Abfälle
Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihre Besitzerinnen und Besitzer entledigen, entledigen wollen oder entledigen müssen. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden. Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 (BGBI I S.212). Die geordnete Entsorgung des Abfalls ist zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere zum Schutz der Umwelt, geboten und gesetzlich geregelt. Statistisch erfasst werden Art, Menge, Herkunft und Verbleib des eingesammelten, behandelten, gelagerten sowie des abgegebenen Abfalls.
Abfallverbrennungsanlage
Abfallverbrennungsanlagen sind Anlagen zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung von festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen durch Verbrennen.
Deponie
Eine Deponie ist eine Abfallentsorgungsanlage zur dauerhaften, geordneten und kontrollierten Ablagerung von Abfall ohne oder nach einer Vorbehandlung.
Gefährliche Abfälle
Besonders überwachungsbedürftig bzw. gefährlich sind alle Abfälle aus gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die nach ihrer Art, Beschaffenheit oder Menge im besonderen Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten bzw. hervorbringen können. Entsprechende Abfallarten sind in der Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle ausdrücklich genannt. An die Entsorgung des besonders überwachungsbedürftigen Abfalls sind besondere Überwachungsmodalitäten (obligatorische Nachweisverfahren) und besondere technische Anforderungen (gemäß der Technischen Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen) geknüpft.
Hausmüll
Unter Hausmüll werden Abfälle verstanden, die hauptsächlich aus privaten Haushalten stammen. Sie werden von den Entsorgungspflichtigen selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behältern transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt. Nicht berücksichtigt werden dabei Sperrmüll, organische Abfälle, Wertstoffe u. a., die ebenfalls von privaten Haushalten stammen, aber getrennt vom Hausmüll gesammelt werden.
Siedlungsabfälle
Siedlungsabfall ist ein Oberbegriff für Abfälle, die nicht bei Produktionsprozessen anfallen. Dazu gehören die Abfallarten Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Sperrmüll, Straßenkehricht, Marktabfälle, kompostierbare Abfälle aus der Biotonne, Garten- und Parkabfälle, sowie Abfälle aus der Getrenntsammlung von Papier, Pappe, Karton, Glas, Kunststoffen, Holz und Elektronikteilen.
Sonderabfall
Siehe Gefährliche Abfälle.
Sortierreste
Sortierreste sind entsprechen einem Massenstrom nicht exakt spezifizierter Zusammensetzung aus der technischen Sortierung. In der Regel entspricht er dem Abfallstrom, der nach technischer Aussortierung der Sortierfraktionen verbleibt. Sortierreste enthalten sowohl Fehleinträge des Sammelgemisches (stark angereichert) als auch Wertstoffe (Verluste).
Sperrmüll
Sperrmüll ist fester Abfall aus Haushalten, der wegen seiner Größe nicht in die im Entsorgungsgebiet vorgeschriebenen Behälter passt und getrennt vom Hausmüll gesammelt und transportiert wird.
Stoffgleiche Nichtverpackungen
Stoffgleiche Nichtverpackungen, sind Wertstoffe aus dem gleichen Material, die keine Verpackungen sind – wie beispielsweise eine Küchenschüssel aus Kunststoff oder ein Kochtopf aus Aluminium. Diese müssen über den Restmüll entsorgt werden.
Transportverpackungen
Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren oder die aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und bei den Vertreibenden anfallen. Beispiele für Transportverpackungen sind Fässer, Kanister, Kisten, Säcke, Kabeltrommeln, Paletten, Kartonagen, geschäumte Schalen, Schrumpffolien und ähnliche Umhüllungen, die Bestandteile von Transportverpackungen sind. Container für den Straßen-, Schienen-, Schiffs- oder Lufttransport sind keine Transportverpackungen.
Umverpackungen
Umverpackungen sind Verpackungen, die als zusätzliche Verpackungen zu Verkaufsverpackungen verwendet werden und nicht aus Gründen der Hygiene, der Haltbarkeit oder des Schutzes der Ware vor Beschädigung oder Verschmutzung für die Abgabe an die Endverbrauchenden erforderlich sind und bei den Vertreibenden anfallen. Zu den Umverpackungen zählen u. a. Blister, Folien, Kartonagen oder ähnliche Umhüllungen, z. B. um Flaschen, Dosen, Becher oder Tuben.
Verbunde
Verbunde sind Verpackungen aus unterschiedlichen, von Hand nicht trennbaren Materialien, von denen keines einen Masseanteil von 95 Prozent überschreitet.
Verkaufsverpackungen
Verkaufsverpackungen sind Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und bei den Endverbrauchenden anfallen. Beispiele für Verkaufsverpackungen sind geschlossene oder offene Behältnisse und Umhüllungen von Waren wie Becher, Beutel, Blister, Dosen, Eimer, Fässer, Flaschen, Kanister, Kartonagen, Schachteln, Säcke, Schalen, Tragetaschen, Einweggeschirr oder Einwegbestecke.
Vertreibende
Vertreibende bzw. Vertreibender ist, wer Verpackungen, Packstoffe oder Erzeugnisse, aus denen unmittelbar Verpackungen hergestellt werden, oder Waren in Verpackungen, gleichgültig auf welcher Handelsstufe, in Verkehr bringt. Hierzu zählt auch der Versandhandel.