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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten in Prozent

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten
am 30.06.2026 in Prozent
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B1) Grundsteuer B11)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Grundsteuer C Gewerbesteuer
Land insgesamt 402 703 729 1.146 2.631 463
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 350 519 820 975 – 467
  300.000 – 500.000 396 697 715 1.139 – 491
  150.000 – 300.000 356 854 693 1.390 – 453
  weniger als 150.000 251 1.048 619 1.163 – 490
Zusammen 369 641 773 1.082 – 469
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 443 715 734 1.198 – 466
  25.000 – 60.000 434 760 693 1.164 3.340 454
  10.000 – 25.000 381 752 689 1.186 1.955 453
  weniger als 10.000 378 719 623 1.160 – 448
Zusammen 403 745 709 1.184 2.631 457
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen 
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst