjahr 2025 1.304 2.362 1.239 4.208 1.687 7.116
2. Halbjahr 2024 1.054 2.692 620 3.624 1.307 7.863
1. Halbjahr 2024 808 3.067 456 2.646 952 4.659
2023 1.116 5.022 780 4.293 1.987 8.992
2022 und früher 2.842 11.066 1.343 5.486 2.613 12.188

Erläuterungen zur Statistik

Im Rahmen der Bautätigkeitsstatistiken gibt die Statistik der Bauüberhangs jährlich Auskunft über den Bauzustand aller genehmigten aber noch nicht als fertiggestellt gemeldeten Bauvorhaben zum Stichtag 31.12. in NRW. Sie erstreckt sich – wie die Baugenehmigungsstatistik – auf alle genehmigungspflichtigen bzw. ihnen gleichgestellten Bauprojekte (Neubauten und Baumaßnahmen am Gebäudebestand), bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird. Die Bauüberhangsstatistik gibt damit auch Aufschluss über den Bauvorrat am Jahresende sowie über das bestehende Potenzial an Bauaufträgen für die Bauwirtschaft in NRW.

Methodik

Die Bautätigkeitsstatistiken (Baugenehmigungs-, Baufertigstellungs-, Bauüberhangs- sowie Bauabgangsstatistik) liefern Ergebnisse über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Bautätigkeit und sind somit ein wichtiger Indikator für die Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bausektor und stellen Daten z. B. für die Planung in den Gebietskörperschaften, für Wirtschaft, Forschung und den Städtebau bereit. Die Statistik des Bauüberhangs beruht auf einer Abfrage von IT.NRW bei den zuständigen Bauämtern der Gemeinden über den Bauzustand aller genehmigten aber noch nicht als fertiggestellt gemeldeten Bauvorhaben zum Stichtag 31.12. in NRW. 

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst