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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

21111 – Schulabgänge von allgemeinbildenden Schulen nach Schulformen und Abgangsarten

Schulabgänge*) von allgemeinbildenden Schulen am Ende des Schuljahres 2024/25 nach Schulformen und Abgangsarten
(5er-Rundung)
Schulform1) Ins-
gesamt
Ohne
Ersten 
Schulabschluss
Mit
 Erstem 
Schulabschluss
Mit
Erweitertem
Ersten
Schulabschluss
Mit
Fachober-
schulreife
(Mittlerer
Schul-
abschluss)
Mit
Fach-
hoch-
schulreife
(schulischer
Teil)
Mit
Fach-
hoch-
schulreife
Mit
Abitur
(all-
gemeine
Hoch-
schulreife)
Hauptschule 9.430 2.080 1.490 3.450 2.410
Volksschule 25 5 10 10
Förderschule Grund-/Hauptschule 7.870 5.525 1.460 690 190
Förderschule Realschule/Gymnasium 80 5 10 50 5 15
Realschule 31.860 1.705 1.300 620 28.235
PRIMUS-Schule 270 35 20 65 150
Sekundarschule 9.075 880 865 2.520 4.810
Gesamtschule 53.945 2.830 4.275 8.995 18.535 3.185 16.125
Freie Waldorfschule 1.430 155 80 90 575 15 515
Gymnasium 64.155 1.165 1.360 290 8.440 3.275 49.625
Weiterbildungskolleg 2.925 455 305 865 440 50 815
Allgemeinbildende Schulen 181.060 14.380 11.320 17.040 64.265 6.915 50 67.095
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*) Schulabgänge nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht und allgemeinbildenden Schulabschlüssen.
An allgemeinbildenden Schulen wird der höchste bis dahin erworbene Schulabschluss gemeldet, auch wenn dieser nicht im Abgangsjahrgang erworben wurde. An Weiterbildungskollegs werden allgemeinbildende Abschlüsse nur eingetragen, wenn diese höherwertiger ausfallen als der bisher erworbene Abschluss.
Ohne Schülerinnen und Schüler, welche die Schule im Laufe des Schuljahres ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben (z. B. bei Schulabbruch oder Schulwechsel mit einem Überweisungszeugnis).
Einschließlich Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegs, die zum Halbjahr ihre Ausbildung regulär beendet haben (aufgrund der entsprechenden Ausbildungsdauer oder Verkürzung).
1) Nach dem Schulformkonzept

Bitte beachten Sie die Informationen, die unter Methodik (Alle Informationen zur Methodik) zur Verfügung stehen.
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*) Schulabgänge nach Erreichen der Vollzeitschulpflicht und allgemeinbildenden Schulabschlüssen.
An allgemeinbildenden Schulen wird der höchste bis dahin erworbene Schulabschluss gemeldet, auch wenn dieser nicht im Abgangsjahrgang erworben wurde. An Weiterbildungskollegs werden allgemeinbildende Abschlüsse nur eingetragen, wenn diese höherwertiger ausfallen als der bisher erworbene Abschluss.
Ohne Schülerinnen und Schüler, welche die Schule im Laufe des Schuljahres ohne Beendigung des Bildungsganges verlassen haben (z. B. bei Schulabbruch oder Schulwechsel mit einem Überweisungszeugnis).
Einschließlich Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegs, die zum Halbjahr ihre Ausbildung regulär beendet haben (aufgrund der entsprechenden Ausbildungsdauer oder Verkürzung).
**) Nach dem Schulformkonzept

Bitte beachten Sie die Informationen, die unter Methodik (Alle Informationen zur Methodik) zur Verfügung stehen.

Erläuterungen zur Statistik

Die Erhebung der Statistik der amtlichen Schuldaten (ASD) gibt Auskunft über das Schulwesen an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW. Neben den Daten zu Schulen, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Unterricht werden auch Indikatoren und deren Berechnungsweise dargestellt. 

Methodik

Die Erhebung der Statistik der amtlichen Schuldaten (ASD) erfolgt jährlich und umfasst sowohl öffentliche als auch private Schulen.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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