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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten vom 01.01. – 30.09.2025
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer
B1), B11), B21)
insgesamt
Davon Grundsteuer C Gewerbesteuer
Grundsteuer B1) Grundsteuer B11)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Land insgesamt 30.381.236 3.159.979.036 1.942.265.760 774.213.004 443.500.272 112.509 12.478.859.891
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 417.478 565.986.356 282.181.735 167.487.068 116.317.553 3.277.016.522
  300.000 – 500.000 512.480 358.506.821 198.929.086 104.922.731 54.655.004 1.227.459.144
  150.000 – 300.000 587.747 338.295.602 205.853.237 80.682.356 51.760.009 1.024.722.627
  weniger als 150.000 89.731 37.609.505 20.259.308 11.617.271 5.732.926 111.895.599
Zusammen 1.607.436 1.300.398.284 707.223.366 364.709.426 228.465.492 5.641.093.892
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 3.031.418 567.223.279 313.188.625 166.113.897 87.920.757 2.148.481.603
  25.000 – 60.000 9.915.151 764.943.262 543.578.847 145.186.394 76.178.021 112.509 2.802.489.181
  10.000 – 25.000 12.666.719 467.064.423 327.834.873 91.708.093 47.521.457 1.648.408.848
  weniger als 10.000 3.160.512 60.349.788 50.440.049 6.495.194 3.414.545 238.386.367
Zusammen 28.773.800 1.859.580.752 1.235.042.394 409.503.578 215.034.780 112.509 6.837.765.999
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.

 

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst