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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe nach dem SGB XII nach Ort der Leistungserbringung

Ausgaben und Einnahmen für Sozialhilfe nach dem SGB XII
2023 nach Ort der Leistungserbringung*)
Hilfeart/
Trägerin bzw. Träger der Sozialhilfe
Insgesamt Außerhalb
von
Einrichtungen1)
In
Einrichtungen1)
in 1 000 EUR
Ausgaben (netto) 1 766 947 607 114 932 608
Einnahmen 113 766 32 079 81 687
Ausgaben (brutto)  1 880 713 639 193 1 014 295
  davon
  Hilfe zum Lebensunterhalt 393 781 305 886 87 895
  Hilfen zur Gesundheit 27 990 18 918 9 072
  Erstattungen an Krankenkassen für die
  Übernahme der Krankenbehandlung2)
227 225 . .
  Hilfe zur Pflege 1 048 907 220 734 828 173
    darunter
    Pflegegeld (§ 64a SGB XII) 38 882 38 882 .
    häusliche Pflegehilfe (§ 64b SGB XII)  135 787 135 787 .
    Kurzzeitpflege 8 075 . 8 075
    stationäre Pflege 813 819 . 813 819
  Hilfe zur Überwindung besonderer
  sozialer Schwierigkeiten
  und Hilfe in anderen Lebenslagen
182 811 93 655 89 156
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*) Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese werden ab 2017 nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.
1) Ohne Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.
2) Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung können nicht nach Ort der Leistungsgewährung nachgewiesen werden.

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*) Ohne die Ausgaben und Einnahmen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese werden ab 2017 nicht mehr im Rahmen der Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII erfasst.
1) Ohne Erstattungen an Krankenkassen für die Übernahme der Krankenbehandlung.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe gibt Auskunft über die Ausgaben und Einnahmen in örtlicher und überörtlicher Trägerschaft in NRW für Leistungen nach dem 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII). Erfasst werden die tatsächlichen Zahlungsströme, d. h. die kassenwirksamen Ein- und Auszahlungen. Neben der Höhe der Ausgaben und Einnahmen gehören unter anderem die Art der Hilfe sowie der Ort der Leistungserbringung zu den zentralen Erhebungsmerkmalen.

Methodik

Die Statistik wird jährlich durchgeführt. Berichtszeitraum ist das abgelaufene Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Datenbereitstellung erfolgt über die kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftsverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.

Alle Informationen zur Methodik east
 
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Zentraler statistischer Auskunftsdienst
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