In der amtlichen Statistik liegen keine Angaben zu ortsüblichen Vermietungstagen/Vermietungszeiten vor. Der Begriff „ortsübliche Vermietungstage“ oder auch „ortsübliche Vermietungszeit“ bezeichnet die durchschnittliche Auslastung von Ferienimmobilien oder Zimmern in einer bestimmten Region. Sie wird in der Regel in Tagen pro Jahr angegeben. Anhand dieser lässt sich beispielsweise die durchschnittliche Belegung eines einzelnen Zimmers berechnen.
Laut den Erläuterungen der Finanzverwaltung stehen Angaben über ortsübliche Vermietungstage in der Regel bei Fremdenverkehrsämtern, Gemeinden, Städten oder Kurverwaltungen zur Verfügung. Daher wird empfohlen, sich bezüglich Angaben zu ortsübliche Vermietungstagen an diese oder an das lokale zuständige Finanzamt zu wenden.
Mit den Daten der amtlichen Statistik kann eine ortsübliche Vermietungs- oder Belegzeit („Roomnights“) nicht berechnet werden, da sich diese auf das Vermietungsobjekt als Ganzes (Tage pro Objekt) bezieht. Die amtliche Statistik weist jedoch u. a. Informationen zur durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Gäste (Tage pro Gast) aus. Diese Daten stammen aus der Monatserhebung im Tourismus, zu der alle Beherbergungsbetriebe mit 10 und mehr Gästebetten sowie Campingplätze (ohne Dauercamping) mit 10 und mehr Stellplätzen auskunftspflichtig sind. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.