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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Pflegebedürftige Leistungsempfängerinnen und -empfänger am 15. bzw. 31. Dezember

Pflegebedürftige Leistungsempfängerinnen und -empfänger
am 15. bzw. 31. Dezember
Merkmal 2013 2015 2017 2019 2021
Pflegebedürftige insgesamt 581 492 638 103 769 132 964 987 1 191 981
  davon
  Pflegegeldempfänger/-innen1) 289 737 322 104 417 328 521 575r 655 254
  Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und
  ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen2)
x 48 571 134 334
  Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen
  (Dauer-, Kurzzeitpflege)
160 324 164 633 169 616 169 128 167 094
  Pflegebedürftige in ambulanter Pflege
  (durch Pflegedienste)
131 431 151 366 182 043 225 506 235 065
  Pflegebedürftige in teilstationärer Pflege
  mit Pflegegrad 13)
x x 145 207 234
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1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten: diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt. Stichtag beim Pflegegeld ist der 31.12.
2) Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 - mit ausschließlich Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag bzw. ohne Leistungen der Pflegeeinrichtungen. Für 2017 liegen keine Daten vor.
3) Empfänger/-innen von Tages- und Nachtpflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege. Ausgenommen sind Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 (diese erhalten kein Pflegegeld und werden daher in der Summierung der Pflegebedürftigen insgesamt berücksichtigt).

Erläuterungen zur Statistik

Die Pflegestatistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen befragen die Statistischen Landesämter die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, zum anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen – also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

Methodik

Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit 1999 zweijährlich durchgeführt. Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., für die Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger organisatorisch bedingt der 31.12. Die Daten über die Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen liegen bis auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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