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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Grundbeträge der Realsteuerarten

Grundbeträge der Realsteuerarten vom 01.01. – 31.03.2026
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer
B1)2), B11)2), B21)2)
insgesamt
Davon Grundsteuer C Gewerbesteuer
Grundsteuer B1)2) Grundsteuer B11)2)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)2)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Land insgesamt 2.524.306 119.670.658 94.659.596 19.144.982 5.866.080 4.006 759.041.257
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 23.874 26.054.894 19.805.152 4.345.722 1.904.020 178.657.476
  300.000 – 500.000 20.725 4.525.045 4.508.886 6.851 9.308 70.119.818
  150.000 – 300.000 41.410 8.602.531 7.154.781 1.102.915 344.835 60.781.578
  weniger als 150.000 2.252 742.161 705.477 24.520 12.164 6.363.815
Zusammen 88.261 39.924.631 32.174.296 5.480.008 2.270.327 315.922.687
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 202.589 22.900.056 16.067.274 5.498.493 1.334.289 130.882.224
  25.000 – 60.000 794.466 33.148.721 27.739.986 4.236.647 1.172.088 1.196 180.607.329
  10.000 – 25.000 1.166.582 20.868.139 16.118.980 3.704.099 1.045.060 2.810 116.582.375
  weniger als 10.000 272.408 2.829.111 2.559.060 225.735 44.316 15.046.642
Zusammen 2.436.045 79.746.027 62.485.300 13.664.974 3.595.753 4.006 443.118.570
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
2) Grundbeträge können nur für die Werte der Grundsteuer B-Variante ermittelt werden, wenn sowohl das Ist-Aufkommen als auch der zugehörige Hebesatz gemeldet wurden. Bei Kommunen mit differenzierten Hebesätzen kann es auch zu Steueraufkommen bei der undifferenzierten Grundsteuer B kommen die aus Ansprüchen der Kommune gegenüber dem Steuerzahler aus Vorjahren resultieren. Diese werden nicht bei den Grundbeträgen berücksichtigt.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke. 
2) Grundbeträge können nur für die Werte der Grundsteuer B-Variante ermittelt werden, wenn sowohl das Ist-Aufkommen als auch der zugehörige Hebesatz gemeldet wurden. Bei Kommunen mit differenzierten Hebesätzen kann es auch zu Steueraufkommen bei der undifferenzierten Grundsteuer B kommen die aus Ansprüchen der Kommune gegenüber dem Steuerzahler aus Vorjahren resultieren. Diese werden nicht bei den Grundbeträgen berücksichtigt.
 

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst