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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Pflegebedürftige Leistungsempfängerinnen und -empfänger am 15. bzw. 31. Dezember nach Altersgruppen

Pflegebedürftige Leistungsempfängerinnen und -empfänger
am 15. bzw. 31. Dezember nach Altersgruppen
Alter
von … bis unter …
Jahren
Pflegegeld1) Vollstationäre Pflege2) Ambulante Pflege
2021 2023 2021 2023 2021 2023
Unter 65 186 907 239 123 12 116 11 674 27 223 26 727
65 – 70 41 295 55 577 7 515 7 866 11 392 12 092
70 – 75 55 547 73 740 10 161 10 857 16 604 17 663
75 – 80 71 831 89 440 15 475 14 801 25 749 25 286
80 – 85 129 620 147 540 34 654 32 489 56 069 52 895
85 – 90 106 771 142 986 41 147 46 499 56 436 63 957
90 – 95 51 404 56 025 32 173 31 224 32 323 31 743
95 und älter 11 879 13 592 13 853 13 803 9 269 9 715
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1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt, Stichtag beim Pflegegeld ist der 31.12.
Ohne Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen.
2) Dauer-, Kurzzeitpflege

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1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt, Stichtag beim Pflegegeld ist der 31.12.
Ohne Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen.
2) Dauer-, Kurzzeitpflege

Erläuterungen zur Statistik

Die Pflegestatistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen befragen die Statistischen Landesämter die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, zum anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen – also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

Methodik

Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit 1999 zweijährlich durchgeführt. Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., für die Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger organisatorisch bedingt der 31.12. Die Daten über die Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen liegen bis auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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