Haushalt
Als (Privat-)Haushalt zählt jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieterinnen und -untermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören. Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
Es werden Hauptwohnsitzhaushalte ausgewiesen. Hauptwohnsitzhaushalte sind die Teilmenge der Haushalte, in welchen mindestens eine Person dieses Haushalts dort mit Hauptwohnsitz lebt und 16 Jahre oder älter ist.
Materielle und soziale Entbehrung
Personen sind von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen, wenn nach ihrer Selbsteinschätzung mindestens sieben der nachfolgenden 13 Kriterien erfüllt sind:
Der Haushalt kann sich finanziell nicht leisten ...
1. Miete, Hypotheken, Rechnungen von Versorgungsbetrieben oder Konsum-/Verbraucherkredite rechtzeitig zu bezahlen
2. die Unterkunft angemessen warm zu halten
3. jedes Jahr einen einwöchigen Urlaub an einem anderen Ort als zu Hause zu verbringen
4. jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch oder eine entsprechende vegetarische Mahlzeit zu essen
5. unerwartet anfallende Ausgaben einer bestimmten Höhe aus eigenen Mitteln zu bestreiten
6. ein Auto zu besitzen (kein Firmen-/Dienstwagen)
7. abgewohnte Möbel zu ersetzen
Individuum kann sich finanziell nicht leisten ...
8. abgetragene Kleidungsstücke durch neue (nicht Second-Hand-Kleidung) zu ersetzen
9. mindestens zwei Paar passende Schuhe in gutem Zustand zu besitzen
10. wöchentlich einen geringen Geldbetrag für sich selbst aufzuwenden
11. regelmäßigen Freizeitaktivitäten nachzugehen
12. sich mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Verwandten treffen, um gemeinsam etwas zu trinken oder zu essen
13. eine Internetverbindung zu haben
Sieben der 13 Kriterien werden auf Haushaltsebene erhoben und gelten für alle Haushaltsmitglieder gleichermaßen. Die restlichen sechs Kriterien werden nur für Personen ab 16 Jahren erhoben und müssen daher für die dem jeweiligen Haushalt zugehörigen Kinder (Personen) unter 16 Jahren geschätzt werden. Dabei wird angenommen, dass ein Kriterium dann für ein Kind zutrifft, wenn für mindestens die Hälfte der Erwachsenen im Haushalt, für die die das jeweilige Kriterium verfügbar ist, das Kriterium zutrifft.
Für alle Personen wird der gleiche Schwellenwert für die erhebliche materielle und soziale Entbehrung verwendet. Bei Kindern wird den individuellen Kriterien jedoch ein geringeres Gewicht zugewiesen, um zu vermeiden, dass die materielle und soziale Entbehrung von Kindern unter 16 Jahren zu empfindlich auf die individuellen Kriterien der Erwachsenen reagieren. Damit ein Kind unter 16 Jahren als materiell und sozial depriviert eingestuft wird, müssen mindestens drei der sieben Haushaltskriterien zutreffen.
In Bezug auf Kinder unter 16 Jahren gibt die materielle Deprivation somit Auskunft über Kinder, die in einem Deprivationskontext, d. h. Haushalt leben, der zum Befragungszeitpunkt von sozialer und materieller Entbehrung betroffen ist.