Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Pflegebedürftige Leistungsempfängerinnen und -empfänger am 15. bzw. 31. Dezember nach Altersgruppen

Pflegebedürftige Leistungsempfängerinnen und -empfänger
am 15. bzw. 31. Dezember nach Altersgruppen
Alter
von … bis unter …
Jahren
Pflegegeld1) Vollstationäre Pflege2) Ambulante Pflege
2019 2021 2019 2021 2019 2021
Unter 65 146 620 186 907 12 200 12 116 27 032 27 223
65 – 70 31 524 41 295 7 126 7 515 11 084 11 392
70 – 75 39 874 55 547 9 170 10 161 14 875 16 604
75 – 80 67 858 71 831 18 928 15 475 29 847 25 749
80 – 85 102 915 129 620 35 358 34 654 53 632 56 069
85 – 90 80 878 106 771 39 622 41 147 50 271 56 436
90 – 95 42 354 51 404 33 268 32 173 30 541 32 323
95 und älter 9 552 11 879 13 456 13 853 8 224 9 269
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1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt, Stichtag beim Pflegegeld ist der 31.12.
Ohne Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen.
2) Dauer-, Kurzzeitpflege

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1) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt, Stichtag beim Pflegegeld ist der 31.12.
Ohne Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen.
2) Dauer-, Kurzzeitpflege

Erläuterungen zur Statistik

Die Pflegestatistik setzt sich aus zwei Erhebungen zusammen: Zum einen befragen die Statistischen Landesämter die ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, zum anderen liefern die Spitzenverbände der Pflegekassen und der Verband der privaten Krankenversicherung Informationen über die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen – also die meist von Angehörigen gepflegten Leistungsempfängerinnen und -empfänger.

Methodik

Die Pflegestatistik wird von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder seit 1999 zweijährlich durchgeführt. Der Erhebungsstichtag für die Erhebung bei den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen ist der 15.12., für die Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger organisatorisch bedingt der 31.12. Die Daten über die Pflegeeinrichtungen und Pflegebedürftigen liegen bis auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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