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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe nach dem SGB XII nach Ort der Leistungserbringung

Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe nach dem SGB XII
2025 nach Ort der Leistungserbringung*)
Hilfeart/
Träger der Sozialhilfe
Insgesamt Außerhalb
von
Einrichtungen1)
In
Einrichtungen1)
in 1.000 EUR
Ausgaben (netto) 2.277.969 744.417 1.232.515
Einnahmen 150.155 39.641 110.513
Ausgaben (brutto)  2.428.124 784.058 1.343.028
  davon
  Hilfe zum Lebensunterhalt 478.241 351.861 126.380
  Hilfen zur Gesundheit 28.063 17.865 10.198
  Erstattungen an Krankenkassen für die
  Übernahme der Krankenbehandlung2)
301.038 . .
  Hilfe zur Pflege 1.407.947 304.267 1.103.681
    darunter
    Pflegegeld (§ 64a SGB XII) 48.832 48.832 .
    häusliche Pflegehilfe (§ 64b SGB XII)  188.944 188.944 .
    Kurzzeitpflege 8.146 . 8.146
    stationäre Pflege 1.086.610 . 1.086.610
  Hilfe zur Überwindung besonderer
  sozialer Schwierigkeiten
  und Hilfe in anderen Lebenslagen
212.835 110.065 102.770
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*) Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese werden ab 2017 nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.
1) Ohne Ausgaben für Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
2) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung können nicht nach Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden.
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*) Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese werden ab 2017 nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.
1) Ohne Ausgaben für Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe gibt Auskunft über die Ausgaben und Einnahmen in örtlicher und überörtlicher Trägerschaft in NRW für Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII). Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Neben der Höhe der Ausgaben und Einnahmen gehören unter anderem die Art der Hilfe sowie der Ort der Leistungserbringung zu den zentralen Erhebungsmerkmalen.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftsverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst