Gegenstand der Nachweisung | NRW | Deutschland1) |
---|---|---|
Bruttogeldvermögen | 54 900 | 58 400 |
Nettogeldvermögen | 51 600 | 55 400 |
Hypothekenrestschulden | 29 400 | 28 400 |
Bruttogesamtvermögen | 176 100 | 194 400 |
Gesamtschulden | 33 200 | 31 800 |
Nettogesamtvermögen | 142 900 | 162 600 |
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Quelle: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
Gegenstand der Nachweisung | NRW | Deutschland1) |
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Bruttogeldvermögen | 54 900 | 58 400 |
Nettogeldvermögen | 51 600 | 55 400 |
Hypothekenrestschulden | 29 400 | 28 400 |
Bruttogesamtvermögen | 176 100 | 194 400 |
Gesamtschulden | 33 200 | 31 800 |
Nettogesamtvermögen | 142 900 | 162 600 |
0 | Weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts |
– | Nichts vorhanden (genau null) bzw. keine Veränderung eingetreten |
... | Angabe fällt später an |
/ | Keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist |
. | Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten |
x | Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll |
() | Aussagewert eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist |
p | vorläufige Zahl |
r | berichtigte Zahl |
s | geschätzte Zahl |
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1) Statistisches Bundesamt, Fachserie 15 Heft 2
Quelle: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
In der Landesdatenbank NRW finden Sie alle zugrundeliegenden Daten aus dem Bereich:
Datenbasis
Methodische Erläuterungen
EVS - Geldvermögen sowie Schulden privater Haushalte
Über die Statistik
Die EVS wird in fünfjährigem Abstand auf repräsentativer Grundlage in privaten Haushalten durchgeführt, zuletzt 2018. Haushalte aller Größen, sozialen Schichten und Einkommensgruppen führten drei Monate freiwillig ein Haushaltsbuch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Nicht befragt wurden Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie Haushalte mit mehr als 18 000 EUR monatlichem Haushaltsnettoeinkommen.
Methodische Anpassung ab der EVS 2018: Es wurden jene Haushalte nicht berücksichtigt, die sowohl im Erhebungsteil „Allgemeine Angaben“ als auch im „Haushaltsbuch“ mindestens 18 000 EUR im Monatsdurchschnitt (der drei Aufzeichnungsmonate) angegeben hatten. Das heißt wenn nur in einem Monat z. B. durch Erbschaften ein höheres Einkommen angegeben wurde, wird dieser Haushalt bei den Auswertungen berücksichtigt.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Erhebung aus dem Bereich der Privathaushalte. Es handelt sich um eine Befragung mit freiwilliger Teilnahme von ca. 16 000 privaten Haushalten (Zielstichprobengröße) aus Nordrhein-Westfalen (bundesweite geplante Stichprobengröße ca. 80 000 Haushalte), die über ein gesamtes Kalenderjahr hinweg stattfindet.
Zweck der EVS ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Einnahmen, Ausgaben sowie über das Vermögen und die Ausstattung der Haushalte zu erhalten. Dadurch entsteht die Möglichkeit, deren wirtschaftliche Situation möglichst realistisch wiederzugeben. Die Ergebnisse der EVS sind für Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, ebenso für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle. So ist die EVS beispielsweise Grundlage für die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze und Basis für den Verbraucherpreisindex.
Erhebungsteile
Die EVS umfasst die folgenden Erhebungsteile:
- Die „Allgemeinen Angaben“: Damit werden die Haushaltsstruktur, die Wohnsituation sowie die Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern und Versicherungen ermittelt. Stichtag für die Erhebung ist der 1. Januar des jeweiligen Erhebungsjahres.
- Die Anlage Geld- und Sachvermögen: Sie dient zur Erfassung des Geld- und Sachvermögens, der Schulden sowie der Versicherungsguthaben, über die die Haushalte verfügen. Stichtag für die Erhebung ist der 1. Januar des jeweiligen Erhebungsjahres.
- Das Haushaltsbuch: Es stellt den Schwerpunkt der Erhebung dar. Die Haushalte protokollieren für ein Quartal die Einnahmen jedes Haushaltsmitglieds. Die Ausgaben des Haushalts werden nach Ausgabenart (Wohnen, Gesundheit, Bekleidung usw.) zusammengefasst und als Monatswerte eingetragen. Sofern sich – verglichen mit den „Allgemeinen Angaben“ – an der Haushaltszusammensetzung Änderungen ergaben, werden diese Änderungen im Haushaltsbuch dokumentiert.
- Schließlich gehört auch das Feinaufzeichnungsheft für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren zur EVS: Es wird von ca. einem Fünftel der Haushalte geführt. Damit werden umfassende Informationen darüber gewonnen, welche Lebensmittel (ob frisch oder konserviert), Getränke und Tabakwaren konsumiert werden. Anders als im Haushaltsbuch werden hier keine Produkte zusammengefasst, sondern Menge und Kaufpreis für alle Produkte detailliert erfasst.
Auswertungsverfahren
Auf- und Abrundungen
Die maschinell erstellten Ergebnisse sind bei der Hochrechnung ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der Endsumme ergeben.
Datenschutz
Die Angaben der Befragten werden von den Statistischen Ämtern der Länder anonymisiert, d. h. es wird unmöglich gemacht, einzelne Befragte zu identifizieren und ihnen ihre Angaben zuzuordnen - eine wichtige Voraussetzung für den Datenschutz. Die anonymisierten Informationen werden anschließend zu Ergebnissen verdichtet, aus denen keine Rückschlüsse auf Haushalte gezogen werden können. Alle, die ihre Angaben den amtlichen Statistikern anvertrauen, können sicher sein, dass ihre Angaben nur zu statistischen Zwecken verwendet werden. Außenstehende, wie Forschende oder Verwaltungsbehörden, erhalten nur anonymisierte Daten.
Fehlerrechnung
Daten, die auf Angaben von weniger als 25 Haushalten basieren, werden nicht veröffentlicht. Der relative Standardfehler wird dann auf über 20 Prozent geschätzt. Diese Angaben werden als ”/” ausgewiesen. Sind 25 bis unter 100 Haushalte bei der Berechnung der entsprechenden Durchschnittswerte beteiligt, werden die Werte in Klammern gesetzt. Hier kann von einem Stichprobenfehler zwischen 10 und 20 Prozent ausgegangen werden. Bei Werten ohne zusätzliches Symbol kann der relative Standardfehler bis zu 10 Prozent betragen.
Hochrechnung
Insgesamt liegen aus der EVS 2018 auswertbare Informationen von 10 447 Haushalten aus Nordrhein-Westfalen (52 782 Haushalte bundesweit) vor. Diese Haushalte wurden nach den Merkmalen (Haushaltstyp, Haushaltseinkommen und soziale Stellung der Person mit dem höchsten Einkommen im Haushalt) geschichtet und gemäß des Anteils dieser Gruppen am Mikrozensus 2018 hochgerechnet (Hochrechnung nach dem Prinzip des minimalen Informationsverlustes von Merz). Geringfügige Differenzen bei der Zahl der hochgerechneten Haushalte erklären sich dadurch, dass die Erhebungsteile „Allgemeine Angaben“ und „Geld- und Sachvermögen“ am Mikrozensus des Vorjahres der EVS (2017) hochgerechnet wurden, während für die beiden anderen Erhebungsteile „Haushaltsbuch“ und „Feinaufzeichnungsheft“ der Mikrozensus des Jahres der EVS den Hochrechnungsrahmen (2018) bildet.
Diese Ergebnisse stehen stellvertretend für die ca. 8,7 Millionen Haushalte der Grundgesamtheit in Nordrhein-Westfalen.
Begriffe
Angestellte (auch in Altersteilzeit)
Hierzu zählen auch kaufmännische und technische Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.
Arbeiter/-innen (auch in Altersteilzeit)
Hierzu zählen auch gewerbliche Auszubildende.
Arbeitslose
Arbeitslos ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, der oder die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Die Zuordnung erfolgt per Selbsteinschätzung der Personen in den Haushalten, die an der EVS teilnehmen. Der Status ”arbeitslos” ist nicht mit der Erwerbslosigkeit nach dem ILO (International Labour Organisation)-Konzept identisch, die in anderen amtlichen Erhebungen (z. B. dem Mikrozensus) genutzt wird.
Ausgabefähige Einkommen und Einnahmen
Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen privater Haushalte werden ermittelt, indem zum Haushaltsnettoeinkommen die Einnahmen aus dem Verkauf von Waren (z. B. Verkauf von Gebrauchtwagen) sowie die sonstigen Einnahmen (z. B. Lottogewinne, Einnahmen aus der Einlösung von Leergut und Flaschenpfand) addiert werden. Die ausgabefähigen Einkommen und Einnahmen werden auch als verfügbares Einkommen bezeichnet.
Beamtinnen/Beamte
Hierzu zählen auch Richterinnen und Richter, Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie Wehrdienstleistende. Die Personen dürfen sich auch in Altersteilzeit befinden.
EVS
Abkürzung für "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe".
Gesamteinnahmen
Zu den Gesamteinnahmen zählen das Haushaltsbruttoeinkommen zuzüglich der Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und sonstige Einnahmen sowie der Einnahmen aus Vermögensumwandlung und Krediten.
Haupteinkommensperson
Als Haupteinkommensperson gilt grundsätzlich die Person (ab 18 Jahren), die den höchsten Beitrag zum Haushaltsnettoeinkommen leistet. Sie wird von den befragten Haushalten benannt. Die Person mit dem höchsten Einkommen bestimmt die wirtschaftliche Situation des Haushalts weitgehend. Für weiterführende Analysen können die Haushalte nach unterschiedlichen Merkmalen der Haupteinkommensperson (z. B. Alter, Bildung, soziale Stellung) gegliedert werden.
Haushalt (Privathaushalt)
Als Haushalt werden in der EVS und LWR verwandte oder persönlich verbundene Personen bezeichnet, die gemeinsam wirtschaften und ständig oder überwiegend zusammen wohnen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die Personen formal juristisch miteinander verbunden sind (also verheiratet oder unverheiratet zusammenleben). Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Nicht dazu zählen: Vorübergehend anwesende Besucherinnen und Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Personen ohne festen Wohnsitz sowie Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gehören nicht zur Grundgesamtheit der EVS und werden folglich in die Erhebung nicht einbezogen.
Haushaltsbruttoeinkommen
Alle Einnahmen der Haushalte aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermögen, aus öffentlichen und nichtöffentlichen Transferzahlungen sowie aus Untervermietung bilden das Haushaltsbruttoeinkommen. Das Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit enthält nicht die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. In die Einnahmen aus Vermögen wurde die so genannte unterstellte Eigentümermiete eingerechnet. Hierbei wird deren Nettowert berücksichtigt. Das heißt, Aufwendungen für die Instandhaltung des selbstgenutzten Wohneigentums werden vom errechneten Eigentümermietwert abgezogen. In Einzelfällen kann dies bei entsprechend hohen Aufwendungen einzelner Haushalte zur Nachweisung negativer Eigentümermietwerte bzw. Vermögenseinnahmen führen.
Haushaltsnettoeinkommen
Das monatliche Haushaltsnettoeinkommen ergibt sich aus der Summe der einzelnen monatlichen Nettoeinkommen aller Haushaltsmitglieder. Das monatliche Nettoeinkommen einer Person ist jeweils der Betrag, der sich durch die Summe aller erzielten Einkünfte, inklusive Weihnachtsgeld, 13./14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Einkünften aus Vermietung, Verpachtung, Vermögen, Sonderzahlungen und öffentlichen Zahlungen (Bruttoeinkommen) ergibt, abzüglich Steuern, Solidaritätszuschlag und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.
Haushaltstyp
Die Ergebnisse der EVS/LWR werden für die folgenden Haushaltstypen nachgewiesen: Alleinlebende (unterschieden nach Frauen und Männern), Alleinerziehende, Paare (mit und ohne Kind/er), sonstige Haushalte. Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur diejenigen Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z. B. Schwiegereltern, volljährige Kinder) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe ”Sonstige Haushalte” zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahren der Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher oder deren Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartnern bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern. Bei der Auswertung sind die nichtehelichen Lebensgemeinschaften einschließlich der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften den Ehepaaren gleichgestellt.
LWR
Abkürzung für "Laufende Wirtschaftsrechnungen".
Miete/Eigentümermietwert (unterstellte Miete)
Die von den Haushalten erfragten Mietzahlungen für Haupt- und Zweitwohnungen beinhalten die kalten Betriebskosten (Abwassergebühren, Müllabfuhr usw.), jedoch nicht die Umlagen für Heizung und Warmwasser. Haushalten, die in den eigenen vier Wänden wohnen, sowie Haushalten, die mietfrei eine Werkswohnung nutzen oder solche, die mietfrei bei Verwandten oder Bekannten wohnen, wird ein sogenannter Eigentümermietwert unterstellt. Dieser errechnete Wert soll der Durchschnittsmiete nach Wohnungsgröße und -ausstattung vergleichbarer Mietwohnungen, reduziert um die laufenden Aufwendungen für den Erhalt und die Nutzung des Wohnraumes, entsprechen. Der fiktive Mietwert ist auf der Einnahmenseite Bestandteil des Einkommens aus Vermögen und auf der Ausgabenseite in den Ausgaben für Miete enthalten.
Nichterwerbstätige
Hierzu zählen u. a. Pensionärinnen und Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende, Hausfrauen und Hausmänner, Schülerinnen und Schüler, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu Nichterwerbstätigen erfolgt auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden sind. Bei Personen in Elternzeit mit einem ungekündigten Arbeitsvertrag gilt jedoch die soziale Stellung vor Antritt der Elternzeit.
Selbstständige
Gewerbetreibende und selbstständige Landwirtinnen und Landwirte sowie freiberuflich Tätige.
Soziale Stellung
Unter der ”sozialen Stellung” wird in der EVS/LWR die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien verstanden: Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Arbeitslose, Nichterwerbstätige. Die Haushalte ordnen nicht nur den Haupteinkommensbezieher bzw. die Haupteinkommensbezieherin, sondern alle Haushaltsmitglieder der jeweils passenden Kategorie zu.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gibt Aufschluss über die Lebensverhältnisse der privaten Haushalte in NRW. Sie liefert umfangreiche Informationen über die Einnahmen und Ausgaben, über die Ausstattung mit langlebigen Gebrauchsgütern (z. B. Computer, Pkw etc.), über die Vermögens- und Schuldensituation sowie über die Wohnverhältnisse der privaten Haushalte. Auswertungen stehen bis zur Landesebene zur Verfügung.
Die EVS wird in fünfjährigem Abstand auf repräsentativer Grundlage in privaten Haushalten durchgeführt, zuletzt 2018. Haushalte aller Größen, sozialen Schichten und Einkommensgruppen führten drei Monate freiwillig ein Haushaltsbuch über ihre Einnahmen und Ausgaben. Nicht befragt wurden Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, sowie Haushalte mit mehr als 18 000 EUR monatlichem Haushaltsnettoeinkommen.