Wir begegnen unseren Auskunftgebenden partnerschaftlich und setzen uns für ihre Bedürfnisse ein. Wir sehen die mit der Datenmeldung verbundene Belastung für die Auskunftgebenden, weshalb wir uns dem Grundsatz 9 des „Europäischen Verhaltenskodex für die amtliche Statistik“, den Beantwortungsaufwand für die Auskunftgebenden zu minimieren, verpflichtet haben. Damit leisten wir einen Beitrag zum Bürokratieabbau.
Um Potential für Entlastungen identifizieren zu können, evaluieren wir die bei der Erhebung von Daten zugrundeliegende Methodik regelmäßig und entwickeln diese weiter.
Dazu gehört u. a. das Prüfen, wo der Austausch von Verwaltungsdaten sinnvoll möglich und durch den Gesetzgeber gestattet ist. Nach dem Grundsatz „Once only“ brauchen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dann Angaben nicht mehrfach, sondern nur noch einmal machen müssen.
Auch befassen wir uns mit dem Einsatz innovativer Verfahren wie die Nutzung experimenteller Daten und neuer Methoden. Diese modernen Wege der Datengewinnung können zukünftig zu einem Wegfall klassischer Erhebungen sowie Effizienzsteigerungen aufgrund vereinfachter Datenaufbereitung führen.
Besonders für kleine und mittlere Unternehmen begrenzen wir die Auskunftspflicht durch geeignete Abschneidegrenzen oder Stichprobenerhebungen.
Wir bieten moderne Erhebungsinstrumente an, die eine intuitive, aufwandsarme Meldung ermöglichen. Den Prozess der Datenmeldung gestalten wir serviceorientiert durch Beratung und Bereitstellung medialer Unterstützung. Unsere Fachhotlines bieten eine individuelle Beratung an, die durch leicht zugängliche digitale Unterlagen z. B. als Anleitung oder Video begleitet wird.