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Wer ist in Nordrhein-Westfalen selbstständig?
Statistische Ergebnisse zu Selbstständigen nach ausgewählten Merkmalen im Jahr 2022

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Eine Frau an einer Nähmaschine

Selbstständige arbeiten eigenverantwortlich und sind wirtschaftlich auf eigene Rechnung tätig. Somit haben Selbstständige einerseits eine größere berufliche Autonomie als abhängig Beschäftigte, andererseits sind sie höheren Risiken ausgesetzt.

 

Was kennzeichnet die Selbstständigen in Nordrhein-Westfalen? Wie hoch ist der Anteil der Selbstständigen an allen Erwerbstätigen? Welche soziodemographischen Unterschiede gibt es zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel. Datengrundlage sind die Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Methodische Hinweise finden sie im unten stehenden Methodenteil.

Jede zwölfte Person in NRW selbstständig

Im Jahr 2022 gab es in Nordrhein-Westfalen 729 000 Selbstständige. Damit war rund jede oder jeder Zwölfte (8,2 Prozent) der rund 8,9 Millionen Erwerbstätigen im Alter ab 15 Jahren selbstständig. 


Rund 336 000 aller Selbstständigen (46,1 Prozent) arbeiteten als sogenannte Solo-Selbstständige. Das heißt, sie übten ihre selbstständige Tätigkeit ohne Angestellte aus. Mehr als die Hälfte der Selbstständigen (53,9 Prozent) beschäftigte mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.

Unterschiede zwischen den Geschlechtern
Mehr Männer als Frauen selbstständig

Erwerbstätige Männer waren im Jahr 2022 häufiger selbstständig (10,3 Prozent) als Frauen (5,8 Prozent). In der Gruppe der Selbstständigen insgesamt gab es doppelt so viele Männer (66,8 Prozent) wie Frauen (33,2 Prozent). Unter den Solo-Selbstständigen waren 58,6 Prozent männlich. Bei den Selbstständigen mit Beschäftigten hatten Männer einen Anteil von 73,9 Prozent. 

 

Der Anteil der Solo-Selbstständigen war bei den Frauen höher als bei den Männern: Sechs von zehn selbstständigen Frauen arbeiteten als Solo-Selbstständige. Bei den Männern war das Verhältnis umgekehrt: Rund sechs von zehn selbstständigen Männern beschäftigten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.


 

Selbstständige im Alter
13,3 Prozent der Selbstständigen sind 65 Jahre oder älter

Rund drei Viertel der Selbstständigen (74,2 Prozent) waren im Jahr 2022 35 bis 64 Jahre alt. 13,3 Prozent der Selbstständigen waren 65 Jahre oder älter. Bei abhängig Beschäftigten war dieser Anteil mit 2,6 Prozent deutlich niedriger.


 

Diagramm: Selbstständige und abhängig Beschäftigte in NRW 2022 nach Altersgruppe

 

Selbstständige arbeiteten 2022 nach eigenen Angaben durchschnittlich 38,8 Stunden je Woche. Die Höhe der geleisteten Wochenarbeitszeit ist jedoch von der Form der Selbstständigkeit abhängig. Während Solo-Selbstständige durchschnittlich 32,4 Stunden arbeiteten, waren es bei Selbstständigen mit Beschäftigten im Schnitt 44,3 Stunden. Die gewöhnliche Wochenarbeitszeit von abhängig Beschäftigten lag mit 33,8 Stunden unter der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit aller Selbstständigen.

 

Selbstständige weisen häufiger ein höheres Qualifikationsniveau auf als abhängig Beschäftigte. 60,7 Prozent aller Selbstständigen verfügten 2022 über die Fachhochschul- oder Hochschulreife. Bei abhängig Beschäftigten war es rund die Hälfte (50,7 Prozent).

 

Einen beruflichen Bildungsabschluss hatten 80,4 Prozent aller Selbstständigen. In der Gruppe der abhängig Beschäftigten lag die Quote bei 73,7 Prozent. Einen akademischen Abschluss hatten 34,4 Prozent der Selbstständigen und 22,6 Prozent der abhängig Beschäftigten.

 

Solo-Selbstständige verdienen häufig weniger als Selbstständige mit Beschäftigten

Knapp ein Drittel der Selbstständigen (29,4 Prozent) hatte 2022 ein persönliches Nettoeinkommen in Höhe von 3 500 Euro und mehr. Personen, die kein Einkommen hatten, wurden in die Auswertung nicht einbezogen. Bei Solo-Selbstständigen war der Anteil niedriger (14,3 Prozent) als bei Selbstständigen mit Beschäftigten (42,4 Prozent). Bei abhängig Beschäftigten waren es 11,5 Prozent.


Über ein Nettoeinkommen unter 1 000 Euro verfügten rund 15,0 Prozent der Selbstständigen. Auch hier gab es deutliche Unterschiede je nach Form der Selbstständigkeit: Bei gut einem Viertel (24,4 Prozent) der Solo-Selbstständigen und 7,1 Prozent der Selbstständigen mit Beschäftigten lag das persönliche Nettoeinkommen unter 1 000 Euro. Bei den abhängig Beschäftigten waren es 17,9 Prozent.
 

Informationen und Hintergründe
Datengrundlage und Methode

Die hier präsentierten Indikatoren werden auf der Grundlage des Mikrozensus-Kernprogramms (MZ-Kern) ermittelt. Für das Berichts­jahr 2022 handelt es sich um Erst­ergebnisse.

Der Mikrozensus ist zwischen zwei Volks­zählungen die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Jährlich werden in Deutschland rund ein Prozent aller Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften zu ihrer wirtschaft­lichen und sozialen Lage befragt. Da die Auskunfts­erteilung im Mikro­zensus verpflichtend ist, liefert er auch für solche Personen­gruppen zuverlässige Ergebnisse, die in Bevölkerungs­befragungen üblicher­weise schwer zu erreichen sind. Die Ergebnisse liegen in tiefer fach­licher und regionaler Gliederung vor.

Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungs­jahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahres­werten vergleichbar. Das Erhebungs­jahr 2020 war zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. Weitere Informationen zu der Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 finden Sie hier.

Selbstständige

Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaft­lich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschl. selbstständiger Handwerker/-innen) sowie alle frei­beruflich Tätigen, Haus­gewerbe­treibenden und Zwischen­meister/-innen.

Persönliches Nettoeinkommen

Das persönliche Nettoeinkommen wird durch eine Selbst­einstufung der Befragten in vorgegebene Einkommens­gruppen ermittelt.
Zum Netto­einkommen (Summe aller Einkunfts­arten ohne Steuern und Sozial­versicherungs­beiträge) des letzten Monats zählen zum Beispiel: Erwerbs­einkommen, Unternehmer­einkommen, Rente, Pensionen, öffentliche Unter­stützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeits­losengeld, Kinder­geld, Wohn­geld.

Weitere Informationen 

 

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