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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX
Merkmal 2024 2025
in Euro
Bruttoausgaben 7.428.711.937 7.918.661.198
 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 78.593.533 59.524.339
 Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben 1.607.231.196 1.731.725.384
  davon
   Leistungen zur Beschäftigung im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen 1.590.390.583 1.711.240.574
   Leistung zur Beschäftigung bei anderen Leistungsanbietern 818.667 1.136.977
   Leistung zur Beschäftigung bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern 16.021.946 19.347.833
 Leistungen zur Teilhabe an Bildung1) 670.977.598 753.316.263
 Leistungen zur sozialen Teilhabe 4.798.520.385 5.106.242.326
  davon
   Leistung für Wohnraum 1.526.584 2.248.919
   Assistenzleistung  3.868.010.670 4.072.556.608
   Heilpädagogische Leistung 607.139.807 674.936.573
   Leistung zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und  Fähigkeiten 304.865.882 337.961.304
   Leistung zur Förderung der Verständigung 842.416 938.461
   Leistung für ein Kraftfahrzeug 1.935.933 2.106.260
   Leistung zur Beförderung insbesondere durch einen Beförderungsdienst 12.279.117 12.022.756
   Hilfsmittel im Rahmen der sozialen Teilhabe 1.142.736 824.633
   Besuchsbeihilfe 777.240 867.136
 Sonstige Leistungen der Eingliederungshilfe 273.389.224 267.852.885
Einnahmen 184.385.079 192.541.122
Nettoausgaben 7.244.326.858 7.726.120.076
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1) 2024: Untererfassung der Ausgaben für die Leistungen zur Teilhabe an Bildung, da diese von der kreisfreien Stadt Wuppertal nicht vollständig gemeldet wurden.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gibt Auskunft über die Leistungen der Eingliederungshilfe in örtlicher und überörtlicher Trägerschaft nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch in NRW. Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Die Ausgaben werden differenziert nach Art der Leistungen und die Einnahmen nach Einnahmearten erfasst.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftsverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten bis auf die Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst