Erwerbslose
Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, d. h. innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach Definition der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.
Erwerbspersonen
Erwerbstätige und Erwerbslose.
Erwerbstätige
Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldatinnen und Soldaten sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Die in dieser Veröffentlichung dargestellten Ergebnisse beziehen sich bei Vorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit.
Erwerbslosenquote
Zahl der Erwerbslosen je 100 Erwerbspersonen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.
Erwerbstätigenquote
Zahl der Erwerbstätigen je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.
Erwerbsquote
Zahl der Erwerbspersonen je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.
Haushalt
Als (Privat-)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieterinnen und -untermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
Es werden Hauptwohnsitzhaushalte ausgewiesen. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Migrationshintergrund
Entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW vom 01.01.2022 (GV.NRW.S.97) sind Menschen mit Migrationshintergrund
- Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, oder
- im Ausland geborene und nach 1955 zugewanderte Personen, oder
- Personen, bei denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist.