Umsatzsteuerstatistik Land: Nordrhein-Westfalen | |||
---|---|---|---|
Jahr | Steuerpflichtige | Steuerbarer Umsatz insgesamt | Steuerbarer Umsatz: Lieferungen und Leistungen |
Anzahl | Tsd. EUR | Tsd. EUR | |
2023 | 633 326 | 2 213 611 569 | 2 029 956 681 |
2022 | 627 246 | 2 204 359 004 | 2 006 477 370 |
2021 | 611 049 | 1 915 975 794 | 1 754 915 873 |
2020 | 612 557 | 1 643 132 802 | 1 503 001 056 |
2019 | 666 813 | 1 736 728 430 | 1 586 281 065 |
2018 | 666 453 | 1 713 554 760 | 1 562 255 324 |
2017 | 666 663 | 1 640 278 962 | 1 495 614 942 |
2016 | 668 241 | 1 555 161 377 | 1 422 678 356 |
2015 | 668 096 | 1 537 985 188 | 1 408 945 069 |
2014 | 668 608 | 1 508 707 528 | 1 382 573 982 |
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Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR (bis
2019: von mehr als 17 500 EUR).
Zu "Steuerbarer Umsatz": Umsätze der Unternehmen, ohne
Umsatzsteuer.
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Umsatzsteuerstatistik Land: Nordrhein-Westfalen | |||
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Jahr | Steuerpflichtige | Steuerbarer Umsatz insgesamt | Steuerbarer Umsatz: Lieferungen und Leistungen |
Anzahl | Tsd. EUR | Tsd. EUR | |
2023 | 633 326 | 2 213 611 569 | 2 029 956 681 |
2022 | 627 246 | 2 204 359 004 | 2 006 477 370 |
2021 | 611 049 | 1 915 975 794 | 1 754 915 873 |
2020 | 612 557 | 1 643 132 802 | 1 503 001 056 |
2019 | 666 813 | 1 736 728 430 | 1 586 281 065 |
2018 | 666 453 | 1 713 554 760 | 1 562 255 324 |
2017 | 666 663 | 1 640 278 962 | 1 495 614 942 |
2016 | 668 241 | 1 555 161 377 | 1 422 678 356 |
2015 | 668 096 | 1 537 985 188 | 1 408 945 069 |
2014 | 668 608 | 1 508 707 528 | 1 382 573 982 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
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1) Umsätze der Unternehmen, ohne Umsatzsteuer
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) – Zeitreihe
Über die Statistik
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UstG).
Erhebungsgrundlage der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) sind Datensätze, welche die Rechenzentren der Landesfinanzbehörden für jede Steuerpflichtige bzw. jeden Steuerpflichtigen aus Daten des automatisierten Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Vorauszahlungsverfahrens (UVV) und des Grundinformationsdienstes zusammenstellen.
Bis zum Berichtsjahr 2020 wurden Banken und Versicherungen ausschließlich mit ihren steuerpflichtigen Umsätzen und ihren steuerfreien Umsätzen mit Vorsteuerabzug erfasst. Seit dem Berichtsjahr 2021 werden auch ihre steuerfreien Umsätze ohne Vorsteuerabzug berücksichtigt.
Begriffe
Umsatzsteuer-Veranlagung
Der Erhebungsgegenstand der Umsatzsteuerstatistik-Veranlagung ist identisch mit der Umsatzsteuerstatistik-Voranmeldung. Der grundsätzliche Unterschied ist hier die vollständige Erfassung aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen auf Basis der veranlagten Steuerfälle. Nachteilig ist hierbei die aus vollständigem Abschluss eines Veranlagungsjahres resultierende deutlich geringere Aktualität.
Umsatzsteuer-Voranmeldung
Die Umsatzsteuerstatistik informiert einerseits über steuerliche Tatbestände und gibt andererseits einen Einblick in die Wirtschaftsstruktur. Sie deckt als einzige Erhebung auch den gesamten Dienstleistungsbereich ab.
Erhebungseinheit der Statistik ist das Unternehmen. Dieses umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit der Unternehmerin bzw. des Unternehmers. Gehören zu einem Unternehmen mehrere örtliche Einheiten (z. B. Betriebe) oder liegt ein Organschaftsverhältnis vor, so wird es mit seinen gesamten Umsätzen am Sitz der Geschäftsleitung des (Gesamt-)Unternehmens bzw. der Organträgerschaft erfasst. Die Umsätze außerhalb des Landes NRW gelegener Zweigbetriebe nordrhein-westfälischer Unternehmen sind daher in den Ergebnissen enthalten, nicht dagegen die Umsätze in NRW gelegener Filialen von Unternehmen mit Hauptsitz in einem anderen Bundesland. Die Zuordnung nach Wirtschaftsbereichen erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt des Unternehmens bzw. der Organschaftsstruktur.
Umsatzsteuerpflichtig ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Statistisch erfasst werden i. d. R. Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben und einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von mehr als 22 000 EUR) aufweisen.
Der steuerbare Umsatz umfasst die Lieferungen und Leistungen, die eine Unternehmerin bzw. ein Unternehmer im Inland im Rahmen des eigenen Unternehmens ausführt, und die innergemeinschaftlichen Erwerbe im Inland gegen Entgelt. Lieferungen eines Unternehmens liegen vor, wenn es der Abnehmerin bzw. dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft. Als sonstige Leistungen gelten vor allem Dienstleistungen bzw. Gebrauchs- und Nutzungsüberlassungen, z. B. Vermietungen oder Darlehensgewährungen. Lieferungen, sonstige Leistungen und der Eigenverbrauch der Unternehmen werden in der Statistik zusammengefasst als Lieferungen und Leistungen bezeichnet.
Die Unternehmerin bzw. der Unternehmer hat regelmäßig eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Darin hat sie bzw. er die Umsatzsteuer selbst zu berechnen, die als Vorauszahlung auf die festzusetzende Umsatzsteuer abzuführen ist, die sich endgültig erst aus der später folgenden jährlichen Umsatzsteuererklärung ergibt. Vorteil der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist die deutlich höhere Aktualität gegenüber den jährlichen Umsatzsteuererklärungen.
Die Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) erfasst umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in NRW, die zur Umsatzsteuer-Voranmeldung verpflichtet sind. Die erfassten Daten werden für die Veröffentlichung nach Wirtschaftszweigen, Rechtsformen, Größenklassen des Umsatzes, Regionen und steuerlichen Merkmalen gegliedert.
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist der 1. Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Erfasst werden alle Unternehmen, die im Statistikjahr Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben haben, mit jährlichen Lieferungen und Leistungen über 22 000 Euro (entsprechend der im aktuellen Berichtsjahr geltenden Grenze nach § 19 Abs. 1 UstG).