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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten in Prozent

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten
am 31.03.2026 in Prozent
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B1) Grundsteuer B11)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Grundsteuer C Gewerbesteuer
Land insgesamt 397 686 746 1.143 2.273 461
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 366 456 917 982 469
  300.000 – 500.000 406 843 ‒327 296 489
  150.000 – 300.000 369 871 688 1.364 456
  weniger als 150.000 263 1.055 619 1.163 490
Zusammen 375 615 868 1.038 471
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 451 690 756 1.256 466
  25.000 – 60.000 430 731 652 1.203 3.855 450
  10.000 – 25.000 374 741 669 1.157 1.600 449
  weniger als 10.000 370 696 604 1.165 448
Zusammen 398 722 697 1.209 2.273 455
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen 
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst