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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Lohnsteueranmeldungen nach Betriebsgrößenklassen

Lohnsteueranmeldungen 2025 nach Betriebsgrößenklassen*)
Komponente der Lohnsteueranmeldung Betriebsgrößenklasse
Kleinstbetrieb Kleinbetrieb Mittelbetrieb Großbetrieb insgesamt
Einzubehaltende Lohnsteuer nach
§§ 39b und 39c EStG 
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 261.724 103.889 21.446 5.412 392.471
Summe in 1.000 EUR 3.728.392 8.268.119 11.270.583 48.468.626 71.735.721
Pauschale Lohnsteuer
(ohne § 37b EStG)
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 59.798 58.187 17.112 4.833 139.930
Summe in 1.000 EUR 37.447 107.557 124.515 270.816 540.335
Pauschale Lohnsteuer nach
§ 37b EStG 
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 9.613 11.518 5.640 2.346 29.117
Summe in 1.000 EUR 11.199 27.138 41.785 183.623 263.744
Lohnsteuer insgesamt Anzahl der Arbeitgeber/-innen 267.409 104.623 21.500 5.414 398.946
Summe in 1.000 EUR 3.777.038 8.402.815 11.436.883 48.923.064 72.539.800
An Arbeitnehmer/-innen ausgezahltes Kindergeld Anzahl der Arbeitgeber/-innen
Summe in 1.000 EUR
Kürzungsbetrag für Besatzungsmitglieder von
Handelsschiffen
Anzahl der Arbeitgeber/-innen . . .
Summe in 1.000 EUR . . .
BAV-Förderbetrag (betriebliche AV) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 7.727 5.155 1.591 718 15.191
Summe in 1.000 EUR 1.426 2.385 7.756 38.884 50.451
Lohnsteuer nach Abzügen1) Anzahl der Arbeitgeber/-innen . . 21.501 5.414 .
Summe in 1.000 EUR . . 11.429.128 48.884.180 .
Solidaritätszuschlag Anzahl der Arbeitgeber/-innen 77.820 67.270 19.122 5.239 169.451
Summe in 1.000 EUR 61.102 110.406 145.960 542.497 859.965
Kirchensteuer und Beiträge zu Kammern Anzahl der Arbeitgeber/-innen 178.462 96.412 21.264 5.410 301.548
Summe in 1.000 EUR 117.964 279.826 377.286 1.769.234 2.544.311
An die Finanzverwaltung abzuführender Betrag Anzahl der Arbeitgeber/-innen . . 21.501 5.414 .
Summe in 1.000 EUR . . 11.952.374 51.195.912 .
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen2) Anzahl der Arbeitgeber/-innen 382.224 107.007 21.557 5.416 516.204
Summe 1.370.556 2.241.109 2.174.049 7.578.865 13.364.579
Maximale Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer/-innen mit
BAV-Förderbetrag
Anzahl der Arbeitgeber/-innen 7.714 5.152 1.588 718 15.172
Summe 12.204 17.027 33.875 160.588 223.694
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*) Kleinstbetrieb bis einschließlich 10 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Kleinbetrieb ab 11 bis einschließlich 50 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Mittelbetrieb ab 51 bis einschließlich 250 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
Großbetrieb ab 251 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern;
(Einteilung anhand der maximalen Zahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit den in den §§ 267 und 267a HGB festgelegten Grenzen)
1) In der Statistik des kassenmäßigen Steueraufkommens finden sich ebenfalls Angaben zum Volumen der Lohnsteuer. Es handelt sich dabei um die kassenmäßig erfassten Steuereinnahmen des Bundes, der Länder und der Gemeinden/Gemeindeverbände abzüglich der Summen für Familienkassenkindergeld und Altersvorsorgezulagen. Die zeitliche Abgrenzung erfolgt dabei nach dem Zeitraum, in dem die Steuern den Gebietskörperschaften zufließen, und nicht wie bei der Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) nach dem Zeitraum, für den die Steuer abgeführt wird. So wird beispielsweise die Lohnsteuer für Dezember 2023 erst im Januar 2024 angemeldet und abgeführt. Die Beträge werden in der Lohnsteuerstatistik 2023 erfasst, aber im kassenmäßigen Aufkommen erst 2024. Daher kann es zu Differenzen zwischen den Angaben in den beiden Statistiken kommen.
2) Sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zeitgleich oder nacheinander bei mehreren Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgebern angestellt, werden sie mehrfach gezählt.

Erläuterungen zur Statistik

Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) liefert wesentliche Informationen über Struktur und Wirkungsweise der Lohnsteuer, insbesondere über die von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern vom Lohnsteuereinbehalt abgezogenen Beträge und die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit und ohne Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge (BAV-Förderbetrag).

Methodik

Die Lohnsteuerstatistik (Anmeldungen) wird im jährlichen Turnus durchgeführt. Sie ist eine Sekundärstatistik, da als Erhebungsunterlagen Datenmaterialien der Finanzverwaltung mit anonymisierten Angaben aus den von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern angemeldeten Lohnsteuerbeträgen herangezogen werden.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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