Andere Ausgaben
Dazu zählen sonstige Steuern (z. B. Kraftfahrzeugsteuer), freiwillige Versicherungsbeiträge, sonstige geleistete Übertragungen, Ausgaben für die Tilgung und Verzinsung von Krediten sowie für die Bildung von Geld- und Sachvermögen.
Angestellte (auch in Altersteilzeit)
Hierzu zählen auch kaufmännische und technische Auszubildende, Personen im Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.
Arbeiter/-innen (auch in Altersteilzeit)
Hierzu zählen auch gewerbliche Auszubildende.
Arbeitslose
Arbeitslos ist eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer, der oder die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht. Die Zuordnung erfolgt per Selbsteinschätzung der Personen in den Haushalten, die an der EVS teilnehmen. Der Status ”arbeitslos” ist nicht mit der Erwerbslosigkeit nach dem ILO (International Labour Organisation)-Konzept identisch, die in anderen amtlichen Erhebungen (z. B. dem Mikrozensus) genutzt wird.
Beamtinnen/Beamte
Hierzu zählen auch Richterinnen und Richter, Berufs- und Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie Wehrdienstleistende. Die Personen dürfen sich auch in Altersteilzeit befinden.
EVS
Abkürzung für "Einkommens- und Verbrauchsstichprobe".
Gesamtausgaben
Die Gesamtausgaben errechnen sich aus privaten Konsumausgaben zuzüglich anderer Ausgaben sowie Einkommens- und Kirchensteuer, dem Solidaritätszuschlag und den Pflichtbeiträgen zur Sozialversicherung.
Haushalt (Privathaushalt)
Als Haushalt werden in der EVS und LWR verwandte oder persönlich verbundene Personen bezeichnet, die gemeinsam wirtschaften und ständig oder überwiegend zusammen wohnen. Dabei ist es nicht maßgeblich, ob die Personen formal juristisch miteinander verbunden sind (also verheiratet oder unverheiratet zusammenleben). Als Haushalt gilt auch eine Einzelperson mit eigenem Einkommen, die für sich allein wirtschaftet. Nicht dazu zählen: Vorübergehend anwesende Besucherinnen und Besucher und Gäste sowie häusliches Personal, das nicht in der Wohnung übernachtet. Personen ohne festen Wohnsitz sowie Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, gehören nicht zur Grundgesamtheit der EVS und werden folglich in die Erhebung nicht einbezogen.
Haushaltstyp
Die Ergebnisse der EVS/LWR werden für die folgenden Haushaltstypen nachgewiesen: Alleinlebende (unterschieden nach Frauen und Männern), Alleinerziehende, Paare (mit und ohne Kind/er), sonstige Haushalte. Bei der Darstellung nach dem Haushaltstyp werden nur diejenigen Haushalte gezählt, denen außer den bei der Typisierung genannten Mitgliedern keine weiteren Personen angehören. Sind weitere Personen (z. B. Schwiegereltern, volljährige Kinder) vorhanden, werden diese Haushalte stets der Gruppe ”Sonstige Haushalte” zugeordnet. Als Kinder zählen alle ledigen Kinder unter 18 Jahren der Haupteinkommensbezieherinnen und -bezieher oder deren Ehe-/Lebenspartnerinnen und Ehe-/Lebenspartnern bzw. gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerinnen und -partnern. Bei der Auswertung sind die nichtehelichen Lebensgemeinschaften einschließlich der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften den Ehepaaren gleichgestellt.
Langlebige Gebrauchsgüter
Gegenstände in einem Haushalt, die meist eine etwas größere oder große Anschaffung bedeuten und über mehrere Jahre hinweg genutzt werden, z.B. Küchengeräte, Unterhaltungselektronik und Fahrzeuge. Die Ausstattung mit diesen Gütern wird in der EVS und den LWR abgefragt.
LWR
Abkürzung für "Laufende Wirtschaftsrechnungen".
Miete/Eigentümermietwert (unterstellte Miete)
Die von den Haushalten erfragten Mietzahlungen für Haupt- und Zweitwohnungen beinhalten die kalten Betriebskosten (Abwassergebühren, Müllabfuhr usw.), jedoch nicht die Umlagen für Heizung und Warmwasser. Haushalten, die in den eigenen vier Wänden wohnen, sowie Haushalten, die mietfrei eine Werkswohnung nutzen oder solche, die mietfrei bei Verwandten oder Bekannten wohnen, wird ein sogenannter Eigentümermietwert unterstellt. Dieser errechnete Wert soll der Durchschnittsmiete nach Wohnungsgröße und -ausstattung vergleichbarer Mietwohnungen, reduziert um die laufenden Aufwendungen für den Erhalt und die Nutzung des Wohnraumes, entsprechen. Der fiktive Mietwert ist auf der Einnahmenseite Bestandteil des Einkommens aus Vermögen und auf der Ausgabenseite in den Ausgaben für Miete enthalten.
Nichterwerbstätige
Hierzu zählen u. a. Pensionärinnen und Pensionäre, Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende, Hausfrauen und Hausmänner, Schülerinnen und Schüler, die einen eigenen Haushalt führen. Die Zuordnung zu Nichterwerbstätigen erfolgt auch dann, wenn kleinere oder unregelmäßige Einkünfte aus Erwerbstätigkeit vorhanden sind. Bei Personen in Elternzeit mit einem ungekündigten Arbeitsvertrag gilt jedoch die soziale Stellung vor Antritt der Elternzeit.
Private Konsumausgaben
Den größten Teil ihres ausgabefähigen Einkommens verwenden die privaten Haushalte für Konsumausgaben. Das sind im Einzelnen die Ausgaben für Ernährung, Wohnen, Bekleidung, Gesundheit, Freizeit, Bildung, Kommunikation, Verkehr sowie Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen. Die Ermittlung der privaten Konsumausgaben in den Wirtschaftsrechnungen (EVS/LWR) erfolgt auf Grundlage des Marktentnahmekonzeptes. Das heißt, es werden ausschließlich die Ausgaben für Käufe von Waren und Dienstleistungen nachgewiesen, die am Markt realisiert werden (können). Dazu zählen auch bestimmte unterstellte Käufe, wie der Mietwert von Eigentümerwohnungen, Sachleistungen von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen zu Gunsten ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Sachentnahmen von Selbstständigen aus dem eigenen Betrieb. Der private Konsum nach dem Marktentnahmekonzept umfasst auch die Käufe von Sachgeschenken für haushaltsfremde Personen sowie die Ausgaben für den eigenen Garten und für die Kleintierhaltung (z.B. für den Kauf von Sämereien oder von Futter). Bei im Haushalt selbst produzierten Gütern oder zubereiteten Produkten erscheint nach dem Marktentnahmekonzept nur der Wert der bezogenen Materialien, Substanzen, Zutaten usw. Nicht erfasst wird der Wertzuwachs durch die Be- oder Verarbeitung im Haushalt.
Selbstständige
Gewerbetreibende und selbstständige Landwirtinnen und Landwirte sowie freiberuflich Tätige.
Soziale Stellung
Unter der ”sozialen Stellung” wird in der EVS/LWR die Zugehörigkeit zu einer der folgenden Kategorien verstanden: Selbstständige, Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Arbeitslose, Nichterwerbstätige. Die Haushalte ordnen nicht nur die Haupteinkommensbezieherin bzw. den Haupteinkommensbezieher, sondern alle Haushaltsmitglieder der jeweils passenden Kategorie zu.