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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Eckdatentabelle

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach Hilfearten

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen
nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach Hilfearten
Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII
Nordrhein-Westfalen
Leistungsempfänger/-innen (Anzahl)
JahrInsgesamtHilfe zur PflegeHilfen zur GesundheitHilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen LebenslagenEingliederungshilfe für behinderte Menschen
2024126 305104 3052 23521 725-
2023120 83099 3951 52022 060-
2022116 77594 0302 45022 555-
2021126 780104 0202 55022 730-
2020130 835107 0653 33022 895-
Fußnoten einblenden
Empfängerinnen und Empfänger mehrerer verschiedener Hilfen werden bei jeder Hilfeart gezählt. Mehrfachzählungen sind nur insoweit ausgeschlossen, als sie aufgrund der Meldungen erkennbar waren.

zu "Hilfe zur Pflege": 
Empfängerinnen und Empfänger von Hilfe zur Pflege, für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Feststellung des
Pflegegrades vorliegt, sind in der Statistik nicht enthalten.

zu "Hilfe zur Gesundheit": 
Unmittelbar vom Sozialamt erbrachte Leistungen. Untererfassung  im Berichtsjahr 2023 und 2024 aufgrund
unvollständiger Datenmeldung aus einer kreisfreien Stadt zu den Empfängerinnen und Empfängern außerhalb von
Einrichtungen.

zu "Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfen in anderen Lebenslagen": 
Bis einschließlich Berichtsjahr 2024 Untererfassung aufgrund fehlender Datenmeldungen zu den Empfängerinnen und Empfängern von Bestattungskosten.

zu „Eingliederungshilfe“ (ab 2020): 
Zum 01.01.2020 wurden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sechsten Kapitel SGB XII in das SGB IX überführt. Ab Berichtsjahr 2020 werden die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer separaten Erhebung statistisch erfasst.

zu 2023: 
Untererfassung im Berichtsjahr 2023 aufgrund fehlender Daten aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach dem 5.-9. Kapitel SGB XII aufgrund von technischen Problemen infolge eines Cyberangriffs bei einem kommunalen IT-Dienstleister in Südwestfalen.

Erläuterungen zur Statistik

Die Statistik der Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel des 12. Sozialgesetzbuch (SGB XII) gibt Auskunft über die Empfängerinnen und Empfänger dieser Leistungen in NRW. Neben ihrer Zahl gehören soziodemografische Merkmale der Empfängerinnen und Empfänger sowie die Art der Hilfe zu den zentralen Erhebungsmerkmalen.

Methodik

Die Erhebung wird jährlich zum Stichtag 31.12. durchgeführt. Die Datenbereitstellung erfolgt über die Gemeinden, kreisfreien Städte, Kreise und Landschaftverbände. Diese sind zur Auskunft verpflichtet. Räumlich differenziert liegen die Daten auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor. 

Alle Informationen zur Methodik east
 
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