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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Lohnsteueranmeldungen nach Betriebsgrößenklassen

Lohnsteueranmeldungen 2024 nach Betriebsgrößenklassen*)
Komponente der Lohnsteueranmeldung Betriebsgrößenklasse
Kleinstbetrieb Kleinbetrieb Mittelbetrieb Großbetrieb insgesamt
Einzubehaltende Lohnsteuer nach
§§ 39b und 39c EStG 
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 263.621 103.682 21.553 5.421 394.277
Summe in 1.000 EUR 3.589.627 7.982.765 10.824.949 45.476.116 67.873.457
Pauschale Lohnsteuer
(ohne § 37b EStG)
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 59.031 58.030 17.260 4.878 139.199
Summe in 1.000 EUR 18.243 51.100 60.471 161.137 290.952
Pauschale Lohnsteuer nach
§ 37b EStG 
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 8.886 10.645 5.356 2.262 27.149
Summe in 1.000 EUR 4.314 11.867 19.786 94.185 130.152
Lohnsteuer insgesamt Anzahl der Arbeitgeber/-innen 269.098 104.406 21.602 5.423 400.529
Summe in 1.000 EUR 3.612.184 8.045.732 10.905.207 45.731.438 68.294.561
An Arbeitnehmer/-innen ausgezahltes Kindergeld Anzahl der Arbeitgeber/-innen
Summe in 1.000 EUR
Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von
Handelsschiffen
Anzahl der Arbeitgeber/-innen . .
Summe in 1.000 EUR . .
BAV-Förderbetrag (betriebliche AV) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 8.976 5.491 1.651 712 16.830
Summe in 1.000 EUR 1.707 2.779 8.294 40.227 53.008
Lohnsteuer nach Abzügen1) Anzahl der Arbeitgeber/-innen . 104.409 21.603 5.423 .
Summe in 1.000 EUR . 8.042.953 10.896.913 45.691.210 .
Solidaritätszuschlag Anzahl der Arbeitgeber/-innen 77.643 67.458 19.304 5.274 169.679
Summe in 1.000 EUR 61.112 113.752 145.753 541.924 862.541
Kirchensteuer und Beiträge zu Kammern Anzahl der Arbeitgeber/-innen 183.451 96.813 21.382 5.419 307.065
Summe in 1.000 EUR 117.469 279.125 375.619 1.702.674 2.474.887
An die Finanzverwaltung abzuführender Betrag Anzahl der Arbeitgeber/-innen . 104.412 21.603 5.423 .
Summe in 1.000 EUR . 8.435.829 11.418.285 47.935.809 .
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen2) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 384.809 106.852 21.678 5.425 518.764
Summe 1.379.434 2.237.076 2.186.788 7.561.842 13.365.140
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen mit
BAV-Förderbetrag
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 8.957 5.481 1.651 712 16.801
Summe 14.796 20.188 37.661 173.728 246.373
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*) Kleinstbetrieb bis einschließlich 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Kleinbetrieb ab 11 bis einschließlich 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Mittelbetrieb ab 51 bis einschließlich 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Großbetrieb ab 251 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
(Einteilung anhand der maximalen Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit den in den §§ 267 und 267a HGB festgelegten Grenzen)
1) In der Statistik des kassenmäßigen Steueraufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Volumen der Lohnsteuer. Es handelt sich dabei um die kassenmäßig erfassten Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände abzüglich der Summen für Familienkassenkindergeld und Altersvorsorgezulagen. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebietskörperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt wird. So wird beispielsweise die Lohnsteuer für Dezember 2023 erst im Januar 2024 angemeldet und abgeführt. Die Beträge werden in der Lohnsteuerstatistik 2023 erfasst, aber im kassenmäßigen Aufkommen erst 2024. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.
2) Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeitgleich oder nacheinander bei mehreren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern angestellt, werden sie mehrfach gezählt.
Erläuterungen zur Statistik

Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) liefert wesentliche Informationen über Struktur und Wirkungsweise der Lohnsteuer, insbesondere über die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vom Lohnsteuereinbehalt abgezogenen Beträge und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit und ohne Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV-Förderbetrag).

Methodik

Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) wird im jährlichen Turnus durchgeführt. Sie ist eine Sekundärstatistik, da als Erhebungsunterlagen Datenmaterialien der Finanzverwaltung mit anonymisierten Angaben aus den von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angemeldeten Lohnsteuerbeträgen herangezogen werden.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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