Sie sind auskunftspflichtig für eine oder mehrere Erhebungen? In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht finden Sie ergänzende Unterlagen zur Erhebung, Kontaktdaten sowie einen Link zum Meldeverfahren.
Was wird erhoben?
Ergänzend zur Verdiensterhebung sind alle 5 Jahre die folgenden Informationen zu melden:
• die Personalnummer, identisch zur Angabe in der Verdiensterhebung
• die Eingliederungsnummer des Tarifvertrags gemäß Tarifdatenbank des Bundes und der Länder
Um den Aufwand für die meldenden Unternehmen so gering wie möglich zu halten, ist keine erneute Übermittlung von Verdienst- oder Arbeitszeitangaben notwendig.
Wofür werden die Daten erhoben?
Die Ergebnisse werden für das Wägungsschema des Tarifindex benötigt und liefern anonymisierte Informationen auf Personenebene zur branchenspezifischen Anwendung von Tarifverträgen. Sie helfen, die Entwicklungen der Tarifentlohnung in den einzelnen Wirtschaftszweigen realitätsnah abzubilden und zahlen damit auf den Tarifindex ein.
Wer muss melden und auf welchem Weg?
Für die Erhebung werden die Unternehmen herangezogen, die für die Verdiensterhebung im gleichen Berichtsjahr auskunftspflichtig sind und dazu in Ihrer monatlichen Meldung im Juni angaben, dass für ihr Unternehmen eine Tarifbindung vorliegt. In NRW werden rund 1600 Unternehmen zur Meldung aufgefordert.
Zur Erhebung der Angaben melden Sie bitte über eines unserer beiden Online-Meldeverfahren: