Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

check_circle
Statistik wurde zur Merkliste hinzugefügt
Barrierefreiheit
 

Unfallkalender NRW
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden 2019 bis 2023

Erläuterungen zu den verwendeten Begriffen und Kategorien

Unfälle mit Personenschaden:

Unfälle mit Personenschaden sind Unfälle, bei denen unabhängig von der Höhe des Sachschadens Personen verletzt oder getötet wurden.

Zu Fuß gehende Personen:

Unter zu Fuß Gehenden sind auch Personen inbegriffen, die mit dem Hund oder Kinderwagen unterwegs sind, Fahrrad schiebende Personen, Kinder im Kinderwagen, spielende Kinder, Personen mit Rollator sowie Schiebe- und Greifrollstühlen, Personen auf Inlineskates, Rollern, Kick- und Skateboards, Rollschuhfahrende, Skilaufende und Kinder auf Kinderdreirad. Ausgeschlossen sind zu Fuß Gehende, die durch ihr besonderes Verhalten bzw. verkehrsrechtliche Vorschriften sich von normalen zu Fuß gehenden Personen unterscheiden, wie z. B. Straßenarbeiterinnen und -arbeiter, Polizeibeamtinnen und -beamte bei der Verkehrsregelung oder Unfallaufnahme, Marschkolonnen, Reitende oder Lastenträgerinnen und -träger sowie unbeteiligte Personen, die nicht die Straße oder den Gehweg benutzen.

Fahrräder:

Unfälle unter Beteiligung von Fahrrädern umfassen nur Unfälle, bei denen das Fahrrad nicht geschoben wird. Diese werden als zu Fuß Gehende ausgewiesen.

Pedelecs:

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad mit Trethilfe und einem elektrischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Nenndauerleistung von 0,25 kW, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrgeschwindigkeit progressiv verringert und spätestens beim Erreichen von 25 km/h unterbrochen wird.

E-Scooter:

Die Verkehrsbeteiligungsart E-Scooter umfasst Elektrokleinstfahrzeuge mit und ohne Lenk-/Haltestange. Bei Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk-/Haltestange sind sowohl Fahrzeuge enthalten, die der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung entsprechen, als auch solche, die dies nicht tun. E-Scooter sind seit Juni 2019 zum Straßenverkehr zugelassen.

Motorräder:

Die Unfälle mit Motorrädern beinhalten Motorräder mit und ohne Beiwagen sowie Motorroller mit und ohne Beiwagen. Die Leistung des jeweiligen Kraftrades muss einen Hubraum von 125 cm³ überschreiten bzw. eine Nutzleistung oder Nenndauerleistung über 11 kW haben. Die Fahrzeugklassen L3e, L4e und die Aufbauart A2 und A3 sind enthalten.

Personenkraftwagen:

Als Personenkraftwagen (Pkw) werden Fahrzeuge mit höchstens 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz) der Fahrzeugklassen M1 und M1G mit Ausnahme der Aufbauarten Wohnmobil, Krankenwagen und Leichenwagen bezeichnet.

Lastkraftwagen:

Die Kategorie Lastkraftwagen umfasst Lastkraftwagen mit Normalaufbau (einschließlich Dreiradfahrzeuge) mit und ohne Anhänger in den Fahrzeugklassen N1 (bis 3,5 Tonnen), N2 und N3 (über 3,5 Tonnen). Zusätzlich werden Lastkraftwagen mit Tankauflagen, bei denen auf der Ladefläche ein Behältnis für gefährliche Güter aufgelegt ist, ohne und mit Anhänger genauso wie Sattelzugmaschinen der Fahrzeugklassen N und Aufbauart BC einbezogen. Bei den Sattelzugmaschinen sind Auflieger mit und ohne Tankwagen inkludiert.

Leichtverletzte Personen:

Leichtverletzte Personen sind Personen, die nicht unmittelbar nach dem Unfall zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und dort mindestens 24 Stunden verblieben (Schwerverletzte) oder innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind (Getötete).

Schwerverletzte Personen:

Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar nach dem Unfall zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und dort mindestens 24 Stunden verblieben sind.

Getötete Personen:

Unter getöteten Personen werden Personen erfasst, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind.

Unter 15-jährige Personen:

Verunglückte sind Personen (auch Mitfahrende), die infolge eines Unfalls verletzt oder getötet wurden. Hier werden alle verunglückten Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von unter 15 Jahren betrachtet.

Über 64-jährige Personen:

Verunglückte sind Personen (auch Mitfahrende), die infolge eines Unfalls getötet oder verletzt wurden. Hier werden Personen mit einem Mindestalter von 65 Jahren betrachtet.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Straßenverkehrsunfälle gibt Auskunft über die von der Polizei erfassten Straßenverkehrsunfälle auf öffentlichen Wegen und Plätzen in NRW, bei denen Personen getötet oder verletzt wurden bzw. schwerwiegender Sachschaden entstanden ist. Erfasst werden außerdem sonstige Sachschadensunfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel.

Methodik

Die Datenbereitstellung erfolgt monatlich durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste. Räumlich differenziert liegen die Daten bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

In dieser Statistik sind alle Unfälle enthalten, die sich infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ereignet haben und polizeilich aufgenommen wurden.

Sie haben Fragen?
Sprechen Sie uns an.

Zur Kontaktseite
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.
Zentraler statistischer Auskunftsdienst
arrow_upward