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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Kommunale Verschuldung in NRW

Schulden der Kernhaushalte 2019 bis 2024

Erläuterungen zu den verwendeten Begriffen und Kategorien

Kernhaushalt:

Der Begriff „Haushalt“ wird hier institutionell, im Sinne von Einheit, verwendet. Über die kommunalen Kernhaushalte werden in der Regel die hoheitlichen Aufgaben sowie Teile der örtlichen Daseinsvorsorge finanziert, soweit diese nicht in ausgelagerte Einheiten (z. B. Eigenbetriebe) übertragen wurden.
 

Schulden im Kernhaushalt:

Die Schulden der Kernhaushalte sind von zentraler Bedeutung, weil sie die finanziellen Spielräume von Städten und Gemeinden in der Zukunft beeinflussen. Allerdings lagern Kommunen zunehmend Aufgaben in ausgegliederte Einheiten aus und somit auch die damit verbundenen Schulden. Dennoch bleiben die Schulden der Kernhaushalte eine wichtige Orientierungsgröße – insbesondere für haushaltsrechtliche Bewertungen. Denn sie zeigen beispielsweise, wie solide die Kommune ihren Kernhaushalt finanzieren kann – also den Teil, über den der Rat direkt entscheidet. 

Rechnerisch ergibt sich die Höhe der Schulden im Kernhaushalt aus der Summe der Liquiditäts- und Investitionskredite (s. u.). Statistisch erhoben werden die Schulden allerdings nach ihrer Art (Kassenkredite, Wertpapierschulden und Kredite). Auch bei dieser Aufteilung entspricht die Summe der drei Schuldenarten der Höhe der Gesamtschulden. Abhängig vom Verwendungszweck werden aus diesen drei Angaben jeweils die Höhe der Liquiditäts- und der Investitionskredite berechnet.
 

Liquiditätskredite:

Liquiditätskredite dienen zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe und sind vergleichbar mit den Dispositions- bzw. Überziehungskrediten privater Bankkonten. In der Regel wird diese Art von Kredit aufgenommen, wenn die laufenden Auszahlungen einer Kommune nicht mehr durch das eigene Finanzvermögen gedeckt werden können.

Rechnerisch ergibt sich die Höhe der Liquiditätskredite im Kernhaushalt aus der Summe der Kassenkredite und der zur Liquiditätssicherung dienenden Wertpapierschulden.

 

Investitionskredite:

Investitionskredite sind mittel- bis langfristige Schulden, die in der Regel zur Finanzierung umfangreicherer Investitionsmaßnahmen wie zum Beispiel der Erneuerung oder dem Ausbau der kommunalen Infrastruktur dienen. Im persönlichen Leben ließen sich Investitionskredite am ehesten mit privaten Krediten zur Finanzierung eines Eigenheims vergleichen.

Rechnerisch ergibt sich die Höhe der Investitionskredite im Kernhaushalt aus der Summe der Kredite und der nicht zur Liquiditätssicherung dienenden Wertpapierschulden.

 

Nicht-öffentlicher und öffentlicher Bereich:

Die Schulden einer Kommune ergeben sich aus den Schulden gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich und dem öffentlichen Bereich. 

Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute und private Unternehmen im In- und Ausland. In der Regel liegt der überwiegende Anteil der kommunalen Schulden in diesem Bereich, vor allem bei Kreditinstituten: Zum Jahresende 2024 betrug dieser Anteil 97,8 %. 

Zum öffentlichen Bereich zählen der Bund, das Land, andere Gemeinden und Gemeindeverbände, Zweckverbände und Sozialversicherungen sowie öffentliche Unternehmen. Auch bei diesen Einheiten kann eine Kommune Kredite aufnehmen, wodurch es im Rahmen von Cash-Pooling zu einer Doppelzählung kommen kann. Um dies zu vermeiden, können die in dieser Anwendung ausgewiesenen Angaben auf die Schulden gegenüber dem nicht-öffentlichen Bereich beschränkt werden. Klicken Sie hierzu auf den Button neben der Auswahl der anzuzeigenden Schuldenangaben.
 

Erläuterungen zur Statistik

Grundlage ist die Statistik der jährlichen Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände ab dem Jahr 2019. Erfasst werden die Verbindlichkeiten aller Kommunen Nordrhein-Westfalens zum Stichtag am 31. Dezember des jeweiligen Jahres.

 

Bevölkerungszahl zur Berechnung der  Pro-Kopf-Verschuldung

Zur Berechnung der Pro-Kopf-Verschuldung werden bis zum Jahr 2023 die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 zum 30. Juni des entsprechenden Jahres verwendet. Für die Angaben ab dem Jahr 2024 werden die auf Basis des Zensus 2022 ermittelten Bevölkerungszahlen genutzt. 
 

Datenabruf

Die entsprechenden Daten können kostenfrei über die Landesdatenbank NRW bezogen werden: https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/table/71327k-21i
 

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Anwendung ausschließlich die Schulden der kommunalen Kernhaushalte berücksichtigt wurden. Die in der Landesdatenbank NRW zusätzlich ausgewiesenen Schulden ausgegliederter Eigenbetriebe, Krankenhäuser ohne eigene Rechtspersönlichkeit und sonstigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Form wurden nicht einbezogen. 
 

Methodische Hinweise

Vergleiche zwischen verschiedenen Kommunen

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Größe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, kreisfreien Städte und Kreise ist ein Vergleich mit der absoluten Schuldenhöhe in Euro nicht aussagekräftig. Deshalb steht in der Anwendung bei Vergleichen nur die Pro-Kopf-Verschuldung (Euro/Einwohner/-in) zur Verfügung. 

Strukturelle Unterschiede zwischen den Kommunen z. B. durch ihre Lage im ländlichen oder verstädterten Raum, ihre Größe sowie verschieden wahrgenommene Aufgaben im Kernhaushalt können einen Einfluss auf die Finanz- und Schuldensituation und den Vergleich haben.

 

Wie werden die Schulden eines Kreises berechnet? Warum entsprechen die Schulden eines Kreises nicht der Summe der Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden?

Die Schulden eines Kreises setzen sich zusammen aus der Summe der Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden und der Schulden der dazugehörigen Kreisverwaltung. Da die Schulden der „gebietslosen“ Kreisverwaltung keiner einzelnen Stadt oder Gemeinde zuzuordnen sind, kann dieser Betrag in Karten auf Gemeindeebene nicht ausgewiesen werden. Die Differenz zwischen den Schulden eines Kreises und der Summe der Schulden der kreisangehörigen Städte und Gemeinden entspricht folglich den Schulden der Kreisverwaltung.


Wie viele Größenklassen wurden verwendet und wie wurden sie definiert?

Den kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städten und Gemeinden wird auf Basis der jeweiligen Gesamtbevölkerung zum Stichtag 30. Juni des jeweils aktuellen Berichtsjahres eine der folgenden Größenklassen zugewiesen:

Kreisangehörige Stadt oder Gemeinde mit einer Bevölkerung von:

1.    unter 5.000 Personen
2.    5.000 bis unter 10.000 Personen
3.    10.000 bis unter 20.000 Personen
4.    20.000 bis unter 50.000 Personen
5.    50.000 bis unter 100.000 Personen
6.    100.000 und mehr Personen

Kreisfreie Städte mit einer Bevölkerung von:

7.    unter 200.000 Personen
8.    200.000 bis unter 500.000 Personen
9.    500.000 und mehr Personen 

Kreisen wird keine Größenklasse zugewiesen.
 

Sonderfall Stadt Aachen

Die Stadt Aachen hat zwar den Status einer kreisfreien Stadt, ist aber dennoch der Städteregion Aachen zugeordnet. Das hat zur Folge, dass die Stadt Aachen in der Karte der kreisfreien Städte und Kreise nicht separat angezeigt, sondern als Teil der Städteregion Aachen dargestellt wird. Bei der Einordnung im Vergleich zu Einheiten der gleichen Größenklasse wurde der Stadt Aachen zur besseren Vergleichbarkeit dennoch eine Größenklasse der kreisfreien Städte und nicht die Größenklasse der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zugewiesen. Das heißt konkret, dass der Stadt Aachen die Größenklasse 7 „unter 200.000 Personen“ und nicht 6 „100.000 und mehr Personen“ zugeordnet wurde. In der Folge wird die Stadt Aachen in dieser Gruppe mit anderen kreisfreien Städten und nicht mit anderen kreisangehörigen Städten und Gemeinden verglichen.

 

Rundungsdifferenzen

Es kann vorkommen, dass die Summe der Anteile der Liquiditäts- und Investitionskredite aufgrund von Rundungsdifferenzen nicht exakt 100 % beträgt. 
 

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