Datengrundlage und methodische Erläuterungen
Datengrundlage
Die Darstellung der Mobilität von Auszubildenden in NRW basiert auf der Berufsbildungsstatistik. In der Berufsbildungsstatistik werden jährlich zum Stichtag 31.12. Daten zu den dualen Auszubildenden in NRW erhoben, die einen Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben.
Nicht berücksichtigt werden Auszubildende nach dem Pflegeberufegesetz (Pflegefachmann/-frau), Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Berufsausbildung absolvieren (z. B. Erzieher/-in oder Kinderpfleger/-in) sowie Personen, die ein Praktikum oder eine Ausbildungsvorbereitung absolvieren.
Definitionen und Berechnungen
Innerörtliche Mobilität:
Der Reiter „Innerörtliche Mobilität“ stellt den Anteil der Auszubildenden an allen Auszubildenden eines Ortes dar, bei denen Wohnort bei Vertragsabschluss und Ausbildungsort identisch sind. Der Wert gibt demnach an, wie viele Auszubildende ihre Ausbildungsstätte innerhalb ihres Wohnortes haben.
Im Reiter „Auszubildende nach Ausbildungsort“ sind alle Auszubildenden eines ausgewählten Ausbildungsortes dargestellt, die bei Vertragsabschluss im gleichen Ort wohnten.
Beispiel: Ausbildungsort Düsseldorf
Anzahl der Auszubildenden: Auszubildende mit Ort der Ausbildungsstätte in Düsseldorf 2025 = 11.163. Davon mit Wohnort bei Vertragsabschluss in Düsseldorf = 5.031.
Anteil der Auszubildenden: 5.031 / 11.163 ⋅ 100 = 45,1 %.
Von den 11.163 Auszubildenden, die ihre Ausbildungsstätte in Düsseldorf haben, wohnten 45,1 % zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits in Düsseldorf.
Im Reiter „Auszubildende nach Wohnort“ sind alle Auszubildenden eines ausgewählten Wohnortes dargestellt, die ihre Ausbildungsstätte im gleichen Ort haben.
Beispiel: Wohnort Düsseldorf
Anzahl der Auszubildenden: Auszubildende mit Wohnort in Düsseldorf 2025 = 6.771. Davon mit Ort der Ausbildungsstätte in Düsseldorf = 5.031.
Anteil der Auszubildenden: 5.031 / 6.771 ⋅ 100 = 74,3 %.
Von den 6.771 Auszubildenden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Düsseldorf wohnten, haben 74,3 % auch ihre Ausbildungsstätte in Düsseldorf.
Mobilitätsverflechtungen:
Der Reiter „Mobilitätsverflechtungen“ gibt Einblicke in die Mobilität von Auszubildenden in NRW. Sie zeigt aus räumlicher Perspektive, wohin Azubis sich bei der Wahl ihrer Ausbildungsstätte bewegen und wie anziehend die Städte und Gemeinden in NRW als Ausbildungsorte sind. Dazu werden die Beziehungen zwischen dem Ort der Ausbildungsstätte und dem Wohnort der Azubis bei Vertragsabschluss betrachtet.
Im Reiter „Auszubildende nach Ausbildungsort“ sind alle Auszubildenden eines ausgewählten Ausbildungsortes dargestellt sowie die Orte, in denen diese Auszubildenden bei Vertragsabschluss wohnten.
Beispiel: Ausbildungsort Düsseldorf und Wohnort Neuss
Anzahl der Auszubildenden: Auszubildende mit Ort der Ausbildungsstätte in Düsseldorf 2025 = 11.163. Davon mit Wohnort bei Vertragsabschluss in Neuss = 546.
Anteil der Auszubildenden: 546 / 11.163⋅ 100 = 4,9 %.
546 Auszubildende, die ihre Ausbildungsstätte in Düsseldorf haben, kommen aus Neuss (4,9 %).
Im Reiter „Auszubildende nach Wohnort“ sind alle Auszubildenden eines ausgewählten Wohnortes dargestellt sowie die Orte, in denen diese Auszubildenden ihre Ausbildungsstätte haben.
Beispiel: Wohnort Düsseldorf und Ort der Ausbildungsstätte Neuss
Anzahl der Auszubildenden: Auszubildende mit Wohnort in Düsseldorf 2025 = 6.771. Davon mit Ort der Ausbildungsstätte in Neuss = 225.
Anteil der Auszubildenden: 225 / 6.771 ⋅ 100 = 3,3 %.
225 Auszubildende, die aus Düsseldorf kommen, haben ihre Ausbildungsstätte in Neuss (3,3 %).
Distanzen:
Im Reiter „Distanzen“ ist die durchschnittliche Luftliniendistanz zwischen dem Wohnort bei Vertragsabschluss und dem Ausbildungsort der Auszubildenden dargestellt. In die Berechnung fließen die Distanzen aller Auszubildenden eines Ausbildungsortes beziehungsweise Wohnortes ein, bei denen Ausbildungs- und Wohnort nicht identisch sind. Der Wert gibt demnach an, wie viele Kilometer der Ausbildungsort und Wohnort der Auszubildenden durchschnittlich voneinander entfernt ist.
Für die Berechnung der Distanz zwischen den verschiedenen Orten wurde auf Basis der 100-m-Gitterzelldaten für jede Gemeinde ein bevölkerungsgewichteter Mittelpunkt bestimmt (Englisch: Population Weighted Centroid), zu dem die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinde in Summe die kürzesten Wege hat. Für jeden Azubi-Datensatz wurde anschließend die Luftliniendistanz zwischen dem Bevölkerungsmittelpunkt des Wohnortes und dem Bevölkerungsmittelpunkt des Ausbildungsortes der Auszubildenden berechnet. Die durchschnittliche Distanz ist der Mittelwert (arithmetisches Mittel) aller Distanzen der Azubis des jeweils betrachteten Ortes. Beim Mittelwert werden im Vergleich zum Median graduelle Unterschiede in den Distanzen deutlich. Es ist allerdings zu beachten, dass Ausreißer in den Daten den Mittelwert beeinflussen können. Wenn einzelne Azubis beispielweise bei Vertragsabschluss weit von ihrem Ausbildungsort entfernt wohnten (insb. außerhalb NRWs) und somit eine hohe Distanz haben, kann dies den Mittelwert nicht unerheblich verändern. Dies gilt insbesondere bei Merkmalskombinationen mit geringen Fallzahlen (z. B. Ausbildungsbereich Landwirtschaft auf Gemeindeebene). Aus diesem Grund ist die jeweilige Zahl der Auszubildenden, die eine Distanz zwischen Wohnort und Ausbildungsort zurücklegen und somit in die Berechnung einfließen, in der Anwendung ausgewiesen.
Beispiel: Ausbildungsort Düsseldorf
Auszubildende mit Ausbildungsort Düsseldorf 2025 = 11.163. Davon mit Wohnort nicht in Düsseldorf = 6.078.
Durchschnittliche Distanz: Summe aller 6.078 Distanzen zwischen Wohnort und Ausbildungsort / 6.078 = 32,8 km.
Die 6.078 Auszubildenden, die ihre Ausbildungsstätte in Düsseldorf haben, aber nicht aus Düsseldorf kommen, wohnten durchschnittlich 32,8 km entfernt.
Beispiel: Wohnort Düsseldorf
Auszubildende mit Wohnort Düsseldorf 2025 = 6.771. Davon mit Ausbildungsort nicht in Düsseldorf = 1.740.
Durchschnittliche Distanz: Summe aller 1.740 Distanzen zwischen Wohnort und Ausbildungsort / 1.740= 23,7 km.
Die 1.740 Auszubildenden, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Düsseldorf wohnten, aber ihre Ausbildung nicht in Düsseldorf machen, haben ihre Ausbildungsstätte durchschnittlich 23,7 km entfernt.
Methodische Erläuterungen
Grundgesamtheit:
Die Grundgesamtheit umfasst alle Auszubildenden im dualen System in NRW. Es werden auch Auszubildende berücksichtigt, deren Ausbildungsort oder Wohnort bei Vertragsabschluss außerhalb von NRW liegt bzw. regional nicht zuzuordnen ist. So umfasst beispielsweise die Zahl der Auszubildenden mit Ausbildungsort Düsseldorf auch Azubis, die nicht in NRW wohnen oder deren Wohnort nicht bekannt ist. Nicht in der Grundgesamtheit berücksichtigt sind für das Jahr 2024 114 Auszubildende bzw. für das Jahr 2025 129, bei denen sowohl der Ausbildungsort als auch der Wohnort außerhalb von NRW liegen bzw. regional nicht zuzuordnen sind. Die Grundgesamtheit der in der Karte dargestellten Daten umfasst somit für das Jahr 2024 271.830 und für das Jahr 2025 266.814 Auszubildende.
Wohnort bei Vertragsabschluss:
Der Wohnort der Auszubildenden wird einmalig zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhoben und nicht angepasst, falls sich der Wohnort der Auszubildenden zu einem späteren Zeitpunkt ändert. Dadurch kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Bereitschaft der Auszubildenden ermittelt werden, eine Ausbildungsstätte außerhalb ihres Wohnortes zu wählen. Es kann jedoch bei Auszubildenden, die ihre Ausbildungsstätte außerhalb ihres Wohnortes haben, nicht unterschieden werden, ob sie die Distanz zwischen Wohnort und Ort der Ausbildungsstätte regelmäßig zurücklegen (Pendelmobilität) oder möglicherweise nach Vertragsabschluss in die Nähe der Ausbildungsstätte umziehen (Umzugsmobilität). Es ist unbekannt, wie oft z. B. aufgrund von Homeoffice oder Berufsschulunterricht die Ausbildungsstätte tatsächlich aufgesucht wird.
Orte außerhalb NRWs / regional nicht zuzuordnen:
In der Karte im Reiter „Mobilitätsverflechtungen“ ist die Mobilität der Auszubildenden dargestellt, deren Ausbildungsort und Wohnort bei Vertragsabschluss in NRW liegen. Im Text und in der Tabelle werden zusätzlich die Auszubildenden berücksichtigt, bei denen einer dieser beiden Orte außerhalb NRWs ist. Auszubildende außerhalb NRWs, aber innerhalb Deutschlands, werden zusammengefasst nach Bundesländern dargestellt. Auszubildende im Ausland werden unter „außerhalb Deutschlands“ zusammengefasst.
Im Reiter „Innerörtliche Mobilität“ ist der Anteil der Auszubildenden mit gleichem Wohn- und Ausbildungsort an allen Auszubildenden des jeweiligen Ortes dargestellt. In diesem Reiter werden nur Orte innerhalb NRWs berücksichtigt.
Im Reiter „Distanzen“ sind die durchschnittlichen Distanzen zwischen dem Wohnort bei Vertragsabschluss und Ausbildungsort aller Auszubildenden dargestellt, für die Angaben zu beiden Merkmalen vorliegen. In die Berechnung fließen auch die Distanzen der Auszubildenden ein, bei denen Ausbildungsort oder Wohnort außerhalb NRWs, aber innerhalb Deutschlands liegen, sofern der jeweils andere Ort in NRW liegt. Nicht berücksichtigt werden Auszubildende, deren Ausbildungs- oder Wohnort im Ausland liegt oder regional nicht zuzuordnen ist.
Die Daten der Berufsbildungsstatistik NRW werden von den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen in NRW gemeldet (z. B. Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern in NRW). Daher liegt der Ort der Ausbildungsstätte in der Regel in NRW. Es liegen keine vollständigen Informationen darüber vor, wie viele Auszubildende aus NRW kommen, ihre Ausbildungsstätte aber außerhalb NRWs haben.
Ausbildungsbereiche:
In der Berufsbildungsstatistik werden sechs Ausbildungsbereiche unterschieden:
• Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Gast- und Verkehrsgewerbe (abgekürzt: Industrie, Handel u. a.)
• Handwerk
• Landwirtschaft
• Öffentlicher Dienst
• Freie Berufe (hierunter fallen Auszubildende in den Berufen Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Notar- und Steuerfachangestellte sowie Medizinische, Tiermedizinische, Zahnmedizinische und Pharmazeutisch-Kaufmännische Fachangestellte)
• Sonstige (Hauswirtschaft)
Aufgrund geringer Fallzahlen wird der Ausbildungsbereich Sonstige (Hauswirtschaft) nicht dargestellt. In den Daten für die Ausbildungsbereiche insgesamt werden alle Auszubildenden berücksichtigt, also auch die Azubis im Ausbildungsbereich Sonstige.
Abgrenzung zur Pendlerrechnung der Länder:
Die Kartenanwendung zur Mobilität von Auszubildenden in NRW ist nicht vergleichbar mit den Ergebnissen zu den Auszubildenden in der Pendlerrechnung der Länder bzw. dem Pendleratlas. Die Datengrundlage der Kartenanwendung zur Mobilität von Auszubildenden in NRW ist die Berufsbildungsstatistik zum 31. Dezember. Die Pendlerrechnung der Länder berücksichtigt alle Auszubildenen sowie deren Wohn- und Arbeitsort zum 30. Juni. In der Pendlerrechnung der Länder wird der zum 30.06. gemeldete Wohnort statt des Wohnortes bei Vertragsabschluss berücksichtigt. Im Gegensatz zur Pendlerrechnung der Länder werden in dieser Kartenanwendung nicht die (regelmäßigen) Pendelbewegungen der Auszubildenden dargestellt, sondern vielmehr die Mobilität der Azubis bei der Wahl ihrer Ausbildungsstätte zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.