Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Schwerbehinderte Menschen am 31.12.

Schwerbehinderte Menschen*) am 31.12.
Jahr1) Insgesamt Männlich2) Weiblich2)
Anzahl je 1 000
Einwohner/-innen3)
Anzahl je 1 000
Einwohner/-innen3)
Anzahl je 1 000
Einwohner/-innen3)
2023 1 944 795r 107 964 285r 108 980 510r 106
2021 1 919 075 107 954 850 109 964 230 106
2019 1 910 271 106 952 606 108 957 665 105
2017 1 817 930 101 909 888 104 908 042 100
2015 1 768 932 99 889 682 101 879 250 97
2013 1 771 959 101 897 614 105 874 345 97
2011 1 689 289 96 860 884 101 828 405 92
2009 1 656 455 93 848 998 97 807 457 88
2007 1 640 212 91 845 994 96 794 218 86
2005 1 637 650 91 848 925 96 788 725 85
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*) mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis
1) Ab dem Berichtsjahr 2021 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Statistik der schwerbehinderten Menschen unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.
2) Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden ab dem Berichtsjahr 2021 aus Gründen der statistischen Geheimhaltung per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet. Bis einschließlich Berichtsjahr 2019 erfolgte eine Zuordnung zum männlichen Geschlecht.
3) Bis einschließlich 2009 liegt die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis der Volkszählung vom 25.05.1987 zugrunde. Ab 2011 die Fortschreibung des Zensus 2011.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der schwerbehinderten Menschen gibt Auskunft über die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis in NRW. Daneben werden auch soziodemografische Merkmale der schwerbehinderten Menschen wie Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort sowie Art, Ursache und Grad der Behinderung erhoben.

Methodik

Die Statistik wird zweijährlich durchgeführt. Der Stichtag der Erhebung ist der 31. Dezember. Die Statistik stützt sich auf Angaben der im Land zuständigen Aufgabenträgerinnen und -träger (kreisfreie Städte und Kreise). Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Die Daten werden zentral durch die Bezirksregierung Münster zur Verfügung gestellt. Räumlich differenziert liegen die Daten bis auf die Ebene der Gemeinden (Wohnort) vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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