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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Grundbeträge der Realsteuerarten

Grundbeträge der Realsteuerarten vom 01.01. – 31.03.2025
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B1) nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B1
(Wohngrundstücke)
nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B2
(Nicht-Wohngrundstücke)
Grundsteuer C Gewerbesteuer
Land insgesamt 2.569.852 126.650.240 27.541.457 8.170.051 220 844.971.420
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 26.878 24.551.360 3.341.490 1.125.936 227.392.517
  300.000 – 500.000 41.632 9.794.486 4.351.111 1.221.274 76.962.211
  150.000 – 300.000 58.435 11.522.134 3.139.484 1.195.577 69.633.501
  weniger als 150.000 14.214 1.257.957 595.772 135.958 7.371.262
Zusammen 141.159 47.125.937 11.427.857 3.678.745 381.359.491
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 222.299 24.271.902 6.589.840 1.767.988 138.305.776
  25.000 – 60.000 775.613 31.810.200 5.604.251 1.585.745 220 199.872.437
  10.000 – 25.000 1.152.168 20.643.868 3.648.377 1.058.206 108.735.877
  weniger als 10.000 278.613 2.798.333 271.132 79.367 16.697.839
Zusammen 2.428.693 79.524.303 16.113.600 4.491.306 220 463.611.929
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen 
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst