Merkmal | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
---|---|---|---|
Land insgesamt | 16 560 | 682 997 | 3 695 981 |
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern | |||
500 000 und mehr | 257 | 136 687 | 1 041 237 |
300 000 – 500 000 | 326 | 65 777 | 309 404 |
150 000 – 300 000 | 386 | 69 235 | 309 160 |
weniger als 150 000 | 61 | 7 645 | 28 758 |
Zusammen | 1 030 | 279 344 | 1 688 559 |
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern | |||
60 000 und mehr | 1 488 | 119 115 | 584 943 |
25 000 – 60 000 | 5 407 | 165 973 | 846 828 |
10 000 – 25 000 | 6 958 | 104 402 | 509 557 |
weniger als 10 000 | 1 677 | 14 163 | 66 094 |
Zusammen | 15 530 | 403 653 | 2 007 422 |
Fußnoten einblenden
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Merkmal | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
---|---|---|---|
Land insgesamt | 16 560 | 682 997 | 3 695 981 |
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern | |||
500 000 und mehr | 257 | 136 687 | 1 041 237 |
300 000 – 500 000 | 326 | 65 777 | 309 404 |
150 000 – 300 000 | 386 | 69 235 | 309 160 |
weniger als 150 000 | 61 | 7 645 | 28 758 |
Zusammen | 1 030 | 279 344 | 1 688 559 |
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern | |||
60 000 und mehr | 1 488 | 119 115 | 584 943 |
25 000 – 60 000 | 5 407 | 165 973 | 846 828 |
10 000 – 25 000 | 6 958 | 104 402 | 509 557 |
weniger als 10 000 | 1 677 | 14 163 | 66 094 |
Zusammen | 15 530 | 403 653 | 2 007 422 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Fußnoten einblenden
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Grundbeträge der Realsteuerarten
Über die Statistik
Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.
Die vierteljährliche Kassenstatistik ist die aktuellste Statistik im Bereich der kommunalen Finanzen. Dargestellt werden die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden und Gemeindeverbände jeweils zum Quartalsende.
Gebietsstand
Die Darstellung erfolgt zum Gebietsstand 31.12.2023, d. h., dass der zum 21. Oktober 2009 durch Zusammenschluss der Gemeinden des ehemaligen Kreises Aachen mit der kreisfreien Stadt Aachen gegründete Kommunalverband "StädteRegion Aachen" in dieser Auswertung Berücksichtigung findet. Die Stadt Aachen ist in die kreis- bzw. städteregionsangehörigen Gemeinden mit 60 000 und mehr Einwohnerinnen und Einwohnern einbezogen.
Begriffe
Gewogener Durchschnittshebesatz
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer
Das Ist-Aufkommen sowie der auf Gemeindeebene errechnete Grundbetrag der einzelnen Steuerart werden auf Landes- bzw. Größenklassenebene summiert und hieraus der Quotient gebildet. Das Ergebnis (multipliziert mit 100) ergibt den gewogenen Landes-(Größenklassen-)durchschnittshebesatz.
Größenklassen
Die Größenklassen wurden mit den Einwohnerzahlen aus der Fortschreibung der Daten des Zensus 2022 gebildet.
Grundbetrag
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer
Der Grundbetrag errechnet sich auf Gemeindeebene durch Division des Ist-Aufkommens durch den örtlichen Hebesatz (Multiplikation mit 100).
Auf Landes- und Gemeindegrößenklassenebene ergibt sich der Grundbetrag durch Aggregation der jeweils einbezogenen kommunalen Körperschaften.
Ist-Aufkommen
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer
Einzahlungen der Gemeinden, die im Rahmen der vierteljährlichen Kassenstatistik IT.NRW quartalsweise gemeldet und ggf. kumuliert dargestellt werden.
Örtlicher Hebesatz
Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer
In Prozentzahlen ausgedrückte Steuersätze für die Festsetzung der Realsteuern durch die Gemeinden.
Die Hebesätze werden im Rahmen der vierteljährlichen Kassenstatistik IT.NRW quartalsweise gemeldet. In die Darstellung fließen die jeweils zum Quartalsabschluss übermittelten Hebesätze ein.
Realsteuern
Unter Realsteuern werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuer verstanden. Die Realsteuern sind die wichtigsten originären Einnahmequellen der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Ausgaben. Die Grundsteuer wird auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und fließt in vollem Umfang den Gemeinden zu, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Bei der Grundsteuer wird zwischen der Grundsteuer A, die von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft erhoben wird und der Grundsteuer B, welche für alle übrigen Grundstücke anfällt, unterschieden. Steuergegenstand bei der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft.
Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.
Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.