Sie sind auskunftspflichtig für eine oder mehrere Erhebungen? In der nachfolgenden tabellarischen Übersicht finden Sie ergänzende Unterlagen zur Erhebung, Kontaktdaten sowie einen Link zum Meldeverfahren.
Was wird erhoben?
Ergänzend zur Verdiensterhebung sind alle 5 Jahre für den Monat September die folgenden Informationen zu melden:
• die Personalnummer, identisch zur Angabe in der Verdiensterhebung
• die Eingliederungsnummer des Tarifvertrags gemäß Tarifdatenbank des Bundes und der Länder
Diese Informationen werden für alle im September 2025 im Betrieb Beschäftigten benötigt, für die auch zur Verdiensterhebung gemeldet wurde. Um den Aufwand für die meldenden Betriebe so gering wie möglich zu halten, ist keine erneute Übermittlung von Verdienst- oder Arbeitszeitangaben notwendig.
Wofür werden die Daten erhoben?
Die Ergebnisse werden für das Wägungsschema des Tarifindex benötigt und liefern anonymisierte Informationen auf Personenebene zur branchenspezifischen Anwendung von Tarifverträgen. Sie helfen, die Entwicklungen der Tarifentlohnung in den einzelnen Wirtschaftszweigen realitätsnah abzubilden und zahlen damit auf den Tarifindex ein.
Wer muss melden, auf welchem Weg, für welchen Zeitraum?
Für die Erhebung werden die Betriebe herangezogen, die für die Verdiensterhebung im gleichen Berichtsjahr auskunftspflichtig sind und dazu in Ihrer monatlichen Meldung im Juni angaben, dass für ihren Betrieb eine Tarifbindung vorliegt. In NRW werden 2.600 Betriebe zur Meldung aufgefordert.
Zur Erhebung der Angaben melden Sie bitte über eines unserer beiden Online-Meldeverfahren: