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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
in 1 000 Euro
Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen
Nordrhein-Westfalen
JahrBruttoausgaben insgesamtEinnahmen insgesamtReine Ausgaben (netto) insgesamt
Tsd. EURTsd. EURTsd. EUR
2023835 49367 058768 435
2022999 02877 988921 041
2021655 75141 067614 684
2020711 76337 104674 659
2019782 84344 323738 520
2018837 51153 143784 368
20171 144 45155 0661 089 385
20161 659 30651 1661 608 139
2015930 12712 794917 333
2014504 0818 678495 403
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Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Bezirksregierungen für Leistungsempfänger/-innen in Landesaufnahmeeinrichtungen

zu "Einnahmen insgesamt":
Aufwendungsersatz; Kostenersatz; übergeleitete Unterhaltsansprüche und Leistungen von Sozialleistungsträgern

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik lagen jeweils aus einzelnen Gemeinden keine Meldungen vor. Dadurch kommt es zu einer Untererfassung der Bruttoausgaben im Berichtsjahr 2023 um ca. 1,9 Mio. Euro, im Berichtsjahr 2022 um ca. 2 Mio. Euro im Berichtsjahr 2021 um ca. 25 Mio. Euro und im Berichtsjahr 2020 um ca. 12 Mio. Euro.

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Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Bezirksregierungen für Leistungsempfängerinnen und -empfänger in Landesaufnahmeeinrichtungen.

1) Aufwendungsersatz; Kostenersatz; übergeleitete Unterhaltsansprüche und Leistungen von Sozialleistungsträgerinnen und -trägern

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Statistik lagen jeweils aus einzelnen Gemeinden keine Meldungen vor. Dadurch kommt es zu einer Untererfassung der Bruttoausgaben im Berichtsjahr 2023 um ca. 1,9 Mio. Euro, im Berichtsjahr 2022 um ca. 2 Mio. Euro im Berichtsjahr 2021 um ca. 25 Mio. Euro und im Berichtsjahr 2020 um ca. 12 Mio. Euro.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt Auskunft über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in NRW. Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Die Ausgaben werden differenziert nach Art und Form der Leistung und die Einnahmen differenziert nach Einnahmearten erfasst.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände). Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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