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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Lohnsteueranmeldungen nach Betriebsgrößenklassen

Lohnsteueranmeldungen 2023 nach Betriebsgrößenklassen*)
Komponente der Lohnsteueranmeldung Betriebsgrößenklasse
Kleinstbetrieb Kleinbetrieb Mittelbetrieb Großbetrieb insgesamt
Einzubehaltende Lohnsteuer nach
§§ 39b und 39c EStG 
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 267 542 103 656 21 569 5 471 398 238
Summe in 1 000 EUR 3 509 411 7 769 076 10 490 092 43 475 586 65 244 165
Pauschale Lohnsteuer
(ohne § 37b EStG)
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 59 828 58 017 17 254 4 908 140 007
Summe in 1 000 EUR 18 299 49 234 58 305 145 637 271 475
Pauschale Lohnsteuer nach
§ 37b EStG 
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 8 330 9 867 5 005 2 186 25 388
Summe in 1 000 EUR 3 629 10 240 17 202 88 650 119 722
Lohnsteuer insgesamt Anzahl der Arbeitgeber/-innen 273 022 104 295 21 623 5 474 404 414
Summe in 1 000 EUR 3 531 340 7 828 549 10 565 599 43 709 874 65 635 362
An Arbeitnehmer/-innen ausgezahltes Kindergeld Anzahl der Arbeitgeber/-innen . . 19 23 .
Summe in 1 000 EUR . . 2 455 41 044 .
Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von
Handelsschiffen
Anzahl der Arbeitgeber/-innen . . .
Summe in 1 000 EUR . . .
BAV-Förderbetrag (betriebliche AV) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 9 498 5 831 1 681 777 17 787
Summe in 1 000 EUR 1 914 3 126 8 110 43 673 56 824
Lohnsteuer nach Abzügen1) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 273 439 104 299 21 624 5 474 404 836
Summe in 1 000 EUR 3 529 406 7 825 149 10 555 034 43 625 157 65 534 746
Solidaritätszuschlag Anzahl der Arbeitgeber/-innen 78 265 67 225 19 232 5 306 170 028
Summe in 1 000 EUR 59 443 111 378 142 854 524 066 837 740
Kirchensteuer und Beiträge zu Kammern Anzahl der Arbeitgeber/-innen 190 486 97 351 21 408 5 469 314 714
Summe in 1 000 EUR 119 975 284 369 378 502 1 690 006 2 472 851
An die Finanzverwaltung abzuführender Betrag Anzahl der Arbeitgeber/-innen 273 454 104 300 21 624 5 474 404 852
Summe in 1 000 EUR 3 708 824 8 220 895 11 076 390 45 839 228 68 845 338
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen2) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 388 638 106 625 21 678 5 478 522 419
Summe 1 390 085 2 232 289 2 197 721 7 742 463 13 562 558
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen mit
BAV-Förderbetrag
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 9 483 5 827 1 680 775 17 765
Summe 16 375 22 894 36 557 184 816 260 642
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*) Kleinstbetrieb bis einschließlich 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Kleinbetrieb ab 11 bis einschließlich 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Mittelbetrieb ab 51 bis einschließlich 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Großbetrieb ab 251 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
(Einteilung anhand der maximalen Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit den in den §§ 267 und 267a HGB festgelegten Grenzen)
1) In der Statistik des kassenmäßigen Steueraufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Volumen der Lohnsteuer. Es handelt sich dabei um die kassenmäßig erfassten Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände abzüglich der Summen für Familienkassenkindergeld und Altersvorsorgezulagen. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebietskörperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt wird. So wird beispielsweise die Lohnsteuer für Dezember 2022 erst im Januar 2023 angemeldet und abgeführt. Die Beträge werden in der Lohnsteuerstatistik 2022 erfasst, aber im kassenmäßigen Aufkommen erst 2023. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.
2) Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeitgleich oder nacheinander bei mehreren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern angestellt, werden sie mehrfach gezählt.

Erläuterungen zur Statistik

Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) liefert wesentliche Informationen über Struktur und Wirkungsweise der Lohnsteuer, insbesondere über die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vom Lohnsteuereinbehalt abgezogenen Beträge und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit und ohne Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV-Förderbetrag).

Methodik

Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) wird im jährlichen Turnus durchgeführt. Sie ist eine Sekundärstatistik, da als Erhebungsunterlagen Datenmaterialien der Finanzverwaltung mit anonymisierten Angaben aus den von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angemeldeten Lohnsteuerbeträgen herangezogen werden.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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