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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten vom 01.01. – 30.06.2025
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer B1) nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B1
(Wohngrundstücke)
nachrichtlich: darunter
Grundsteuer B2
(Nicht-Wohngrundstücke)
Grundsteuer C Gewerbesteuer
Land insgesamt 19.188.123 2.064.751.503 477.592.183 262.634.342 77.906 7.982.504.928
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 287.362 402.985.818 93.981.710 59.056.329 2.079.802.633
  300.000 – 500.000 274.990 211.425.909 63.269.837 30.299.341 741.161.199
  150.000 – 300.000 357.916 212.034.150 50.978.921 31.833.552 655.703.393
  weniger als 150.000 61.718 23.846.222 7.159.018 3.471.801 72.814.705
Zusammen 981.986 850.292.099 215.389.486 124.661.023 3.549.481.930
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 1.893.366 362.606.825 105.715.111 50.003.109 1.401.115.963
  25.000 – 60.000 6.263.942 500.497.412 91.373.614 55.153.235 77.906 1.799.505.879
  10.000 – 25.000 8.081.900 311.504.547 60.952.750 30.633.724 1.065.618.678
  weniger als 10.000 1.966.929 39.850.620 4.161.222 2.183.251 166.782.478
Zusammen 18.206.137 1.214.459.404 262.202.697 137.973.319 77.906 4.433.022.998
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen 
1) In der Spalte Grundsteuer B sind die Werte der differenzierten Grundsteuer B1 und B2 bereits eingerechnet und die Angabe der Werte der Grundsteuern B1 und B2 erfolgt daher nur nachrichtlich.

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst