Jahr | Insgesamt | Kredite | Kassenkredite | Wertpapierschulden | ||
---|---|---|---|---|---|---|
zusammen | darunter für eigenen Liquiditätsbedarf aus Cash-Pool entnommene Mittel |
zusammen | darunter zur Liquiditätssicherung |
|||
1 000 EUR | ||||||
2023 | 49 292 021 | 27 955 533 | 19 236 489 | 246 987 | 2 100 000 | 1 630 000 |
2022 | 47 675 190r | 26 179 889 | 19 505 301 | 280 783 | 1 990 000 | 1 630 000 |
2021 | 46 960 361 | 24 544 584 | 20 180 777 | 390 951 | 2 235 000 | 1 825 000 |
2020 | 47 244 552 | 24 175 227 | 20 834 325 | 384 774 | 2 235 000 | 1 825 000 |
2019 | 47 702 737 | 23 961 462 | 21 756 275 | 238 854 | 1 985 000 | 1 875 000 |
2018 | 47 960 998 | 23 042 990 | 23 063 008 | x | 1 855 000 | 1 745 000 |
2017 | 49 002 371 | 23 086 297 | 23 916 075 | x | 2 000 000 | 1 890 000 |
2016 | 51 237 397 | 23 310 126 | 26 354 772 | x | 1 572 500 | x |
2015 | 49 990 499 | 22 401 153 | 26 339 345 | x | 1 250 000 | x |
2014 | 49 452 376 | 22 353 694 | 26 398 682 | x | 700 000 | x |
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Datenquelle: IT.NRW, jährliche Schuldenstandstatistik (Stichtag 31.12.), Berechnungsstand: Juli 2024
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Jahr | Insgesamt | Kredite | Kassenkredite | Wertpapierschulden | ||
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zusammen | darunter für eigenen Liquiditätsbedarf aus Cash-Pool entnommene Mittel |
zusammen | darunter zur Liquiditätssicherung |
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1 000 EUR | ||||||
2023 | 49 292 021 | 27 955 533 | 19 236 489 | 246 987 | 2 100 000 | 1 630 000 |
2022 | 47 675 190r | 26 179 889 | 19 505 301 | 280 783 | 1 990 000 | 1 630 000 |
2021 | 46 960 361 | 24 544 584 | 20 180 777 | 390 951 | 2 235 000 | 1 825 000 |
2020 | 47 244 552 | 24 175 227 | 20 834 325 | 384 774 | 2 235 000 | 1 825 000 |
2019 | 47 702 737 | 23 961 462 | 21 756 275 | 238 854 | 1 985 000 | 1 875 000 |
2018 | 47 960 998 | 23 042 990 | 23 063 008 | x | 1 855 000 | 1 745 000 |
2017 | 49 002 371 | 23 086 297 | 23 916 075 | x | 2 000 000 | 1 890 000 |
2016 | 51 237 397 | 23 310 126 | 26 354 772 | x | 1 572 500 | x |
2015 | 49 990 499 | 22 401 153 | 26 339 345 | x | 1 250 000 | x |
2014 | 49 452 376 | 22 353 694 | 26 398 682 | x | 700 000 | x |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
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Hinweis: Liquiditätskredite und Investitionskredite können in den Jahren 2013 – 2016 nicht exakt ausgewiesen werden. Unabhängig der Laufzeit von Wertpapieren kann es sich hierbei um Kapital für investive Zwecke als auch zur Liquiditätssicherung handeln. Mit Veröffentlichung des aktuellen Berichtsjahres erfolgte eine Revision des Vorberichtsjahres. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Methodik.
Datenquelle: IT.NRW, jährliche Schuldenstandstatistik (Stichtag 31.12.), Berechnungsstand: Juli 2023
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Verschuldung der Gemeinden und Gemeindeverbände (Kernhaushalte)
Über die Statistik
Der Berichtszeitpunkt für Bestandsgrößen (z. B. Stand der Kassenkredite) ist jeweils der 31. Dezember des aktuellen Berichtsjahres. Für Stromgrößen (z. B. Zu- und Abgänge) läuft der Berichtszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichtsjahres. Berichtspflichtig sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, Sozialversicherungen sowie alle öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Die Daten liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.
Die Schuldenstatistik dient neben nationalen Zwecken ebenso als Grundlage europäischer und internationaler Datenanforderungen. Hervorzuheben ist hier die sogenannte Maastricht-Meldung zum europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt. Grundlage für die Erstellung der Maastricht-Meldung und deren Kennzahlen ist das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG). Das ESVG orientiert sich bei der Definition von Begriffen an ökonomischen Sachverhalten, um sicherzustellen, dass die Daten EU-weit vergleichbar sind. Haushaltsrechtliche Definitionen von Begriffen sind bei der Erfassung der Daten daher nachrangig zu behandeln, um europäische Vorgaben erfüllen zu können.
Abweichende Begriffsdefinitionen sind vor allem im Zusammenhang mit Krediten für Liquiditätszwecke relevant. So gehören seit dem Erhebungsjahr 2015 Liquiditätskredite im Rahmen von Cash-Pooling, nach Definition des ESVG, zu den Kassenkrediten. Führt eine Kommune ein Konto als Cash-Pool führende Einheit, so müssen Einzahlungen, die ein Mitglied des Cash-Pools auf dieses Konto tätigt (z. B. ein kommunaler Eigenbetrieb) von der Kommune als Kassenkredit gemeldet werden. Diese Kassenkredite nach Definition des ESVG entsprechen jedoch nicht der haushaltsrechtlichen Definition. Ab dem Erhebungsjahr 2019 wurde die Systematik zur Erhebung der Schulden im Rahmen von Cash-Pooling angepasst, sodass eine Darstellung des echten Liquiditätsbedarfs (ohne die Einzahlungen von Cash-Pool-Einheiten auf das Cash-Pool-Konto) wieder möglich ist.
Wertpapierschulden (hierzu gehören u. a. die Kommunalanleihen), die zu Liquiditätszwecken verwendet werden, müssen im Rahmen der Schuldenstatistik bei den Wertpapierschulden gemeldet werden. Nach der haushaltsrechtlichen Definition gehören diese jedoch zu den Kassenkrediten. Daher werden die Wertpapierschulden, die zur Liquiditätssicherung aufgenommen wurden, seit dem Erhebungsjahr 2017 als "darunter"-Position dargestellt. Schuldscheindarlehen sind aufgrund ihres investiven Charakters grundsätzlich bei den Krediten zu erfassen. Allerdings können sie auch Liquiditätszwecken dienen und werden dann bei den Kassenkrediten gemeldet. Dabei ist zu beachten, dass Kassenkredite heutzutage ähnlich lange Laufzeiten haben können wie die Kredite.
Begriffe
Aus- und Einzahlungen
Die vierteljährliche Kassenstatistik und die Finanzrechnungsstatistik erheben die Ein- und Auszahlungen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die der doppisch buchenden Extrahaushalte (in der Kassenstatistik nur die Extrahaushalte des Staatssektors). Die Aus- und Einzahlungen werden in beiden statistischen Erhebungen nach Arten (Konten) erhoben. In der Kassenstatistik werden zusätzlich die Bauauszahlungen und bestimmte soziale Leistungen nach Aufgabenbereichen abgefragt. In der Finanzrechnung erfolgt eine tiefere Gliederung der Ein- und Auszahlungen nach finanzstatistischen Aufgabenbereichen der kommunalen Verwaltung. Berichtspflichtig sind zu beiden Statistiken die Kernhaushalte der Kommunen sowie zur Finanzrechnungsstatistik noch alle doppisch buchenden Extrahaushalte der Gemeinden (hauptsächlich Zweckverbände).
Zur Kassenstatistik sind neben den Kernhaushalten nur noch die doppisch buchenden Extrahaushalte des Staatssektors berichtspflichtig.
Cash-Pooling
Cash-Pooling (Liquiditätsverbund) bezeichnet eine Konstellation, in der eine oder mehrere Einheiten einer anderen Einheit Gelder insbesondere für folgende Zwecke zur Verfügung stellt/stellen:
- Vermeidung von notwendigen Kreditaufnahmen
- Erzielung besserer Konditionen bei Geldanlagen
- Zahlungsabwicklung
Kassenkredite
Unter Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite werden die in der Regel kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, die zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen verwendet werden. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. In den Jahren 2015 bis 2018 fallen hierunter auch alle erhaltenen Zahlungen „im Rahmen von Cash-Pooling/Einheitskasse /Amtskasse“. Das heißt Einzahlungen von Cash-Pool-Einheiten auf das Cash-Pool-Konto sind von der Cash-Pool führenden Einheit (i. d. R. der kommunale Kernhaushalt) als Kassenkredit zu melden. Ab dem Erhebungsjahr 2019 wurde die Erhebungssystematik dementsprechend angepasst, dass diese Einzahlungen der Cash-Pool-Einheiten nicht mehr in den Kassenkrediten der Cash-Pool führenden Einheit enthalten sind und somit der echte Liquiditätsbedarf ausgewiesen werden kann.
Kredite
Kredite entstehen, wenn Gläubigerinnen und Gläubiger Mittel an Schuldnerinnen und Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung einer Vermittlerin bzw. eines Vermittlers gewähren und die entweder in einem nicht begebbaren (übertragbaren) Titel oder gar nicht verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf:
- Die Bedingungen eines Kredites werden zwischen der Kreditnehmerin bzw. dem Kreditnehmer und der Kreditgeberin bzw. dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung einer Vermittlerin bzw. eines Vermittlers ausgehandelt.
- Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber der Gläubigerin bzw. dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss.
Die Kredite sind in der Höhe der Restschuld ausgewiesen. Auch unverzinsliche Kredite sind hier enthalten.
Wertpapierschulden
Zu den Wertpapierschulden gehören Kapitalmarktpapiere, Anleihen und sonstige Kapitalmarktpapiere. Wertpapierschulden können sowohl für investive Zwecke als auch zur Liquiditätssicherung verwendet werden.
Die Schuldenstatistik gibt Auskunft über den jährlichen Schuldenstand der Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW, differenziert nach Art und Laufzeit der einzelnen Schulden.
Der Berichtszeitpunkt für Bestandsgrößen (z. B. Stand der Kassenkredite) ist jeweils der 31. Dezember des aktuellen Berichtsjahres. Für Stromgrößen (z. B. Zu- und Abgänge) läuft der Berichtszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichtsjahres. Berichtspflichtig sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände, Sozialversicherungen sowie alle öffentlich bestimmten Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (FEU). Die Daten liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.