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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

21111 – Schulabgänge von allgemeinbildenden Schulen nach Schulformen und Abgangsarten

Schulabgänge*) von allgemeinbildenden Schulen 2023/24 nach Schulformen und Abgangsarten
(5er-Rundung)
Schulform1) Ins-
gesamt
Ohne
Ersten 
Schulabschluss
Mit
 Erstem 
Schulabschluss
Mit
Erweitertem
Ersten
Schulabschluss
Mit
Fachober-
schulreife
(Mittlerer
Schul-
abschluss)
Mit
Fach-
hoch-
schulreife
(schulischer
Teil)
Mit
Fach-
hoch-
schulreife
Mit
Abitur
(all-
gemeine
Hoch-
schulreife)
Hauptschule 9 745 1 615 1 460 3 910 2 760
Volksschule 35 5 5 10 20
Förderschule Grund-/Hauptschule 7 470 5 160 1 370 700 240
Förderschule Realschule/Gymnasium 90 5 60 5 20
Realschule 32 710 1 275 845 1 500 29 090
PRIMUS-Schule 180 25 20 30 110
Sekundarschule 9 705 680 860 2 740 5 425
Gesamtschule 52 565 2 290 3 870 8 440 19 125 2 995 15 840
Gemeinschaftsschule 45 5 5 5 25
Freie Waldorfschule 1 525 165 65 80 635 25 550
Gymnasium 66 205 615 1 645 350 6 465 4 035 53 090
Weiterbildungskolleg 3 555 340 380 1 030 605 45 1 155
Allgemeinbildende Schulen 183 830 11 835 10 485 18 155 64 990 7 665 45 70 660
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*) Schulabgänge nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht und allgemeinbildenden Schulabschlüssen.
An allgemeinbildenden Schulen wird der höchste bis dahin erworbene Schulabschluss gemeldet, auch wenn dieser nicht im Abgangsjahrgang erworben wurde. An Weiterbildungskollegs werden allgemeinbildende Abschlüsse nur eingetragen, wenn diese höherwertiger ausfallen als der bisher erworbene Abschluss.
Ohne Schülerinnen und Schüler, welche die Schule im Laufe des Schuljahres ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben (z. B. bei Schulabbruch oder Schulwechsel mit einem Überweisungszeugnis).
Einschließlich Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegs, die zum Halbjahr ihre Ausbildung regulär beendet haben (aufgrund der entsprechenden Ausbildungsdauer oder Verkürzung).
1) Nach dem Schulformkonzept

Bitte beachten Sie die Informationen zur Methodik.

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*) Schulabgänge nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht und allgemeinbildenden Schulabschlüssen.
An allgemeinbildenden Schulen wird der höchste bis dahin erworbene Schulabschluss gemeldet, auch wenn dieser nicht im Abgangsjahrgang erworben wurde. An Weiterbildungskollegs werden allgemeinbildende Abschlüsse nur eingetragen, wenn diese höherwertiger ausfallen als der bisher erworbene Abschluss.
Ohne Schülerinnen und Schüler, welche die Schule im Laufe des Schuljahres ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben (z. B. bei Schulabbruch oder Schulwechsel mit einem Überweisungszeugnis).
Einschließlich Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegs, die zum Halbjahr ihre Ausbildung regulär beendet haben (aufgrund der entsprechenden Ausbildungsdauer oder Verkürzung).
**) Nach dem Schulformkonzept

Bitte beachten Sie die Informationen zur Methodik.

Erläuterungen zur Statistik

Die Erhebung der Statistik der amtlichen Schuldaten (ASD) gibt Auskunft über das Schulwesen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW. Neben den Daten zu Schulen, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Unterricht werden auch Indikatoren und deren Berechnungsweise dargestellt. 

Methodik

Die Erhebung der Statistik der amtlichen Schuldaten (ASD) erfolgt jährlich und umfasst sowohl öffentliche als auch private Schulen.

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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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