Jahr | Einnahmen1) | Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft |
Ausgaben | ||
---|---|---|---|---|---|
insgesamt | darunter Drittmittel für Lehre und Forschung |
insgesamt | darunter Personal- ausgaben |
||
1 000 EUR | |||||
Hochschulen Insgesamt2) | |||||
2023 | 2 577 303 | 1 640 725 | 6 095 704 | 8 994 854 | 5 189 382 |
2022 | 2 498 632 | 1 615 387 | 5 955 636 | 8 445 292 | 5 021 533 |
2021 | 2 299 430 | 1 487 235 | 5 864 308 | 8 099 447 | 4 869 277 |
2020 | 2 198 232 | 1 418 448 | 5 558 043 | 7 733 562 | 4 653 417 |
2019 | 2 150 883 | 1 376 522 | 5 114 820 | 7 308 081 | 4 380 445 |
2018 | 2 061 120 | 1 357 830 | 4 903 173 | 7 029 497 | 4 193 164 |
2017 | 1 910 891 | 1 255 837 | 4 756 890 | 6 606 931 | 3 998 912 |
2016 | 1 839 458 | 1 201 654 | 4 537 701 | 6 308 889 | 3 805 556 |
2015 | 1 800 961 | 1 211 244 | 4 428 337 | 5 997 888 | 3 623 496 |
2014 | 1 746 788 | 1 223 818 | 4 472 710 | 5 832 228 | 3 477 524 |
medizinische Einrichtungen | |||||
2023 | 5 920 117r | 429 410r | 1 745 595 | 8 002 873 | 3 517 739 |
2022 | 5 469 871r | 395 142r | 1 659 823 | 7 324 703 | 3 322 728 |
2021 | 5 279 180 | 426 972 | 1 795 771 | 6 802 047 | 3 283 247 |
2020 | 5 117 044 | 349 956 | 1 505 041 | 6 719 342 | 3 048 304 |
2019 | 4 720 037 | 340 639 | 1 495 835 | 6 157 177 | 2 858 047 |
2018 | 4 251 527 | 343 294 | 1 386 235 | 5 587 779 | 2 640 119 |
2017 | 3 994 306 | 329 997 | 1 224 796 | 5 214 115 | 2 484 891 |
2016 | 3 694 144 | 306 766 | 1 593 041 | 4 809 480 | 2 350 387 |
2015 | 3 489 547 | 289 886 | 1 071 407 | 4 486 911 | 2 235 198 |
2014 | 3 289 867 | 304 450 | 1 062 186 | 4 406 937 | 2 148 358 |
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1) ohne Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft
2) ohne medizinische Einrichtungen
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Jahr | Einnahmen1) | Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft |
Ausgaben | ||
---|---|---|---|---|---|
insgesamt | darunter Drittmittel für Lehre und Forschung |
insgesamt | darunter Personal- ausgaben |
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1 000 EUR | |||||
Hochschulen Insgesamt2) | |||||
2023 | 2 577 303 | 1 640 725 | 6 095 704 | 8 994 854 | 5 189 382 |
2022 | 2 498 632 | 1 615 387 | 5 955 636 | 8 445 292 | 5 021 533 |
2021 | 2 299 430 | 1 487 235 | 5 864 308 | 8 099 447 | 4 869 277 |
2020 | 2 198 232 | 1 418 448 | 5 558 043 | 7 733 562 | 4 653 417 |
2019 | 2 150 883 | 1 376 522 | 5 114 820 | 7 308 081 | 4 380 445 |
2018 | 2 061 120 | 1 357 830 | 4 903 173 | 7 029 497 | 4 193 164 |
2017 | 1 910 891 | 1 255 837 | 4 756 890 | 6 606 931 | 3 998 912 |
2016 | 1 839 458 | 1 201 654 | 4 537 701 | 6 308 889 | 3 805 556 |
2015 | 1 800 961 | 1 211 244 | 4 428 337 | 5 997 888 | 3 623 496 |
2014 | 1 746 788 | 1 223 818 | 4 472 710 | 5 832 228 | 3 477 524 |
medizinische Einrichtungen | |||||
2023 | 5 920 117r | 429 410r | 1 745 595 | 8 002 873 | 3 517 739 |
2022 | 5 469 871r | 395 142r | 1 659 823 | 7 324 703 | 3 322 728 |
2021 | 5 279 180 | 426 972 | 1 795 771 | 6 802 047 | 3 283 247 |
2020 | 5 117 044 | 349 956 | 1 505 041 | 6 719 342 | 3 048 304 |
2019 | 4 720 037 | 340 639 | 1 495 835 | 6 157 177 | 2 858 047 |
2018 | 4 251 527 | 343 294 | 1 386 235 | 5 587 779 | 2 640 119 |
2017 | 3 994 306 | 329 997 | 1 224 796 | 5 214 115 | 2 484 891 |
2016 | 3 694 144 | 306 766 | 1 593 041 | 4 809 480 | 2 350 387 |
2015 | 3 489 547 | 289 886 | 1 071 407 | 4 486 911 | 2 235 198 |
2014 | 3 289 867 | 304 450 | 1 062 186 | 4 406 937 | 2 148 358 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
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*) ohne medizinische Einrichtungen
1) ohne Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft
Hinweis: Ab dem Erhebungsjahr 2022 ist die Kolping Stiftungshochschule gGmbH berichtspflichtig. Diese konnte bisher jedoch noch keine Daten liefern.
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Hochschulfinanzen
Über die Statistik
Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich, unabhängig von der Trägerschaft, auf alle Hochschulen. Hierzu zählen alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werden Akademien und vergleichbare Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde.
Hochschulen dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Die meisten Hochschulen sind Landeseinrichtungen, deren Aufgaben weitgehend von der gesetzgebenden Instanz bestimmt werden.
Das bedeutet, dass die einzelnen Hochschulen mit unterschiedlicher Intensität Lehr-, Forschungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen können. Für die ihr übertragenen Aufgaben erhält die Hochschule eine finanzielle Grundausstattung, ohne dass hierbei nach Einzelaufgaben differenziert wird. Die gesetzgebende Instanz des Landes legt fest, aus welchen Einrichtungen die Hochschule bestehen soll. So können beispielsweise ein Hygieneinstitut oder eine Materialprüfanstalt als selbstständige Landeseinrichtung oder als Hochschulinstitut geführt werden.
Die Hochschulfinanzstatistik erhebt die Einnahmen und Ausgaben aller Einrichtungen, die Teil der Hochschule sind. Nicht einbezogen werden Einrichtungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, auch dann nicht, wenn sie Hochschuleinrichtungen mitbenutzen (z. B. rechtlich selbstständige Forschungsinstitute an Hochschulen). Auch die Einnahmen und Ausgaben sowie Investitionsausgaben von mit der Hochschule verbundenen Einrichtungen, die ein eigenes Kapitel im Landeshaushalt haben, werden in der Regel nicht in der Hochschulfinanzstatistik erfasst, auch dann nicht, wenn diese Einrichtungen von Studierenden und Hochschulpersonal für Lehr- und Forschungszwecke genutzt werden.
In der Hochschulfinanzstatistik werden die Einnahmen (ohne Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft) und Ausgaben nach Lehr- und Forschungsbereichen erhoben. Zusätzlich werden die Drittmitteleinnahmen nach Mittelgebenden erfragt. Die Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft können nicht nach Lehr- und Forschungsbereichen differenziert werden.
Zu beachten ist, dass die medizinischen Einrichtungen die Finanzen für Lehre und Forschung nicht vom Klinikbetrieb trennen können.
Grundsätzlich werden bei den staatlichen Hochschulen die Ausgaben, welche nicht durch die eigenen Einnahmen ausgeglichen sind, durch Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft gedeckt. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen von Zuweisungen und dessen Verwendung (z. B. Bauzuweisungen eines Jahres, die über mehrere Jahre verausgabt werden) sind die Einnahmen und Ausgaben nicht immer ausgeglichen. Zudem können die Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft nicht immer umfassend von den Hochschulen gemeldet werden.
Hinweise zu einzelnen Hochschulen
Berichtsjahr 2019
praxisHochschule Köln
Gemäß Gesellschafterbeschluss wurde die "praxisHochschule Köln" mit ihrem Auslaufen geschlossen und ist in der Hochschulfinanzstatistik 2019 nicht mehr enthalten.
IUBH Internationale Hochschule GmbH
Ab Herbst 2018 wurde der Hauptsitz der "IUBH Internationale Hochschule GmbH" von Bad Honnef nach Erfurt verlagert und ist in der Hochschulfinanzstatistk von NRW ab dem Erhebungsjahr 2019 nicht mehr enthalten.
Berichtsjahr 2021
Universitiy of Europe for Applied Sciences
Standortwechsel: ab Berichtsjahr 2021 in Potsdam.
Berichtsjahr 2022
Kolping Stiftungshochschule gGmbH
Ab dem Berichtsjahr 2022 neu berichtspflichtig. Diese Hochschule konnte für das Berichtsjahr 2022 jedoch noch keine Daten liefern.
Berichtsjahr 2023
Fachbereich Medizin der Universität Bielefeld und Universitätsklinikum Bielefeld
Ab dem Berichtsjahr 2023 neu aufgenommen wegen Aufteilung Klinikum und Universität. Die Beträge bei der Universität Bielefeld haben sich entsprechend reduziert.
INU - Innovative Hochschule für angewandte Wissenschaften Köln (Priv. FH)
Ab dem Berichtsjahr 2023 neu berichtspflichtig.
HSD Hochschule Döpfer Köln in Köln (Priv. FH)
Standortwechsel: ab Berichtsjahr 2023 in Potsdam.
Begriffe
Absolventinnen und Absolventen
Absolventinnen und Absolventen sind Studierende mit bestandener Abschlussprüfung, die im Berichtssemester (mindestens) einen Studiengang abgeschlossen haben (Kopfzählung). Erfolgt der Nachweis der Daten differenziert nach Studienbereichen oder -fächern, wird das erste Studienfach ausgewiesen.
Fächergruppe
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.
Gasthörerinnen und Gasthörer
Gasthörerinnen und Gasthörer sind Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten „Fachrichtungen“ zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörerinnen und Gasthörer nicht möglich.
Habilitation
Die Habilitation ist das höchste akademische Examen, das dem Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Lehrbefähigung in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet dient. Die Zulassung zur Habilitation setzt die Promotion und in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit voraus. In der Habilitationsstatistik wird die Zahl der abgeschlossenen Habilitationsverfahren im jeweiligen Berichtsjahr erfasst.
Haupthörerinnen und Haupthörer
Studierende, die nur an einer Hochschule eingeschrieben sind, zählen an dieser Hochschule als Haupthörerinnen bzw. Haupthörer. Sofern Studierende im selben oder in weiteren Studiengängen an verschiedenen Hochschulen eingeschrieben sind, zählen sie an derjenigen Hochschule als Haupthörerinnen bzw. Haupthörer, an der sie schwerpunktmäßig studieren. In der anderen Hochschule werden sie als Nebenhörerinnen bzw. Nebenhörer gemeldet.
Hochschulfinanzen
Die Hochschulfinanzstatistik zeigt die Finanzausstattung der Hochschulen und bildet damit zugleich die finanzielle Grundlage für forschungs- und wissenschaftspolitischen Entscheidungen.
Hochschulpersonal
Die Erhebung umfasst die Beschäftigungsfälle des gesamten am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personals der Hochschulen und Hochschulkliniken, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen/künstlerischen Personal und dem nicht-wissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden. In den Veröffentlichungen des Geschäftsbereichs Statistik von Information und Technik Nordrhein-Westfalen wird – sofern nicht anders gekennzeichnet – unter dem Begriff "Wissenschaftliches und künstlerisches Personal“ das haupt- und nebenberufliche Personal ohne studentische Hilfskräfte gefasst.
Hochschulrat
Der Hochschulrat (auch Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat) ist ein Gremium, das die Hochschule vor allem bei strategischen Fragen berät, aber z. B. auch verwaltungstechnische Entscheidungen trifft.
Promovierende
Als Promovierende gelten Personen, die von einer zur Promotion berechtigten Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand in dieser Einrichtung erhalten haben. Bei kooperativen Promotionen ist die Meldung zur Promovierendenstatistik ausschließlich durch die Hochschule der Promotion vorzunehmen. Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn.
Prüfungsgruppe
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte (angestrebte) Abschlussprüfungen zu Prüfungsgruppen zusammengefasst.
Studienanfängerinnen und Studienanfänger
Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester sind Studierende, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben.
Studienbereich
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.
Studienfach
Zentrales Erhebungsmerkmal der Studierenden- und Prüfungsstatistik. Ein Studienfach ist eine in den Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist (Beispiel: Studienfach Chemie).
Im Rahmen der Studierenden- und Prüfungsstatistik können in Nordrhein-Westfalen pro Studiengang bis zu vier Studienfächer gemeldet werden. Wenn nicht anders angegeben, wird jedoch standardmäßig nur das erste Studienfach für Auswertungen herangezogen. Die in Nordrhein-Westfalen verwendete Studienfachübersicht, auf deren Basis die Studierenden- und Prüfungsstatistik erhoben wird, enthält alle vom Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen genehmigten Studienfächer. Die landesspezifische Studienfachübersicht ist wesentlich differenzierter als die der Bundesstatistik. Für die Zwecke der Bundesstatistik müssen die landesspezifischen Fachbezeichnungen sinngemäß vereinheitlicht (zusammengefasst) werden und dem bundeseinheitlichen Fächerschlüssel zugeordnet werden.
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.
Studiengang
Als Studiengang bezeichnet man eine in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung. Für die Studierenden- und Prüfungsstatistik wird der Studiengang als Kombination der angestrebten Abschlussprüfung mit einem oder dem ersten Studienfach gebildet (Beispiel: Masterstudium in Chemie). Beim Lehramtsstudium werden innerhalb eines Studiengangs meist mehrere Studienfächer belegt (Beispiel: Lehramtsstudium Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch und Chemie).
Studienjahr
Die Studierenden- und Prüfungsstatistik wird semesterweise (Sommersemester und Wintersemester) durchgeführt. Jahresergebnisse für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (Erstimmatrikulierte) ergeben sich aus der Summe der Studienanfängerinnen und Studienanfänger eines Sommersemesters und des darauffolgenden Wintersemesters (Studienjahr).
Studierende
Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte (eingeschriebene) Personen (ohne Beurlaubte, Besucherinnen und Besucher von Studienkollegiaten, Gast- und Nebenhörerinnen und -hörer).
Seit dem Wintersemester 2020/21 werden in der Studierendenstatistik nur Personen als Studierende gezählt, die
- (a) eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen,
- (b) am Erhebungsstichtag an der Hochschule als Ordentlich Studierende eingeschrieben sind, und zwar in einem Studium, das
- (c) eine Prüfungsordnung, Promotionsordnung oder Satzung hat und bei dem
- (d) die Studienzeit für die Berechnung der Hochschulsemester berücksichtigt wird.
In Nordrhein-Westfalen werden bei der Ermittlung der Studierendenzahlen ausschließlich die eingeschriebenen Haupthörerinnen und Haupthörer gezählt. Im Unterschied dazu weist das Statistische Bundesamt bei seinen Veröffentlichungen stets Haupt- und Nebenhörerinnen und -hörer aus.
Die Hochschulfinanzstatistik liefert einen Überblick zu den Finanzen der nordrhein-westfälischen Hochschulen. Ausgenommen der „Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüsse von der Hochschulträgerschaft“, werden die Daten nach Lehr- und Forschungsbereichen erhoben. Auch Positionen für zentrale Einrichtungen und eine Position „Hochschulen insgesamt“ werden ausgewiesen, der Ausgaben und Einnahmen zugeordnet werden, die die Hochschule als Ganzes betreffen oder die sich nicht einzelnen Fachbereichen zuordnen lassen.
Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich, unabhängig von der Trägerschaft, auf alle Hochschulen. Hierzu zählen alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werden Akademien und vergleichbare Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde.