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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Wie groß sind die Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern in NRW?
Statistische Ergebnisse und Informationen zum Gender Pay Gap

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zwei Spielfiguren auf zwei Münzstapeln

Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern ist ein wichtiges gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Ziel. Die Lohn- und Gehaltsunterschiede zwischen den beiden Geschlechtern werden zumeist mit dem unbereinigten Gender Pay Gap und dem bereinigten Gender Pay Gap dargestellt.

 

Doch was genau stellen diese Kennzahlen dar und was ist der Unterschied zwischen ihnen? Wie werden die beiden Kennzahlen ermittelt? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel.

Der unbereinigte Gender Pay Gap
Der unbereinigte Gender Pay Gap – wichtige Kennzahl zum geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied

Eine der wichtigsten Kennzahlen zur Messung des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands ist der unbereinigte Gender Pay Gap. Dieser wird europaweit nach einheitlichen Vorgaben berechnet und ermöglicht damit nicht nur Vergleiche zwischen den Bundesländern, sondern auch mit anderen EU-Ländern.

 

Im Jahr 2023 betrug der unbereinigte Gender Pay Gap in Nordrhein-Westfalen 17 Prozent. Bei einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der Männer von 25,12 Euro und der Frauen von 20,78 Euro verdienten Frauen im Schnitt 4,34 Euro weniger als männliche Beschäftigte. Im Laufe der letzten dreizehn Jahre verringerte sich der unbereinigte Gender Pay Gap dabei von 23 Prozent im Jahr 2010 auf 17 Prozent in den Jahren 2021 bis 2023.
 

Das Bild zeigt ein Säulendiagramm der Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen in NWR im Zeitverlauf


Daten zum Download



Wie wird der unbereinigte Gender Pay Gap berechnet?


Der unbereinigte Gender Pay Gap misst die durchschnittliche Differenz aller Bruttostundenverdienste ohne Sonderzahlungen von Männern und Frauen. In die Berechnung fließen die Verdienste aller Beschäftigtengruppen ein, mit Ausnahme der Angehörigen der Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft; Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ sowie der Beschäftigten in Kleinbetrieben mit weniger als zehn Beschäftigten.


Durch die festgelegte Berechnungsformel: ([Männerverdienst – Frauenverdienst] / Männerverdienst) * 100 wird ein Verdienstrückstand weiblicher Beschäftigter durch positive Zahlen dargestellt, während negative Werte ausdrücken, dass Frauen mehr als Männer verdienen.



Was sagt die Höhe des unbereinigten Gender Pay Gaps aus?


Der unbereinigte Gender Pay Gap vergleicht die Durchschnittsverdienste von Frauen und Männern in allgemeiner Form miteinander. Der unbereinigte Gender Pay Gap ist jedoch nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in der gleichen Höhe, da er keine Auskunft über die Ursachen des geschlechtsspezifischen Verdienstabstands gibt. In seinem Wert kommen nicht nur Differenzen in der individuellen Entlohnung zum Ausdruck, sondern vor allem auch Unterschiede in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern.


Seine Höhe ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass Frauen häufig in Berufen, Branchen und Anforderungsniveaus arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird. Hinzu kommt, dass ca. 60 Prozent aller Frauen in Teilzeit oder in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten, die häufig geringer entlohnt werden als eine entsprechende Vollzeittätigkeit. Gleiches trifft demgegenüber nur auf rund 23 Prozent der Männer zu.


Die Unterschiede in der Berufswahl, der Branche, dem Anforderungs- und Qualifikationsniveau sowie der Berufserfahrung erklären teilweise die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen, allerdings nur in einem begrenzten Umfang. Um die Verdienstdifferenz zwischen Männern und Frauen zu messen, die diese strukturellen Unterschiede berücksichtigt, wurde der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap entwickelt.

Der bereinigte Gender Pay Gap
Der bereinigte Gender Pay Gap – notwendige Ergänzung zum unbereinigten Gender Pay Gap

Der bereinigte Gender Pay Gap versucht die Unterschiede in der Beschäftigungsstruktur zwischen Frauen und Männern zu berücksichtigen. Im Jahr 2023 betrug der bereinigte Gender Pay Gap in NRW 6 Prozent. Frauen erhielten also bei vergleichbaren persönlichen Merkmalen (z. B. Qualifikationen) und in vergleichbaren Jobs (z. B. Berufen, Wirtschaftszweigen) im Durchschnitt einen um 6 Prozent bzw. um 1,65 Euro geringeren Verdienst als Männer.


 


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Wie wird der bereinigte Gender Pay Gap berechnet?


Bei der Berechnung des bereinigten Gender Pay Gap wird der Wert des unbereinigten Gender Pay Gap (17 Prozent) in einen „erklärten“ Teil und einen unerklärten Teil zerlegt. Der unerklärte Teil – als sogenannter bereinigter Gender Pay Gap – drückt aus, welcher Teil des unbereinigten Gender Pay Gap sich nicht durch die oben genannten strukturellen Unterschiede erklären lässt.



Was sagt die Höhe des bereinigten Gender Pay Gaps aus?


Der Wert von 6 Prozent bzw. 1,65 Euro für den bereinigten Gender Pay Gap ist ebenfalls nicht gleichzusetzen mit einer Lohndiskriminierung weiblicher Beschäftigter in dieser Höhe. Der Wert ist vielmehr als Obergrenze der im Rahmen der vorgenommenen Analyse nicht erklärten Verdienstunterschiede anzusehen. Möglicherweise würde der bereinigte Gender Pay Gap geringer ausfallen, wenn weitere lohnrelevante Einflussfaktoren in die Auswertung einbezogen werden könnten (z. B. Mutterschutz- oder Elternzeiten).


Die Höhe des erklärten Teils des Gender Pay Gap von 11 Prozent bzw. 2,69 Euro legt nahe, dass die Beseitigung von Ungleichgewichten in den Beschäftigungsstrukturen von Frauen und Männern eine große Rolle bei der Verringerung des geschlechtsspezifischen Verdienstunterschieds spielen könnte. Dabei geht es insbesondere um die unterschiedliche Verteilung von Frauen und Männern auf Berufe und Wirtschaftszweige, die mit 0,79 Euro einen großen Beitrag zum erklärten Teil liefert. Weitere wichtige Faktoren zur Erklärung der Höhe des Gender Pay Gap sind die Unterschiede bei der Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügigen Beschäftigung (0,85 Euro und 0,30 Euro) sowie die unterschiedlichen Anforderungsniveaus der ausgeübten Tätigkeiten (0,42 Euro).

 

Methodische Hinweise
Informationen und Hintergrund

Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap wurden bis zum Jahr 2021 auf Basis der Verdienststrukturerhebung unter Einbeziehung von Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung ermittelt. Seit dem Jahr 2022 basieren die Daten auf der neuen monatlichen Verdiensterhebung. Da unterschiedliche Datenquellen und Erhebungsmethodiken zugrunde liegen, sind die Ergebnisse ab dem Jahr 2022 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar.

Anders als bei der Berechnung des unbereinigten Gender Pay Gap gibt es für die Ermittlung des bereinigten Gender Pay Gap keine verbindlichen, einheitlichen Festlegungen. Die Angaben zur Höhe des bereinigten Gender Pay Gap können sich daher je nach verwendeter Datenquelle, Art und Anzahl der berücksichtigten Einflussfaktoren sowie der angewandten Untersuchungsmethode unterscheiden.

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