Absolventinnen und Absolventen
Absolventinnen und Absolventen sind Studierende mit bestandener Abschlussprüfung, die im Berichtssemester (mindestens) einen Studiengang abgeschlossen haben (Kopfzählung). Erfolgt der Nachweis der Daten differenziert nach Studienbereichen oder -fächern, wird das erste Studienfach ausgewiesen.
Fächergruppe
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.
Gasthörerinnen und Gasthörer
Gasthörerinnen und Gasthörer sind Teilnehmende an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen, die fachlich sogenannten „Fachrichtungen“ zugeordnet werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich. Ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörerinnen und Gasthörer nicht möglich.
Habilitation
Die Habilitation ist das höchste akademische Examen, das dem Nachweis der besonderen wissenschaftlichen Lehrbefähigung in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet dient. Die Zulassung zur Habilitation setzt die Promotion und in der Regel eine mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit voraus. In der Habilitationsstatistik wird die Zahl der abgeschlossenen Habilitationsverfahren im jeweiligen Berichtsjahr erfasst.
Haupthörerinnen und Haupthörer
Studierende, die nur an einer Hochschule eingeschrieben sind, zählen an dieser Hochschule als Haupthörerinnen bzw. Haupthörer. Sofern Studierende im selben oder in weiteren Studiengängen an verschiedenen Hochschulen eingeschrieben sind, zählen sie an derjenigen Hochschule als Haupthörerinnen bzw. Haupthörer, an der sie schwerpunktmäßig studieren. In der anderen Hochschule werden sie als Nebenhörerinnen bzw. Nebenhörer gemeldet.
Hochschulpersonal
Die Erhebung umfasst die Beschäftigungsfälle des gesamten am Erhebungsstichtag (1. Dezember) an Hochschulen haupt- und nebenberuflich tätigen Personals der Hochschulen und Hochschulkliniken, auch soweit kein Anstellungsverhältnis zum Land oder zur Hochschule besteht. Dabei wird grundsätzlich zwischen dem wissenschaftlichen/künstlerischen Personal und dem nicht-wissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen) Personal unterschieden. In den Veröffentlichungen des Geschäftsbereichs Statistik von Information und Technik Nordrhein-Westfalen wird – sofern nicht anders gekennzeichnet – unter dem Begriff "Wissenschaftliches und künstlerisches Personal“ das haupt- und nebenberufliche Personal ohne studentische Hilfskräfte gefasst.
Hochschulrat
Der Hochschulrat (auch Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat) ist ein Gremium, das die Hochschule vor allem bei strategischen Fragen berät, aber z. B. auch verwaltungstechnische Entscheidungen trifft.
Promovierende
Als Promovierende gelten Personen, die von einer zur Promotion berechtigten Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand in dieser Einrichtung erhalten haben. Bei kooperativen Promotionen ist die Meldung zur Promovierendenstatistik ausschließlich durch die Hochschule der Promotion vorzunehmen. Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn.
Prüfungsgruppe
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte (angestrebte) Abschlussprüfungen zu Prüfungsgruppen zusammengefasst.
Studienanfängerinnen und Studienanfänger
Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester sind Studierende, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben.
Studienbereich
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.
Studienfach
Zentrales Erhebungsmerkmal der Studierenden- und Prüfungsstatistik. Ein Studienfach ist eine in den Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist (Beispiel: Studienfach Chemie).
Im Rahmen der Studierenden- und Prüfungsstatistik können in Nordrhein-Westfalen pro Studiengang bis zu vier Studienfächer gemeldet werden. Wenn nicht anders angegeben, wird jedoch standardmäßig nur das erste Studienfach für Auswertungen herangezogen. Die in Nordrhein-Westfalen verwendete Studienfachübersicht, auf deren Basis die Studierenden- und Prüfungsstatistik erhoben wird, enthält alle vom Wissenschaftsministerium Nordrhein-Westfalen genehmigten Studienfächer. Die landesspezifische Studienfachübersicht ist wesentlich differenzierter als die der Bundesstatistik. Für die Zwecke der Bundesstatistik müssen die landesspezifischen Fachbezeichnungen sinngemäß vereinheitlicht (zusammengefasst) werden und dem bundeseinheitlichen Fächerschlüssel zugeordnet werden.
Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.
Studiengang
Als Studiengang bezeichnet man eine in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung. Für die Studierenden- und Prüfungsstatistik wird der Studiengang als Kombination der angestrebten Abschlussprüfung mit einem oder dem ersten Studienfach gebildet (Beispiel: Masterstudium in Chemie). Beim Lehramtsstudium werden innerhalb eines Studiengangs meist mehrere Studienfächer belegt (Beispiel: Lehramtsstudium Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch und Chemie).
Studienjahr
Die Studierenden- und Prüfungsstatistik wird semesterweise (Sommersemester und Wintersemester) durchgeführt. Jahresergebnisse für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (Erstimmatrikulierte) ergeben sich aus der Summe der Studienanfängerinnen und Studienanfänger eines Sommersemesters und des darauffolgenden Wintersemesters (Studienjahr).
Studierende
Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte (eingeschriebene) Personen (ohne Beurlaubte, Besucherinnen und Besucher von Studienkollegiaten, Gast- und Nebenhörerinnen und -hörer).
Seit dem Wintersemester 2020/21 werden in der Studierendenstatistik nur Personen als Studierende gezählt, die
- (a) eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen,
- (b) am Erhebungsstichtag an der Hochschule als Ordentlich Studierende eingeschrieben sind, und zwar in einem Studium, das
- (c) eine Prüfungsordnung, Promotionsordnung oder Satzung hat und bei dem
- (d) die Studienzeit für die Berechnung der Hochschulsemester berücksichtigt wird.
In Nordrhein-Westfalen werden bei der Ermittlung der Studierendenzahlen ausschließlich die eingeschriebenen Haupthörerinnen und Haupthörer gezählt. Im Unterschied dazu weist das Statistische Bundesamt bei seinen Veröffentlichungen stets Haupt- und Nebenhörerinnen und -hörer aus.