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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Merkmal 2023 2024
in Euro
Bruttoausgaben 6.588.748.306 7.428.711.937
 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 74.154.635 78.593.533
 Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben 1.570.728.338 1.607.231.196
  davon
   Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen 1.556.225.782 1.590.390.583
   Leistung zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern 315.626 818.667
   Leistung zur Beschäftigung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern 14.186.930 16.021.946
 Leistungen zur Teilhabe an Bildung 562.183.999 670.977.598
 Leistungen zur sozialen Teilhabe 4.175.957.804 4.798.520.385
  davon
   Leistung für Wohnraum 1.847.112 1.526.584
   Assistenzleistung  3.388.010.927r 3.868.010.670
   Heilpädagogische Leistung 511.808.461 607.139.807
   Leistung zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und  Fähigkeiten 260.071.396 304.865.882
   Leistung zur Förderung der Verständigung 935.710 842.416
   Leistung für ein Kraftfahrzeug 2.041.614 1.935.933
   Leistung zur Beförderung insbesondere durch einen Beförderungsdienst 9.476.916 12.279.117
   Hilfsmittel im Rahmen der sozialen Teilhabe 1.028.327 1.142.736
   Besuchsbeihilfe 737.341 777.240
 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 205.723.525 273.389.224
Einnahmen 186.931.480 184.385.079
Nettoausgaben 6.401.816.826 7.244.326.858

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gibt Auskunft über die Leistungen der Eingliederungshilfe in örtlicher und überörtlicher Trägerschaft nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch in NRW. Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Die Ausgaben werden differenziert nach Art der Leistungen und die Einnahmen nach Einnahmearten erfasst.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftsverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst