Beschäftigte
Tätige (Mit)Inhaberinnen und (Mit)Inhaber und unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie alle voll- und teilzeitbeschäftigten Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter, Beamtinnen und Beamte, Auszubildenden, Studierende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Volontärinnen und Volontäre, die am 30. September des Berichtsjahres in einem Arbeitsverhältnis zum Unternehmen oder zur Einrichtung standen. Zu den tätigen Personen zählen auch vorübergehend abwesende Personen (z. B. Erkrankte, Urlauberinnen und Urlauber, Frauen im Mutterschutz, Personen in Elternzeit mit einer Dauer von weniger als einem Jahr) sowie Personen in Altersteilzeit und im Außendienst. Nicht einbezogen werden im Ausland beschäftigte Personen. Ebenfalls nicht einbezogen werden Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen gegen Entgelt zur Arbeitsleistung überlassen wurden (Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter), freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personen, die ein Jahr oder länger in Elternzeit sind.
Bestände
Zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand erworbene Waren und Dienstleistungen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, selbst erstellte fertige und unfertige Erzeugnisse, in Arbeit befindliche Aufträge sowie geleistete Anzahlungen auf Gegenstände des Vorratsvermögens. Anschaffungsnebenkosten (Transportkosten, Zölle) werden einbezogen.
Betriebliche Steuern und sonstige öffentliche Abgaben
Steuern, die vom Staat oder den Institutionen der Europäischen Union ohne Gegenleistung im Zusammenhang mit der Beschaffung und Einfuhr von Waren und Erbringung von Dienstleistungen, der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, dem Eigentum an bzw. der Nutzung von Grund und Boden, Gebäuden oder sonstigen im Geschäftsprozess verwendeten Vermögensgegenständen erhoben werden. Hierzu gehören insbesondere Gewerbesteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer sowie auf selbst erstellte Waren erhobene Verbrauchsteuern und -abgaben. Zu den sonstigen öffentlichen Abgaben zählen öffentliche Gebühren und Beiträge, die für bestimmte Leistungen des Staates bezahlt werden. Nicht angegeben werden Umsatzsteuer, Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Verbrauchsteuern und Zölle.
Bruttoanlageinvestitionen
Güter, die der Erhaltung, Verbesserung und Erweiterung der (Produktions-)Ausstattung von Unternehmen dienen. Die Investitionen werden „brutto“ ohne abzugsfähige Vorsteuer (Umsatz- und Einfuhrumsatzsteuer), ohne Umbuchung und Berücksichtigung von Erlösen aus Abgängen angegeben. Die erworbenen Güter werden zu Anschaffungskosten und die selbsterstellten Sachanlagen zu Herstellungskosten bewertet, ohne Abzug von Abschreibungen oder sonstigen Wertberichtigungen.
Bruttoentgelte
An die abhängig Beschäftigten geleisteten Bruttozahlungen (Bar- und Sachbezüge), einschließlich aller Zuschläge, Prämien, Zulagen usw., jedoch ohne Anteile der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nicht einbezogen werden die Entgelte für tätige (Mit)Inhaberinnen und (Mit)Inhaber sowie mithelfende Familienangehörige, die mit dem betreffenden Unternehmen oder der Einrichtung in keinem vertraglichen Lohn-, Gehalts- oder Ausbildungsverhältnis stehen, sowie der kalkulatorische Unternehmerlohn.
Bruttowertschöpfung
Sie umfasst den im Produktionsprozess geschaffenen Mehrwert und ergibt sich als Differenz zwischen den Produktionswerten und den Vorleistungen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Die Bruttowertschöpfung ist zu Herstellungspreisen bewertet, beinhaltet also die empfangenen Gütersubventionen, nicht jedoch die zu zahlenden Gütersteuern. Die Aufsummierung der Bruttowertschöpfung der einzelnen Wirtschaftsbereiche ergibt die gesamtwirtschaftliche Bruttowertschöpfung.
Erhebungseinheit
Kleinste rechtlich selbstständige, wirtschaftlich tätige Einheit (Unternehmen). Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit sind gleichfalls Unternehmen.
Erklärvideo zum Stichprobenkonzept
Sonstige betriebliche Erträge
Umsatzerlöse oder Einnahmen aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften des Unternehmens oder der Einrichtung, wie z. B. Patent- und Lizenzeinnahmen oder Kantinenerlöse sowie Einnahmen aus Mieten, Pachten und Leasing, sofern es sich bei diesen nicht um Einnahmen im Sinne des Geschäftsgegenstandes handelt (z. B. bei Vermietungs- bzw. Leasinggesellschaften). Nicht einbezogen werden Subventionen, außerordentliche und betriebsfremde Erträge sowie Zins- und ähnliche Erträge (z.B. Kursgewinne, Dividenden, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen oder aus dem Verkauf von Gegenständen des Anlagevermögens).
Subventionen
Finanzielle Zuwendungen, die Bund, Länder und Gemeinden oder Einrichtungen der Europäischen Union ohne Gegenleistung an das Unternehmen oder die Einrichtung für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder für die laufende Geschäftstätigkeit gewähren, um die Herstellungskosten zu verringern und/oder die Verkaufspreise der Dienstleistungen bzw. Erzeugnisse zu senken und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren zu ermöglichen. Hierzu zählen auch Zinszuschüsse, Frachthilfen und Lohnkostenzuschüsse sowie Subventionen zur Verringerung der Umweltverschmutzung.
Umsatz oder Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
Konjunkturstatistik im Dienstleistungsbereich:
Die von der Erhebungseinheit innerhalb des Berichtsquartals in Rechnung gestellten Beträge (ohne Umsatzsteuer) für die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Vermietung, Verpachtung und Leasing sowie für den Verkauf von Waren und Erzeugnissen, unabhängig vom Zahlungseingang und der Steuerpflicht. Für Einnahmen-Überschussrechner ist abweichend hiervon der Zahlungseingang im Berichtsquartal maßgeblich. Hierzu zählen auch Handelsumsätze, Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften, in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie z. B. Spesen, Reise-, Fracht-, Porto- oder Verpackungskosten, der umsatzsteuerfreie Umsatz sowie unentgeltliche Wertabgaben (einschließlich privater Sach- und Nutzungsentnahmen). Nach Artikel 75 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch (EGHGB) in Verbindung mit § 277 Absatz 1 HGB sind für das nach dem 31. Dezember 2015 beginnende Geschäftsjahr auch Erträge aus nicht betriebstypischen Nebengeschäften, wie z. B. Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Leasing betrieblicher Grundstücke, Immobilien und Anlagen, Patent- und Lizenzeinnahmen, Erträge aus Verwaltungskostenumlage und Kantinenerlöse einzubeziehen.
Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich:
Gesamtbetrag (ohne Umsatzsteuer) der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (auch Eigenverbrauch), einschließlich der Handelsumsätze aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, unabhängig vom Zahlungseingang. Hierzu zählen auch Provisionen aus Vermittlungs- und Kommissionsgeschäften. Mit einbezogen werden in Rechnung gestellte Nebenkosten, wie beispielsweise Reisekosten, Spesen, Fracht, Porto- und Verpackungskosten, sowie der umsatzsteuerfreie Umsatz nach § 4 Umsatzsteuergesetz (UStG). Erlösschmälerungen, wie Preisnachlässe, Rabatte und Skonti, werden abgesetzt.