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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

21111 – Schulabgänge von allgemeinbildenden Schulen nach Schulformen und Abgangsarten

Schulabgänge*) von allgemeinbildenden Schulen 2024/25 nach Schulformen und Abgangsarten
(5er-Rundung)
Schulform1) Ins-
gesamt
Ohne
Ersten 
Schulabschluss
Mit
 Erstem 
Schulabschluss
Mit
Erweitertem
Ersten
Schulabschluss
Mit
Fachober-
schulreife
(Mittlerer
Schul-
abschluss)
Mit
Fach-
hoch-
schulreife
(schulischer
Teil)
Mit
Fach-
hoch-
schulreife
Mit
Abitur
(all-
gemeine
Hoch-
schulreife)
Hauptschule 9 460 2 035 1 400 3 595 2 430
Volksschule 25 5 10 15
Förderschule Grund-/Hauptschule 7 730 5 515 1 365 645 210
Förderschule Realschule/Gymnasium 75 5 5 40 5 20
Realschule 32 060 1 410 1 450 1 100 28 100
PRIMUS-Schule 295 20 25 60 190
Sekundarschule 9 475 855 895 2 655 5 065
Gesamtschule 55 335 2 640 4 470 8 765 19 470 3 320 16 670
Freie Waldorfschule 1 570 165 85 115 620 15 575
Gymnasium 65 205 840 1 310 250 8 010 4 450 50 345
Weiterbildungskolleg 3 125 335 295 895 490 60 1 050
Allgemeinbildende Schulen 184 355 13 480 11 345 17 490 65 040 8 280 60 68 660
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*) Schulabgänge nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht und allgemeinbildenden Schulabschlüssen.
An allgemeinbildenden Schulen wird der höchste bis dahin erworbene Schulabschluss gemeldet, auch wenn dieser nicht im Abgangsjahrgang erworben wurde. An Weiterbildungskollegs werden allgemeinbildende Abschlüsse nur eingetragen, wenn diese höherwertiger ausfallen als der bisher erworbene Abschluss.
Ohne Schülerinnen und Schüler, welche die Schule im Laufe des Schuljahres ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben (z. B. bei Schulabbruch oder Schulwechsel mit einem Überweisungszeugnis).
Einschließlich Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegs, die zum Halbjahr ihre Ausbildung regulär beendet haben (aufgrund der entsprechenden Ausbildungsdauer oder Verkürzung).
1) Nach dem Schulformkonzept

Bitte beachten Sie die Informationen zur Methodik.

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*) Schulabgänge nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht und allgemeinbildenden Schulabschlüssen.
An allgemeinbildenden Schulen wird der höchste bis dahin erworbene Schulabschluss gemeldet, auch wenn dieser nicht im Abgangsjahrgang erworben wurde. An Weiterbildungskollegs werden allgemeinbildende Abschlüsse nur eingetragen, wenn diese höherwertiger ausfallen als der bisher erworbene Abschluss.
Ohne Schülerinnen und Schüler, welche die Schule im Laufe des Schuljahres ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben (z. B. bei Schulabbruch oder Schulwechsel mit einem Überweisungszeugnis).
Einschließlich Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegs, die zum Halbjahr ihre Ausbildung regulär beendet haben (aufgrund der entsprechenden Ausbildungsdauer oder Verkürzung).
**) Nach dem Schulformkonzept

Bitte beachten Sie die Informationen zur Methodik.

Erläuterungen zur Statistik

Die Erhebung der Statistik der amtlichen Schuldaten (ASD) gibt Auskunft über das Schulwesen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW. Neben den Daten zu Schulen, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Unterricht werden auch Indikatoren und deren Berechnungsweise dargestellt. 

Methodik

Die Erhebung der Statistik der amtlichen Schuldaten (ASD) erfolgt jährlich und umfasst sowohl öffentliche als auch private Schulen.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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