Statistik.NRW

Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

check_circle
Statistik wurde zur Merkliste hinzugefügt
Barrierefreiheit
Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe nach dem SGB XII nach Ort der Leistungserbringung

Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe nach dem SGB XII
2024 nach Ort der Leistungserbringung*)
Hilfeart/
Träger der Sozialhilfe
Insgesamt Außerhalb
von
Einrichtungen1)
In
Einrichtungen1)
in 1.000 EUR
Ausgaben (netto) 2.126.357 688.478 1.137.544
Einnahmen 124.206 34.735 89.471
Ausgaben (brutto)  2.250.563 723.213 1.227.016
  davon
  Hilfe zum Lebensunterhalt 442.758 334.460 108.298
  Hilfen zur Gesundheit 28.678 18.705 9.973
  Erstattungen an Krankenkassen für die
  Übernahme der Krankenbehandlung2)
300.335 . .
  Hilfe zur Pflege 1.266.300 265.925 1.000.376
    darunter
    Pflegegeld (§ 64a SGB XII) 45.738 45.738 .
    häusliche Pflegehilfe (§ 64b SGB XII)  163.656 163.656 .
    Kurzzeitpflege 9.018 . 9.018
    stationäre Pflege 983.088 . 983.088
  Hilfe zur Überwindung besonderer
  sozialer Schwierigkeiten
  und Hilfe in anderen Lebenslagen
212.492 104.123 108.369
info Zeichenerklärung einblenden
Fußnoten einblenden
*) Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese werden ab 2017 nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.
1) Ohne Ausgaben für Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
2) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung können nicht nach Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden.
info Zeichenerklärung einblenden
Fußnoten einblenden

*) Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese werden ab 2017 nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.
1) Ohne Ausgaben für Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe gibt Auskunft über die Ausgaben und Einnahmen in örtlicher und überörtlicher Trägerschaft in NRW für Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII). Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Neben der Höhe der Ausgaben und Einnahmen gehören unter anderem die Art der Hilfe sowie der Ort der Leistungserbringung zu den zentralen Erhebungsmerkmalen.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftsverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns an.
Zentraler statistischer Auskunftsdienst