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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Grundbeträge der Realsteuerarten

Grundbeträge der Realsteuerarten vom 01.01. – 30.09.2025
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer
B1), B11), B21)
insgesamt
Davon Grundsteuer C Gewerbesteuer
Grundsteuer B1) Grundsteuer B11)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Land insgesamt 7.958.490 431.223.369 276.328.925 117.236.822 37.657.622 3.462 2.716.574.921
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 120.865 95.360.535 62.897.005 23.717.670 8.745.860 701.849.882
  300.000 – 500.000 149.509 39.158.225 14.456.815 18.407.496 6.293.914 250.228.314
  150.000 – 300.000 170.701 40.272.843 23.439.742 12.687.455 4.145.646 222.800.487
  weniger als 150.000 32.938 4.248.129 1.878.406 1.876.780 492.943 22.835.837
Zusammen 474.013 179.039.732 102.671.968 56.689.401 19.678.363 1.197.714.520
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 697.880 75.457.017 43.633.942 24.359.684 7.463.391 460.530.834
  25.000 – 60.000 2.382.191 104.813.799 77.182.344 21.450.745 6.180.710 3.462 641.051.468
  10.000 – 25.000 3.539.540 63.141.784 45.448.655 13.671.510 4.021.619 364.460.310
  weniger als 10.000 864.866 8.771.037 7.392.016 1.065.482 313.539 52.817.789
Zusammen 7.484.477 252.183.637 173.656.957 60.547.421 17.979.259 3.462 1.518.860.401
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
 

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst