Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Datenerhebung

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe

Informieren Sie sich hier zur EVS. Die nächste Erhebung findet wieder im Jahr 2028 statt.

Das Wichtigste zur Datenerhebung in Kürze

Tätigkeit
Einnahmen und Ausgaben meines Haushalts dokumentieren
Teilnahmedauer
3 Monate
Zeitraum
Die nächste Erhebung findet 2028 statt.
Teilnehmende
private Haushalte

Alle fünf Jahre führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) durch. Sie hält fest, wie wir unser Geld verwenden. Für diese freiwillige Erhebung werden Privathaushalte befragt. Sie dokumentieren dafür drei aufeinanderfolgende Monate lang alle ihre Einnahmen und Ausgaben.

 

Die EVS ist eine Stichprobenerhebung, weshalb stellvertretend für alle in NRW lebenden Haushalte ein kleiner Teil befragt wird. Damit die Statistik repräsentativ ist, muss gewährleistet sein, dass alle Haushaltstypen wie z. B. unterschiedliche Haushaltsgrößen und Erwerbssituationen zu bestimmten Anteilen bei der Befragung vertreten sind.

 

Die Ergebnisse der EVS liefern Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchs­gütern, die Einkommens-, Vermögens- und Schulden­situation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Sie bilden eine wichtige Daten­grundlage insbe­sondere für die Armuts- und Reichtums­berichterstattung der Bundes­regierung sowie für die Bemessung des regelsatz­relevanten Verbrauches im Rahmen der Grundsicherung.

 

Das letzte Mal fand die EVS im Jahr 2023 statt. Informieren Sie sich hier über die Ergebnisse.

 

Die nächste Erhebung wird im Jahr 2028 durchgeführt.

FAQS & KONTAKT
Häufig gestellte Fragen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS)
Was ist das Ziel der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?

Ziel und Zweck der alle fünf Jahre statt­findenden Erhebung ist es, möglichst umfangreiche Informationen über die Lebens­verhältnisse der NRW-Haushalte (Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Wohnsituation, Ausstattung mit Gebrauchsgütern sowie Versicherungen) zu erhalten. Dadurch entsteht die Möglichkeit, deren wirtschaftliche Situation möglichst rea­listisch abzubilden.

Die Ergebnisse der EVS sind für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft eine wichtige Informationsquelle. Sie bilden beispiels­weise die Grundlage für die Berechnung der Bürgergeld-Regel­sätze und des Ver­braucher­preisindex.

Was hat die letzte Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ergeben?

Aus der Befragung ließen sich viel­fältige Ergebnisse ableiten. Einen Überblick für NRW finden Sie hier

Gerne können Sie auch Ihre eigenen Angaben mit den Ergebnissen der letzten Einkommens- und Verbrauchs­stichprobe vergleichen: Nutzen Sie dazu einfach das Konsum­vergleichstool der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.

Wo finde ich die App zur Teilnahme?

Scannen Sie einfach den QR-Code, um die Smartphone-App herunterzuladen. Klicken Sie alternativ auf den Link zur Webanwendung, wenn Sie per Webbrowser an der Befragung teilnehmen möchten.

Zur Webanwendung

App EVS 2023
Welche Rechtsgrundlage gibt es? Gibt es weitere Informationen zum Datenschutz?

Die Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO) für eine Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe finden Sie hier.

 

Sie erhielten von uns ein Anwerbeschreiben und wundern sich über die Herkunft Ihrer Kontaktdaten?

Ihre Adressdaten und das Geburtsjahr wurden nach Anfrage durch das Statistische Landesamt NRW von den Meldebehörden übermittelt. Diese Daten werden zum Zweck der Anwerbung zur Teilnahme an der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023 verarbeitet.
Rechtsgrundlage für das Statistische Landesamt NRW für die Erlangung von Adressdaten zur Anwerbung von Haushalten ist § 34 Absatz 1 Satz 1 Bundesmeldegesetz (BMG). Dieser erlaubt die Datenübermittlung an eine andere öffentliche Stelle, soweit dies zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich ist, die in deren Zuständigkeit liegt. Dies ist hier die Durchführung der EVS 2023.

Weitere Adressdaten zur spezifischen Anwerbung von Selbstständigen wurden vom Statistischen Landesamt NRW aus dem Unternehmensregister für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister) unter Zuhilfenahme von Gemeindeschlüssel, Umsatz, Anzahl der Sozialversicherungspflichtigen und Wirtschaftszweig ermittelt.
Rechtsgrundlage für das Statistische Landesamt NRW für die Erlangung von Adressdaten zur Anwerbung von Selbstständigen ist § 13 Absatz 1 Satz 2 Bundesstatistikgesetz. Dieser erlaubt dem Statistischen Landesamt die Nutzung des Unternehmensregisters für statistische Verwendungszwecke (Statistikregister), soweit es zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Gesetz oder einem sonstigen Bundes- oder Landesgesetz erforderlich ist. Dies ist hier die Durchführung der EVS 2023.

 

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten werden gelöscht, wenn sie für den Zweck der Anwerbung nicht mehr benötigt werden. Das wird voraussichtlich spätestens Ende des dritten Quartals 2023 sein.

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