Arbeitskräfte
In der amtlichen Agrarstatistik werden Arbeitskräfte in landwirtschaftlichen Betrieben erfasst, sofern sie 15 Jahre und älter und mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt sind. Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 zählten zu den betrieblichen Arbeiten, neben den landwirtschaftlichen Tätigkeiten, auch erstmals Arbeiten in Einkommenskombinationen, sofern sie in Verbindung mit dem landwirtschaftlichen Betrieb standen. Die Arbeitskräfte werden nach Beschäftigungsgruppen in Familienarbeitskräfte in Einzelunternehmen und ständig beschäftigte Arbeitskräfte sowie Saisonarbeitskräfte in Betrieben aller Rechtsformen unterteilt.
Arbeitszeiten für den Haushalt der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers zählen, im Gegensatz zu früheren Erhebungen, nicht mehr zu den Arbeiten für den landwirtschaftlichen Betrieb. Damit werden Personen (einschließlich Ehegattinnen bzw. Ehegatten), die ausschließlich im Haushalt beschäftigt sind und keine sonstigen betrieblichen Arbeiten erledigen, nicht mehr erfasst.
Arbeitskräfteeinheit (AK-E)
Die in Stunden bzw. Tagen erfassten Arbeitszeiten der mit betrieblichen Tätigkeiten beschäftigten Arbeitskräfte werden in Arbeitskräfteeinheiten (AK-E) umgerechnet, wobei eine AK-E einer für den landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigten und nach ihrem Alter voll leistungsfähigen Person entspricht. Als im landwirtschaftlichen Betrieb vollbeschäftigt gilt eine Person, die 40 Stunden oder mehr pro Woche mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt ist. Nicht vollbeschäftigt sind Personen, die weniger als 40 Stunden wöchentlich im Betrieb tätig sind. Eine vollbeschäftigte Arbeitskraft entspricht einer Arbeitsleistung von 225 Arbeitstagen zu je 8 Arbeitsstunden.
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)
Die Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA) eines Betriebes ist ein Ausdruck für die Spezialisierungsrichtung eines Betriebes, seines Produktionsschwerpunktes. Dieser ergibt sich aus der Relation der Standardoutputs (SO) seiner einzelnen Produktionszweige zu seinem gesamten Standardoutput. Als „Spezialbetrieb“ gilt ein Betrieb, wenn er mehr als zwei Drittel seines Standardoutputs über einen Produktionszweig erzielt. Die Betriebe, bei denen der Standardoutput eines Produktionszweiges weniger als zwei Drittel, aber mindestens ein Drittel des gesamten Standardoutputs des Betriebes ausmacht, werden als „Verbundbetriebe“ bzw. “Gemischtbetriebe“ bezeichnet. Die Zuordnung der Betriebe zu den einzelnen BWA-Klassen erfolgt auf der Grundlage der in der Verordnung (EG) Nr. 1242/2008 vorgeschriebenen Schwellenwerte. Diese legen für die einzelnen BWA-Klassen den Anteil der Standardoutputs der jeweiligen Produktionszweige eines Betriebes an dessen gesamten Standardoutput fest.
Großvieheinheit (GVE)
Die Großvieheinheit (GVE) ist ein Umrechnungsschlüssel zum Vergleich verschiedener Nutztierarten auf Basis ihres Lebendgewichtes (LG). Eine Großvieheinheit entspricht dabei ca. 500 Kilogramm LG (so viel wiegt in etwa ein ausgewachsenes Rind, z. B. 1 Milchkuh = 1 GVE).
Haupt-/Nebenerwerbsbetriebe
Die landwirtschaftlichen Einzelunternehmen – und nur diese – können nach ihrem Erwerbscharakter in Haupterwerbsbetriebe und Nebenerwerbsbetriebe unterschieden werden. Ab der Landwirtschaftszählung 2010 wird als Haupterwerbsbetrieb der landwirtschaftliche Betrieb definiert, dessen Einkommen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb die alleinige oder überwiegende Quelle des Lebensunterhalts darstellt. Als Nebenerwerbsbetrieb wird dagegen derjenige Betrieb bezeichnet, dessen Einkommen überwiegend aus außerbetrieblichen Quellen bezogen wird. Ausschlaggebend für die Zuordnung ist dabei allein die Selbsteinschätzung der Betriebsinhaberin bzw. des Betriebsinhabers. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass vergleichsweise große Betriebe als Nebenerwerbsbetriebe eingestuft werden, wenn die Betriebsinhaberin bzw. der Betriebsinhaber sein außerbetriebliches Einkommen höher einschätzt als das aus dem landwirtschaftlichen Betrieb. Im Gegensatz zu früher findet das im Betrieb geleistete Arbeitsvolumen keine Berücksichtigung mehr.
Landwirtschaftlicher Betrieb
Ein landwirtschaftlicher Betrieb ist eine technisch-wirtschaftliche Einheit, die land- und/oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse produziert.
Ein Betrieb ist auskunftspflichtig, wenn er mindestens 5 Hektar landwirtschaftlich genutzte Flächen bewirtschaftet oder eine der folgenden Mindesterzeugungseinheiten aufweist:
– 10 Rinder,
– 50 Schweine oder 10 Zuchtsauen,
– 20 Schafe,
– 20 Ziegen,
– 1 000 Haltungsplätze für Geflügel (vor 2016: 1 000 Stück Geflügel),
– 0,5 Hektar Hopfenfläche,
– 0,5 Hektar Tabakfläche,
– 1 Hektar Dauerkulturfläche im Freiland,
– jeweils 0,5 Hektar Rebfläche, Baumschulfläche oder Obstfläche,
– 0,5 Hektar Gemüse- oder Erdbeerfläche im Freiland,
– 0,3 Hektar Blumen- oder Zierpflanzenfläche im Freiland,
– 0,1 Hektar Fläche unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen oder
– 0,1 Hektar Produktionsfläche für Speisepilze.
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) umfasst alle landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen einschließlich der im Rahmen eines Stilllegungsprogrammes stillgelegten Flächen.
Zur LF rechnen:
– Ackerland,
– Dauergrünland,
– Haus- und Nutzgärten,
– Baum- und Beerenobstanlagen einschließlich Flächen mit Nussbäumen,
– Baumschulflächen,
– Rebland,
– Weihnachtsbaumkulturen,
– andere Dauerkulturen (Korbweiden- und Pappelanlagen),
– Dauerkulturen unter Glas oder anderen begehbaren dauerhaften Schutzabdeckungen.
Standardoutput (SO)
Der Standardoutput ist der durchschnittliche Geldwert der landwirtschaftlichen Erzeugung zu Ab-Hof-Preisen oder auch der regional standardisierte Geldwert der Bruttoerzeugung der verschiedenen Produktionsverfahren. Der Standardoutput dient der Klassifizierung der landwirtschaftlichen Betriebe nach der wirtschaftlichen Ausrichtung und der Betriebsgröße und ersetzt ab dem Wirtschaftsjahr 2010/11 den Standarddeckungsbeitrag (SDB). Ermittelt wird der gesamte Standardoutput eines Betriebes, also seine Marktleistung, im Rahmen der dreijährlichen Strukturerhebungen in der Landwirtschaft durch die Statistischen Ämter der Länder. Dazu wird jede Flächeneinheit bzw. jedes Stück Vieh eines Betriebes mit dem zugehörigen Standardoutput multipliziert, anschließend werden die so berechneten Werte je Betrieb addiert.