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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten

Ist-Aufkommen der Realsteuerarten vom 01.01. – 30.06.2026
in Euro
Merkmal Grundsteuer A Grundsteuer
B1), B11), B21)
insgesamt
Davon Grundsteuer C Gewerbesteuer
Grundsteuer B1) Grundsteuer B11)
(Wohngrundstücke)
Grundsteuer B21)
(Nicht-Wohngrundstücke)
Land insgesamt 19.474.973 1.941.342.603 1.476.380.308 317.060.410 147.901.885 332.837 7.472.165.665
Kreisfreie Städte mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  500.000 und mehr 208.202 340.308.206 245.467.156 66.778.493 28.062.557 – 2.065.002.266
  300.000 – 500.000 324.197 143.373.898 105.690.877 25.327.883 12.355.138 – 672.082.167
  150.000 – 300.000 324.893 196.374.780 170.754.104 14.658.211 10.962.465 – 575.119.500
  weniger als 150.000 ‒3.929 16.585.037 16.266.792 157.763 160.482 – 68.301.274
Zusammen 853.363 696.641.921 538.178.929 106.922.350 51.540.642 – 3.380.505.207
Kreis- bzw. städteregionsangehörige Gemeinden mit … bis unter … Einwohnerinnen und Einwohnern
  60.000 und mehr 1.822.300 367.824.261 235.160.025 92.891.980 39.772.256 – 1.272.702.168
  25.000 – 60.000 6.521.143 514.331.344 422.027.804 62.695.240 29.608.300 206.319 1.655.306.191
  10.000 – 25.000 8.260.446 320.768.685 242.831.902 51.936.247 26.000.536 126.518 1.033.084.632
  weniger als 10.000 2.017.721 41.776.392 38.181.648 2.614.593 980.151 – 130.567.467
Zusammen 18.621.610 1.244.700.682 938.201.379 210.138.060 96.361.243 332.837 4.091.660.458
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.
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Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Informationssystem Finanzstatistik (ISF), Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik sowie eigene Berechnungen
1) Im Zuge der Grundsteuerreform (gültig seit dem 01.01.2025) können die Gemeinden im Rahmen ihrer Hebesatzsatzung selbst festlegen, ob sie die Grundsteuer B einheitlich auf alle Grundstücke erheben oder ob sie innerhalb der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für bebaute (B1) und unbebaute (B2) Grundstücke anwenden. Die Bezeichnungen B1 und B2 sind lediglich kommunale Unterkategorien, die – sofern sie eingeführt werden – der genaueren Unterscheidung zwischen bebauten (B1) und unbebauten (B2) Grundstücken dienen. Gemeinden, die keine solche Differenzierung vornehmen, erheben die Grundsteuer B mit einem einheitlichen Hebesatz für alle Grundstücke.

 

Erläuterungen zur Statistik

Der Realsteuervergleich gibt jährlich Auskunft über das Aufkommen und die Hebesätze jeder einzelnen Gemeinde in NRW, erfragt mittels der vierteljährlichen Kassenstatistik. Zusätzlich zur Kassenstatistik werden auch noch für die Gemeindeanteile und die Gewerbesteuerumlage die Daten des Finanzausgleichs herangezogen.

Methodik

Die Kassenstatistik wird vierteljährlich durchgeführt. Die Daten werden als Vollerhebung von den Gemeinden und Gemeindeverbänden bezogen und liegen bis auf die Ebene der Gemeinden vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst