Aus- und Einzahlungen
Die vierteljährliche Kassenstatistik und die Finanzrechnungsstatistik erheben die Ein- und Auszahlungen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die der doppisch buchenden Extrahaushalte (in der Kassenstatistik nur die Extrahaushalte des Staatssektors). Die Aus- und Einzahlungen werden in beiden statistischen Erhebungen nach Arten (Konten) erhoben. In der Kassenstatistik werden zusätzlich die Bauauszahlungen und bestimmte soziale Leistungen nach Aufgabenbereichen abgefragt. In der Finanzrechnung erfolgt eine tiefere Gliederung der Ein- und Auszahlungen nach finanzstatistischen Aufgabenbereichen der kommunalen Verwaltung. Berichtspflichtig sind zu beiden Statistiken die Kernhaushalte der Kommunen sowie zur Finanzrechnungsstatistik noch alle doppisch buchenden Extrahaushalte der Gemeinden (hauptsächlich Zweckverbände).
Zur Kassenstatistik sind neben den Kernhaushalten nur noch die doppisch buchenden Extrahaushalte des Staatssektors berichtspflichtig.
Cash-Pooling
Cash-Pooling (Liquiditätsverbund) bezeichnet eine Konstellation, in der eine oder mehrere Einheiten einer anderen Einheit Gelder insbesondere für folgende Zwecke zur Verfügung stellt/stellen:
- Vermeidung von notwendigen Kreditaufnahmen
- Erzielung besserer Konditionen bei Geldanlagen
- Zahlungsabwicklung
Kassenkredite
Unter Kassenkredite/Kassenverstärkungskredite werden die in der Regel kurzfristigen Verbindlichkeiten erfasst, die zur Überbrückung vorübergehender Kassenanspannungen verwendet werden. Sie dienen nicht der Ausgabendeckung (keine investiven Zwecke), sondern der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassenwirtschaft beziehungsweise der Liquiditätssicherung. In den Jahren 2015 bis 2018 fallen hierunter auch alle erhaltenen Zahlungen „im Rahmen von Cash-Pooling/Einheitskasse /Amtskasse“. Das heißt Einzahlungen von Cash-Pool-Einheiten auf das Cash-Pool-Konto sind von der Cash-Pool führenden Einheit (i. d. R. der kommunale Kernhaushalt) als Kassenkredit zu melden. Ab dem Erhebungsjahr 2019 wurde die Erhebungssystematik dementsprechend angepasst, dass diese Einzahlungen der Cash-Pool-Einheiten nicht mehr in den Kassenkrediten der Cash-Pool führenden Einheit enthalten sind und somit der echte Liquiditätsbedarf ausgewiesen werden kann.
Kredite
Kredite entstehen, wenn Gläubigerinnen und Gläubiger Mittel an Schuldnerinnen und Schuldner entweder direkt oder unter Zwischenschaltung einer Vermittlerin bzw. eines Vermittlers gewähren und die entweder in einem nicht begebbaren (übertragbaren) Titel oder gar nicht verbrieft sind. Kredite weisen im Allgemeinen folgende Merkmale auf:
- Die Bedingungen eines Kredites werden zwischen der Kreditnehmerin bzw. dem Kreditnehmer und der Kreditgeberin bzw. dem Kreditgeber direkt oder unter Zwischenschaltung einer Vermittlerin bzw. eines Vermittlers ausgehandelt.
- Ein Kredit ist eine unbedingte Verbindlichkeit gegenüber der Gläubigerin bzw. dem Gläubiger, die bei Fälligkeit zurückgezahlt werden muss.
Die Kredite sind in der Höhe der Restschuld ausgewiesen. Auch unverzinsliche Kredite sind hier enthalten.
Wertpapierschulden
Zu den Wertpapierschulden gehören Kapitalmarktpapiere, Anleihen und sonstige Kapitalmarktpapiere. Wertpapierschulden können sowohl für investive Zwecke als auch zur Liquiditätssicherung verwendet werden.