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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach Ort der Leistungserbringung und Hilfearten

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem
 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2024 nach Ort der Leistungserbringung und Hilfearten
Hilfeart1) Insgesamt Außerhalb
von
Einrichtungen
In
Einrichtungen
Hilfen zur Gesundheit2) 2.235 1.475 780
Hilfe zur Pflege 104.305 17.610 86.770
Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten
 und Hilfe in anderen Lebenslagen3)
21.725 15.905 5.925
Insgesamt4) 126.305 34.395 92.525
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1) Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt.
2) Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen. Untererfassung aufgrund unvollständiger Datenmeldung aus einer kreisfreien Stadt zu den Empfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen.
3) Untererfassung aufgrund fehlender Datenmeldung einer kreisfreien Stadt und eines Kreises zu den Empfängerinnen und Empfängern von Bestattungskosten.
4) Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.
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*) Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt.
1) Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen. Untererfassung aufgrund unvollständiger Datenmeldung aus einer kreisfreien Stadt zu den Empfänger/-innen außerhalb von Einrichtungen.
2) Untererfassung aufgrund fehlender Datenmeldung einer kreisfreien Stadt und eines Kreises zu den Empfängerinnen und Empfängern von Bestattungskosten.
3) Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) gibt Auskunft über die Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen in NRW. Neben ihrer Zahl gehören soziodemografische Merkmale der Empfängerinnen und Empfänger sowie die Art der Hilfe zu den zentralen Erhebungsmerkmalen.

Methodik

Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31.12. durchgeführt. Die Datenbereitstellung erfolgt über die Gemeinden, kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor. 

Alle Informationen zur Methodik east
 
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