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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten vom 01.01. – 31.03.2026
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer
B1), B11), B21)
insgesamt
Davon Grundsteuer C Gewerbesteuer
Grundsteuer B1) Grundsteuer B11)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Land insgesamt 10.031.676 858.838.179 648.934.618 142.850.712 67.052.849 91.055 3.502.815.823
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 87.478 148.781.793 90.245.237 39.838.640 18.697.916 837.252.267
  300.000 – 500.000 84.238 37.997.046 37.991.953 ‒22.418 27.511 342.691.779
  150.000 – 300.000 152.959 74.643.456 62.348.961 7.589.532 4.704.963 276.944.995
  weniger als 150.000 5.913 7.735.022 7.441.779 151.781 141.462 31.182.695
Zusammen 330.588 269.157.317 198.027.930 47.557.535 23.571.852 1.488.071.736
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 913.606 169.212.543 110.906.648 41.541.164 16.764.731 610.374.950
  25.000 – 60.000 3.418.119 244.458.768 202.747.227 27.605.546 14.105.995 46.101 812.963.619
  10.000 – 25.000 4.360.142 156.331.132 119.454.333 24.782.668 12.094.131 44.954 524.026.755
  weniger als 10.000 1.009.221 19.678.419 17.798.480 1.363.799 516.140 67.378.763
Zusammen 9.701.088 589.680.862 450.906.688 95.293.177 43.480.997 91.055 2.014.744.087
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.

 

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst