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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Grundbeträge der Realsteuerarten

Grundbeträge der Realsteuerarten vom 01.01. – 30.06.2026
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer
B1)2), B11)2), B21)2)
insgesamt
Davon Grundsteuer C Gewerbesteuer
Grundsteuer B1)2) Grundsteuer B11)2)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)2)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Land insgesamt 4.847.801 266.385.724 209.999.749 43.480.646 12.905.329 12.649 1.615.310.901
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 59.560 58.285.810 47.265.179 8.142.824 2.877.807 – 442.446.738
  300.000 – 500.000 81.908 19.801.939 15.173.454 3.543.508 1.084.977 – 136.849.468
  150.000 – 300.000 91.252 22.898.746 19.995.779 2.114.193 788.774 – 126.859.565
  weniger als 150.000 ‒1.567 1.591.312 1.552.026 25.487 13.799 – 13.939.036
Zusammen 231.153 102.577.807 83.986.438 13.826.012 4.765.357 – 720.094.807
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 411.038 48.855.701 32.885.272 12.649.371 3.321.058 ‒ 273.280.440
  25.000 – 60.000 1.503.782 67.102.463 55.513.489 9.046.285 2.542.689 6.178 364.824.036
  10.000 – 25.000 2.167.377 42.037.743 32.306.890 7.539.093 2.191.760 6.471 227.966.648
  weniger als 10.000 534.451 5.812.010 5.307.660 419.885 84.465 – 29.144.970
Zusammen 4.616.648 163.807.917 126.013.311 29.654.634 8.139.972 12.649 895.216.094
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
2) Grundbeträge können nur für die Werte der Grundsteuer B-Variante ermittelt werden, wenn sowohl das Ist-Aufkommen als auch der zugehörige Hebesatz gemeldet wurden. Bei Kommunen mit differenzierten Hebesätzen kann es auch zu Steueraufkommen bei der undifferenzierten Grundsteuer B kommen die aus Ansprüchen der Kommune gegenüber dem Steuerzahler aus Vorjahren resultieren. Diese werden nicht bei den Grundbeträgen berücksichtigt.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke. 
2) Grundbeträge können nur für die Werte der Grundsteuer B-Variante ermittelt werden, wenn sowohl das Ist-Aufkommen als auch der zugehörige Hebesatz gemeldet wurden. Bei Kommunen mit differenzierten Hebesätzen kann es auch zu Steueraufkommen bei der undifferenzierten Grundsteuer B kommen die aus Ansprüchen der Kommune gegenüber dem Steuerzahler aus Vorjahren resultieren. Diese werden nicht bei den Grundbeträgen berücksichtigt.
 

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst