Statistiken sind eine zentrale Informationsgrundlage für Entscheidungen. Dennoch ist nicht alleine ihr Nutzen für die Gesellschaft zu beachten, sondern auch die Aufwände, die mit Befragungen einhergehen. Wo immer möglich, versuchen wir die Belastung durch Erhebungen für unsere auskunftgebenden Stellen weiter zu verringern. Dies gibt auch der Grundsatz 9 des Verhaltenskodex für Europäische Statistiken vor, dem die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder verpflichtet sind.
Um das Ziel der Entlastung zu erreichen, wird fortlaufend daran gearbeitet, die Methoden der Datengewinnung weiter zu verbessern, das Erhebungsprogramm so gering wie möglich zu halten, die Meldungsabgabe zu vereinfachen und Prozesse zu optimieren:
Einen unmittelbaren Entlastungseffekt erfahren die auskunftgebenden Stellen durch das Ausscheiden aus dem Kreis der Berichtspflichtigen oder durch eine Reduktion des Frageumfangs.
Aktuelle Beispiele:
Mit der Neukonzeption der Verdiensterhebungen konnten wir die Auskunftgebenden auf verschiedene Weise entlasten, indem drei Erhebungen zu einer monatlichen Erhebung zusammengefasst wurden. Durch eine Beschränkung der Abfrage auf Informationen, die bereits in den Lohnbuchhaltungssystemen der Betriebe vorliegen, verringert sich zudem die Komplexität der Datenzusammenstellung für die Betriebe und die Anzahl der Rückfragen der Statistischen Ämter. Die Anzahl der auskunftspflichtigen Betriebe konnte zusätzlich um etwa die Hälfte verringert werden.
Für die zuvor genannte Verdiensterhebung wie auch viele weitere Erhebungen setzen wir bei der Festlegung des Berichtskreises ein Stichprobenverfahren ein, damit der Aufwand so gleichmäßig wie möglich auf die relevanten Erhebungseinheiten reduziert wird. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie in unserem Erklärvideo.
Die zentral vom Statistischen Bundesamt durchgeführte Außenhandelsstatistik wird methodisch umgestellt. Zum 01.01.2025 ist eine Änderung der gesetzlichen Grundlage geplant, die die Meldeschwellen für die zu dieser Statistik meldepflichtigen Unternehmen neu festlegt. Für voraussichtlich etwa 40 Prozent der Unternehmen kann dann die Berichtspflicht komplett entfallen und weitere Unternehmen werden entlastet werden können. Möglich ist dies durch die Nutzung einer neuen Datenquelle für die Statistik der innereuropäischen Importe und Exporte Deutschlands. Die nationalen Statistikämter der Mitgliedsstaaten können nun untereinander die Mikrodaten austauschen. Die Verwendung der ausgetauschten Mikrodaten erlaubt es, bei gleichbleibender Genauigkeit der Statistik die Wertgrenzen für die Meldepflicht deutlich anzuheben.
Um doppelte Datenanforderungen zu vermeiden, wurden Merkmalsumfang und Lieferwege für die Umweltstatistiken sowie für die Meldungen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) harmonisiert. Die sechzehn Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (Müllverbrennungsanlagen) müssen die Daten aus der Primärerhebung nur noch an eine Stelle, das LANUV NRW, melden und werden damit entlastet.
Eine Registermodernisierung strebt das Vorhalten von Informationen aus Verwaltungsleistungen in Registern an. Die amtliche Statistik soll hierauf – unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben – Zugriff erhalten und braucht diese nicht mehr gesondert erheben. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung für Auskunftgebende. Erste wichtige Schritte auf diesem Weg sind das Registermodernisierungs-, das Registerzensuserprobungs- und das Unternehmensbasisdatengesetz: Diese wurden durch die Mitarbeit des MWIKE NRW und IT.NRW auf Bundesebene vorangetrieben und werden auch weiterhin aktiv begleitet.
Auch die Nutzung öffentlich zugänglicher Datenquellen trägt zur Entlastung bei. Für die Tourismusstatistik prüft IT.NRW zum Beispiel, wie mithilfe von Web-Scraping-Verfahren Informationen aus dem Internet gewonnen werden können, die andernfalls die Auskunftgebenden für die Statistik angeben müssen. Für den Bereich der Gebäude- und Wohnungsstatistiken prüft IT.NRW, inwieweit Informationen zum Gebäudebestand aus Satellitenbildern gewonnen werden können, beispielsweise zum Bestand von Solaranlagen. Näheres zum Thema finden Sie im Bereich Experimentelle Statistik.
Für eine einfache Meldungsabgabe werden die Meldeverfahren regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Wir bieten verschiedene Online-Meldeverfahren an, damit die Datenmeldung für Auskunftgebende einfach, sicher und kostengünstig erfolgen kann. Sie bedienen unterschiedliche Anforderungen der Meldenden – von Online-Fragebögen über Datei-Uploads bis hin zu automatisierten Schnittstellen aus dem eigenen Buchhaltungssystem. Letztere automatisierte Verfahren stellen nach ihrer Software-Anbindung den geringsten Übermittlungsaufwand dar. Die Verfahren werden von uns regelmäßig geprüft und im Sinne einer einfachen Meldungsabgabe modernisiert und weiterentwickelt.
Dem Wunsch vieler Auskunftgebender in den Befragungen der privaten Haushalte nach einer Meldemöglichkeit über eine App, ist IT.NRW nachgekommen: aktuell in den laufenden Wirtschaftsrechnungen (LWR) und zuvor bei der Zeitverwendungserhebung 2022. Die App erleichtert die Teilnahme über eine intuitivere Nutzerführung. In der LWR resultiert aus dem App-Einsatz eine Entlastung für ca. 3 000 Haushalte.
Für einen eindeutigen, reibungslosen, belastungsarmen Meldeprozess setzen wir auf eine klare, verständliche Kommunikation und unterstützen diese mit Informationsangeboten und Hilfestellungen in Text, Bild und Ton.
Moderne Wege und Verfahren der Datengewinnung tragen zu effizienten Prozessen und Reduktion von Kosten bei. Dies entlastet die öffentlichen Haushalte.
Für die Preisstatistik sollen zukünftig für ausgewählte Handelsketten des stationären Handels die Daten von Scannerkassen genutzt werden. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder richten diesen neuen Weg zur Datenlieferung mit den großen Handelsketten im Land ein. Die Angaben z. B. für Umsatz- und Absatzmengen können perspektivisch für weitere Erhebungen genutzt werden. Darüber hinaus ist geplant, für die Internetpreiserhebungen Web-Scraping-Verfahren zu nutzen.
Durch den Einsatz von maschinellen Lernverfahren können die Prozesse bei der Plausibilisierung und Klassifikation der Daten in den Statistischen Ämtern verbessert werden. Indirekt profitieren davon auch die Auskunftspflichtigen, da weniger Rückfragen notwendig werden.