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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Bruttoausgaben für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung

Bruttoausgaben für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz nach Art der Leistung in 1.000
Euro
Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen
Nordrhein-Westfalen
JahrInsgesamtRegelleistungenBesondere Leistungen
Grundleistungen (§3 AsylbLG)Hilfe zum Lebensunterhalt (§2 AsylbLG)Andere Leistungen (§4 bis 6 AsylbLG)Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (§2 AsylbLG)
SachleistungenWertgutscheineGeldleistungen
Tsd. EURTsd. EURTsd. EURTsd. EURTsd. EURTsd. EURTsd. EUR
20241 191 396367 1831 177307 667253 888195 16566 315
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zu "Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII (§ 2 AsylbLG)": 
inklusive Leistungen nach Teil II SGB IX

zu "Andere Leistungen (§§ 4 bis 6 AsylblG)":
Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt (§ 4 AsylbLG), Arbeitsgelegenheiten (§ 5 AsylbLG) und sonstige Leistungen (§ 6 AsylbLG).

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt Auskunft über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in NRW. Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Die Ausgaben werden differenziert nach Art und Form der Leistung und die Einnahmen differenziert nach Einnahmearten erfasst.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände). Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst