Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger am 31. Dezember

Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger*)
am 31. Dezember
Merkmal 2013 2015 2017 2019 2021
Insgesamt 289 737 322 104 417 328 521 575 655 254
  männlich 119 293 132 548 174 241 217 6201) 273 1831)
  weiblich 170 444 189 556 243 0872) 303 9551) 382 0711)
  davon mit
  Pflegegrad 1
  Pflegegrad 2 241 442 295 654 368 459
  Pflegegrad 3 118 714 155 115 204 874
  Pflegegrad 4 45 658 52 485 62 195
  Pflegegrad 5 11 514 18 321 19 726
  Pflegestufe I 194 570 218 104
  Pflegestufe II 75 831 82 927
  Pflegestufe III 19 336 21 073
Pflegegeldempfänger/-innen
je 1 000 Einwohner/-innen3)
16,5 18,1 23,3 29,1 36,6
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*) Ohne Empfänger/-innen von Pflegegeld, die zusätzlich auch ambulante Pflege erhalten. Diese werden bei der ambulanten Pflege berücksichtigt, Stichtag beim Pflegegeld ist der 31.12.
Ohne Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und ausschließlich landesrechtlichen bzw. ohne Leistungen.
1) Personen mit ”divers” bzw. ”ohne Angabe” (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf ”männlich” oder ”weiblich” verteilt.
2) Einschließlich "ohne Angabe" (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht.
3) Bevölkerung auf Basis des Zensus vom 09.05.2011

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1) Für das Ergebnis des Jahres 2017 gilt: Einschließlich "ohne Angabe" (nach Personenstandsgesetz) beim Geschlecht.
Für die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2021 gilt: Personen mit ”divers” bzw. ”ohne Angabe” (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf ”männlich” oder ”weiblich” verteilt.

2) Für die Ergebnisse der Jahre 2019 und 2021 gilt: Personen mit ”divers” bzw. ”ohne Angabe” (Geschlecht nach § 22 Abs. 3 PStG) sind zufällig auf ”männlich” oder ”weiblich” verteilt.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Pflegegeldleistungen erfasst alle Pflegebedürftigen in NRW, die am Jahresende (31.12.) Pflegegeldleistungen erhalten haben. Mit der Erhebung werden statistische Daten über die häusliche Pflege bereitgestellt. Da der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen Pflegegeldleistungen in Anspruch nimmt, wird diese Erhebung als Ergänzung zur Statistik der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt.

Methodik

Für diese Erhebung sind nach § 5 Absatz 1 Pflegestatistik-Verordnung (PflegeStatV) die Trägerinnen bzw. Träger der Pflegeversicherung und die privaten Versicherungsunternehmen auskunftspflichtig. Die Erhebung findet alle zwei Jahre statt und erfolgt zum Stichtag des 31. Dezember in ungeraden Jahren. Die Daten über die Pflegebedürftigen liegen bis auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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