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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
in 1.000 Euro
Statistik der Ausgaben und Einnahmen für Asylbewerberleistungen
Nordrhein-Westfalen
JahrBruttoausgaben insgesamtEinnahmen insgesamtReine Ausgaben (netto) insgesamt
Tsd. EURTsd. EURTsd. EUR
20241 191 39659 0181 132 377
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zu "Einnahmen insgesamt":
Aufwendungsersatz; Kostenersatz; übergeleitete Unterhaltsansprüche und Leistungen von Sozialleistungsträgern

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gibt Auskunft über die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in NRW. Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Die Ausgaben werden differenziert nach Art und Form der Leistung und die Einnahmen differenziert nach Einnahmearten erfasst.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die für die Durchführung des AsylbLG zuständigen Stellen (Gemeinden, Bezirksregierungen, Landschaftsverbände). Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst