Jahr | Insgesamt | Männlich1) | Weiblich1) |
---|---|---|---|
2023 | 103 650 | 65 050 | 38 600 |
2022 | 106 950 | 64 235 | 42 715 |
2021 | 85 980 | 50 640 | 35 335 |
20202) | 80 650 | 49 240 | 31 410 |
20193) | 95 884 | 57 995 | 37 889 |
20184) | 98 480 | 60 491 | 37 989 |
20174) | 122 445 | 78 249 | 44 196 |
20164) | 191 316 | 123 751 | 67 565 |
20154) | 224 108 | 145 198 | 78 910 |
2014 | 86 358 | 52 489 | 33 869 |
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2) Geheimhaltung: Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
3) Nach Korrektur.
4) In den Berichtsjahren 2015, 2017 und 2018 kam es aufgrund einer Meldeproblematik zu einer Untererfassung und im Berichtsjahr 2016 zu einer Übererfassung der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG in Landesaufnahmeeinrichtungen.
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Jahr | Insgesamt | Männlich1) | Weiblich1) |
---|---|---|---|
2023 | 103 650 | 65 050 | 38 600 |
2022 | 106 950 | 64 235 | 42 715 |
2021 | 85 980 | 50 640 | 35 335 |
20202) | 80 650 | 49 240 | 31 410 |
20193) | 95 884 | 57 995 | 37 889 |
20184) | 98 480 | 60 491 | 37 989 |
20174) | 122 445 | 78 249 | 44 196 |
20164) | 191 316 | 123 751 | 67 565 |
20154) | 224 108 | 145 198 | 78 910 |
2014 | 86 358 | 52 489 | 33 869 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
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1) Ab Berichtsjahr 2020 werden Personen mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe" bzw. "divers" (nach § 22 Abs. 3 PStG) aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
2) Geheimhaltung: Ab dem Berichtsjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
3) Nach Korrektur.
4) In den Berichtsjahren 2015, 2017 und 2018 kam es aufgrund einer Meldeproblematik zu einer Untererfassung und im Berichtsjahr 2016 zu einer Übererfassung der Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG in Landesaufnahmeeinrichtungen.
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz am 31.12.
Über die Statistik
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Regelleistungsempfängerinnen und- empfänger werden zum Stichtag 31.12. erfasst. Die Datenbereitstellung erfolgt über die für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände). Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten nach dem Trägerprinzip auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor. Nach dem Wohnortprinzip sind die Daten auf Gemeindeebene verfügbar.
Ausgewiesen werden alle Empfängerinnen und Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG mit nordrhein-westfälischer Trägerschaft.
Leistungsberechtigt nach dem AsylbLG sind ausländische Personen, die eine der Voraussetzungen nach § 1 AsylbLG erfüllen. Ausländerinnen und Ausländer mit Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder einer Asylanerkennung sind nicht nach dem AsylbLG leistungsberechtigt, sondern erhalten im Bedarfsfall andere soziale Leistungen.
Leistungen nach dem AsylbLG umfassen Regelleistungen und besondere Leistungen.
Regelleistungen decken den täglichen Bedarf und werden erbracht entweder in Form von Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) oder als Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG) in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Regelleistungen werden zunächst als Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) - zum Teil als Sachleistungen oder in Form von Wertgutscheinen - erbracht. Nach einem Aufenthalt von 36 Monaten (bis 26.02.2024: 18 Monaten) besteht nach § 2 AsylbLG in der Regel Anspruch auf Leistungen in besonderen Fällen sog. Analogleistungen nach dem SGB XII; Leistungsberechtigte erhalten dann Regelleistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt.
Neben den Regelleistungen gibt es besondere Leistungen für spezielle Bedarfssituationen (z. B. bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt). Diese werden nach §§ 4- 6 AsylbLG erbracht oder als analoge Leistungen in besonderen Fällen (§ 2 AsylbLG) nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII.
Geheimhaltungsverfahren
Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgt seit dem Berichtsjahr 2020 unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung. Bei der 5er-Rundung werden alle Werte einer Tabelle, die die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger ausweisen, auf den nächsten durch 5 teilbaren Wert auf- oder abgerundet. Die maximale Abweichung zu den jeweiligen Originalwerten beträgt dadurch für jeden Wert höchstens 2.
Sowohl für originale Nullen als auch veränderte Nullen (Abrundung von 2 oder 1 auf 0) wird einheitlich das wertersetzende Zeichen „-“ verwendet.
Zu beachten: Mit Umsetzung des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung ist keine grundsätzliche Additivität der Daten mehr gegeben.
Hinweis zum Merkmal Geschlecht
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden ab dem Berichtsjahr 2020 aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2019 erfolgte eine Zuordnung zum männlichen Geschlecht.
Die Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberregelleistungen gibt Auskunft über die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in NRW. Des Weiteren gehören soziodemografische Merkmale der Empfängerinnen und Empfänger, Art und Form der Leistung sowie die Art der Unterbringung zu den zentralen Erhebungsmerkmalen.
Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Regelleistungsempfängerinnen und- empfänger werden zum Stichtag 31.12. erfasst. Die Datenbereitstellung erfolgt über die für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände). Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten nach dem Trägerprinzip auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor. Nach dem Wohnortprinzip sind die Daten auf Gemeindeebene verfügbar.