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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten in Prozent

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten
am 30.06.2025 in Prozent
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B1) nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B1
(Wohngrundstücke)
nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B2
(Nicht-Wohngrundstücke)
Grundsteuer C Gewerbesteuer
Land insgesamt 383 750 659 1.173 3.250 461
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 350 676 715 1.336 470
  300.000 – 500.000 332 922 568 870 494
  150.000 – 300.000 341 837 635 1.252 458
  weniger als 150.000 274 892 619 1.163 490
Zusammen 335 769 644 1.160 473
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 434 754 678 1.160 466
  25.000 – 60.000 417 729 671 1.211 3.250 443
  10.000 – 25.000 361 743 670 1.188 451
  weniger als 10.000 366 686 605 1.081 454
Zusammen 386 738 672 1.185 3.250 453
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen 
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst