Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Datenerhebung

Bautätigkeitsstatistik

Zur Feststellung des Umfangs, der Struktur und der Entwicklung der Bautätigkeit im Hochbau und zur Fortschreibung des Bestandes an Gebäuden und Wohnungen werden die zuvor genannten Erhebungen über die Bautätigkeit im Hochbau (Bautätigkeitsstatistik) sowie die Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes als Bundesstatistiken durchgeführt.


Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 6 Absatz 1 Satz 1 des Hochbaustatistikgesetzes (HBauStatG) in Verbindung mit § 15 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG).

 

 

Basisinformationen für Meldepflichtige und kommunale Statistikstellen: 


Unser Leitfaden zur Bautätigkeitsstatistik fasst viele wichtige Informationen zu den Meldungen der Bautätigkeitsstatistiken zusammen: 

 

 

Die Klassifikation der Nichtwohngebäude enthält das Signierschlüsselverzeichnis für Nichtwohnbauten:

 

 

Die Qualitätsberichte des statistischen Verbundes liefern weiterführende Informationen zur Datenerhebung und -veröffentlichung:

Statistik der Baugenehmigungen
Schaubild zum Ablauf der Erhebung

Der Erhebungsbogen zur Baugenehmigungsstatistik kann auf Bautätigkeitsstatistik Online ausgefüllt und heruntergeladen werden. Erläuterungen zum Ausfüllen der Erhebungsbögen und weitere Hinweise zu Rechtsgrundlagen sowie zum Datenschutz stehen dort ebenfalls zur Verfügung.


Die auskunftspflichtige Person (z. B. Bauherr/-in oder Architekt/-in) reicht den Bogen anschließend bei der zuständigen Baubehörde als Teil des Bauantrags ein. Wird ein Bauprojekt genehmigt, wird das Statistikformular von der Baubehörde noch ergänzt um das Genehmigungsdatum sowie die vergebene Bauscheinnummer und postalisch bis zum 5. Tag des Folgemonats an IT.NRW gesendet. Jede meldende Gemeinde bzw. Kreis fügt den Meldungen außerdem die Kurzmitteilung zur Bautätigkeitsstatistik hinzu:

 

Statistik der Baufertigstellungen

Wird ein Bauprojekt fertig gestellt, muss umgehend eine Meldung des „Datums der Bezugsfertigstellung“ unter Angabe der Bauscheinnummer sowie der Identnummer, unter der dieses Bauprojekt bereits als Baugenehmigung erfasst worden ist, erfolgen. Auch dieses Statistikformular wird über Bautätigkeitstatistik Online – als Teil des Baugenehmigungsformulars – zur Verfügung gestellt.

Statistik des Bauüberhangs

Bei allen Bauprojekten, die genehmigt wurden, aber noch nicht fertiggestellt sind, wird jährlich von der amtlichen Statistik der „Bauzustand am 31.12.“ erfasst. Dazu erstellt IT.NRW für die jeweils zuständigen Baubehörden eine entsprechende Auflistung dieser Bauprojekte. 


Diese sogenannten „Bauüberhangslisten“ werden über das Portal Internet Datenerhebung im Verbund (IDEV) den zuständigen Behörden Anfang Januar zur Verfügung gestellt mit der Maßgabe, zu jedem Bauprojekt die Angabe zum „Bauzustand am 31.12.“ zu ergänzen Die ausgefüllten Listen werden dann ebenfalls über das IDEV-Portal an IT.NRW zurück übermittelt bis Mitte Februar.


Die dazu notwendigen Zugangsdaten zum IDEV-Portal werden vorab an die zuständigen Bauämter und Bauaufsichtsbehörden versendet.

Statistik des Bauabgangs

Im Rahmen der Bauabgangsstatistik werden Gebäude und Gebäudeteile erfasst, die durch ordnungsbehördliche Maßnahmen, Schadensfälle oder Abbruch der Nutzung entzogen werden oder deren Nutzung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken (mit und ohne Baumaßnahmen) geändert wird. In diesen Fällen ist eine Meldung zu Bauabgangsstatistik verpflichtend. Der Erhebungsbogen zur Bauabgangsstatistik kann ebenfalls auf Bautätigkeitsstatistik Online ausgefüllt und heruntergeladen werden – dort steht ebenso Erläuterungen zu dieser Erhebung und den hierbei erfragten Merkmalen bereit.

Kontakt

 

Kontakt zur Datenerhebung Bautätigkeit: 
Tel.: 0211 9449-4664
E-Mail: bautaetigkeit@it.nrw.de

 

Kontakt zur Datenauswertung Hochbaustatistik:
E-Mail: hochbaustatistik@it.nrw.de

 

Servicezeiten bei Fragen zur Erhebung: 
Montag bis Donnerstag:    08:00 – 15:00 Uhr
Freitag:                                    08:00 – 13:00 Uhr