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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII

Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII
Jahr Verfahren
insgesamt
Davon nach dem Ergebnis der Gefährdungseinschätzung
akute
Kindeswohlgefährdung
latente
Kindeswohlgefährdung
keine
Kindeswohlgefährdung
aber Hilfebedarf
keine Kindeswohl-
gefährdung und kein
(weiterer) Hilfebedarf
20231) (55 833) (7 742) (6 098) (19 735) (22 258)
2022 56 914 8 149 6 262 19 670 22 833
2021 55 363 7 411 6 463 18 994 22 495
2020 54 347 7 219 6 951 18 588 21 589
2019 49 707 7 094 6 718 16 800 19 095
2018 43 578 5 614 6 031 14 165 17 768
2017 39 478 4 909 5 727 12 494 16 348
2016 35 011 4 331 5 288 11 483 13 909
2015 32 015 3 938 5 044 10 637 12 396
2014 31 612 3 902 4 529 10 472 12 709
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1) Aufgrund eines Erfassungsfehlers konnten für Essen, Köln und Elsdorf keine Daten berücksichtigt werden. Aufgrund eines Cyberangriffs konnte das Kreisjugendamt Siegen-Wittgenstein für den Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2023 keine Daten melden. Für die Jugendämter Siegen und Schwerte konnten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 nur wenige Meldungen berücksichtigt werden. Die Daten der zugehörigen Kreise und Regierungsbezirke sowie der NRW-Wert sind ebenfalls betroffen und mit ( ) gekennzeichnet. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich.

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1) Aufgrund eines Erfassungsfehlers konnten für Essen, Köln und Elsdorf keine Daten berücksichtigt werden. Aufgrund eines Cyberangriffs konnte das Kreisjugendamt Siegen-Wittgenstein für den Berichtszeitraum Januar bis Dezember 2023 keine Daten melden. Für die Jugendämter Siegen und Schwerte konnten für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023 nur wenige Meldungen berücksichtigt werden. Die Daten der zugehörigen Kreise und Regierungsbezirke sowie der NRW-Wert sind ebenfalls betroffen und mit ( ) gekennzeichnet. Ein Vergleich mit den Vorjahresergebnissen ist daher nur sehr eingeschränkt möglich.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik zu den Gefährdungseinschätzungen nach § 8a SGB VIII gibt Auskunft über die Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung und über die Situation der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie über die eingeleiteten Hilfen im Falle einer Kindeswohlgefährdung.

Methodik

Die Erhebung erstreckt sich auf die innerhalb eines Kalenderjahres in NRW abgeschlossenen Verfahren zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a Abs. 1 SGB VIII. Die Datenbereitstellung erfolgt jährlich durch die örtlichen Trägerinnen bzw. Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Daten liegen bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise bzw. der Jugendamtsbezirke des Landes NRW vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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