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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten in Prozent

Gewogene Durchschnittshebesätze der Realsteuerarten
am 31.03.2025 in Prozent
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B1) nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B1
(Wohngrundstücke)
nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B2
(Nicht-Wohngrundstücke)
Grundsteuer C Gewerbesteuer
Land insgesamt 372 718 652 1.176 3.250 460
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 331 637 701 1.335 470
  300.000 – 500.000 318 723 539 847 492
  150.000 – 300.000 340 844 614 1.237 451
  weniger als 150.000 264 887 619 1.163 490
Zusammen 324 712 611 1.135 472
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 432 717 691 1.239 466
  25.000 – 60.000 395 731 681 1.218 3.250 440
  10.000 – 25.000 356 719 671 1.155 453
  weniger als 10.000 353 680 590 1.091 447
Zusammen 375 722 681 1.209 3.250 451
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen 
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst