Die amtliche Bevölkerungszahl gibt die Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner wieder, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem Gebiet leben.
Die Bevölkerungszahl wird fortlaufend monatlich ermittelt, indem Zu- und Fortzüge sowie Geburten und Sterbefälle eines Monats zur Zahl des Vormonats zu- bzw. abgerechnet werden. Dies wird als Fortschreibung der Bevölkerungsstandes bezeichnet. Die Bevölkerungszahl ist somit eine errechnete Größe, die angesichts ihrer Fortschreibung über einen längeren Zeitraum unschärfer wird.
Daher wird im Rahmen eines etwa alle zehn Jahre stattfindenden Zensus in einem aufwändigen Verfahren die Bevölkerungszahl neu festgestellt. Mit den Ergebnissen des Zensus 2022 liegt eine neue Basis für die Fortschreibung der Bevölkerungszahlen vor. Mit dieser neuen Basis wird die durch den Fortschreibungszeitraum bedingte Unschärfe revidiert. Für einen Übergangszeitraum werden weiterhin die auf dem Zensus 2011 basierten Bevölkerungszahlen bereitgestellt, um die übliche Aktualität zu gewährleisten. Die vollständige Umstellung der monatlichen Bevölkerungszahlen auf Basis des Zensus 2022 wird im Sommer 2025 abgeschlossen sein. In Veröffentlichungen weisen wir darauf hin, ob es sich um Zensus-2011- oder Zensus-2022-basierte Zahlen handelt.
Die amtliche Bevölkerungszahl berücksichtigt ausschließlich die Bevölkerung, die am jeweiligen Ort ihren alleinigen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz hat. In der kommunalen Einwohnerstatistik werden zum Teil auch Personen mit Nebenwohnsitz mitgezählt. Abweichungen zwischen der amtlichen Bevölkerungszahl und der kommunalen Einwohnerstatistik lassen sich auch dadurch begründen, dass Datenlieferungen der Gemeinden an IT.NRW zeitversetzt verbucht werden und Änderungen enthalten, die sich bereits in den Vormonaten ereignet haben.
Welche Bevölkerungszahl für Gesetze und Verordnungen maßgebend ist, wird in NRW durch die Verordnung zur Bestimmung der maßgebenden Einwohnerzahl geregelt.