Selbstständige arbeiten eigenverantwortlich und sind wirtschaftlich auf eigene Rechnung tätig. Somit haben Selbstständige einerseits eine größere berufliche Autonomie als abhängig Beschäftigte, andererseits sind sie höheren Risiken ausgesetzt.
Was kennzeichnet die Selbstständigen in Nordrhein-Westfalen? Wie hoch ist der Anteil der Selbstständigen an allen Erwerbstätigen? Welche soziodemographischen Unterschiede gibt es zwischen Selbstständigen und abhängig Beschäftigten? Antworten auf diese Fragen finden Sie im folgenden Artikel. Datengrundlage sind die Erstergebnisse des Mikrozensus 2022. Methodische Hinweise finden sie im unten stehenden Methodenteil.
Im Jahr 2022 gab es in Nordrhein-Westfalen 729 000 Selbstständige. Damit war rund jede oder jeder Zwölfte (8,2 Prozent) der rund 8,9 Millionen Erwerbstätigen im Alter ab 15 Jahren selbstständig.
Rund 336 000 aller Selbstständigen (46,1 Prozent) arbeiteten als sogenannte Solo-Selbstständige. Das heißt, sie übten ihre selbstständige Tätigkeit ohne Angestellte aus. Mehr als die Hälfte der Selbstständigen (53,9 Prozent) beschäftigte mindestens eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter.
Erwerbstätige Männer waren im Jahr 2022 häufiger selbstständig (10,3 Prozent) als Frauen (5,8 Prozent). In der Gruppe der Selbstständigen insgesamt gab es doppelt so viele Männer (66,8 Prozent) wie Frauen (33,2 Prozent). Unter den Solo-Selbstständigen waren 58,6 Prozent männlich. Bei den Selbstständigen mit Beschäftigten hatten Männer einen Anteil von 73,9 Prozent.
Der Anteil der Solo-Selbstständigen war bei den Frauen höher als bei den Männern: Sechs von zehn selbstständigen Frauen arbeiteten als Solo-Selbstständige. Bei den Männern war das Verhältnis umgekehrt: Rund sechs von zehn selbstständigen Männern beschäftigten Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter.
Rund drei Viertel der Selbstständigen (74,2 Prozent) waren im Jahr 2022 35 bis 64 Jahre alt. 13,3 Prozent der Selbstständigen waren 65 Jahre oder älter. Bei abhängig Beschäftigten war dieser Anteil mit 2,6 Prozent deutlich niedriger.
Selbstständige arbeiteten 2022 nach eigenen Angaben durchschnittlich 38,8 Stunden je Woche. Die Höhe der geleisteten Wochenarbeitszeit ist jedoch von der Form der Selbstständigkeit abhängig. Während Solo-Selbstständige durchschnittlich 32,4 Stunden arbeiteten, waren es bei Selbstständigen mit Beschäftigten im Schnitt 44,3 Stunden. Die gewöhnliche Wochenarbeitszeit von abhängig Beschäftigten lag mit 33,8 Stunden unter der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit aller Selbstständigen.
Selbstständige weisen häufiger ein höheres Qualifikationsniveau auf als abhängig Beschäftigte. 60,7 Prozent aller Selbstständigen verfügten 2022 über die Fachhochschul- oder Hochschulreife. Bei abhängig Beschäftigten war es rund die Hälfte (50,7 Prozent).
Einen beruflichen Bildungsabschluss hatten 80,4 Prozent aller Selbstständigen. In der Gruppe der abhängig Beschäftigten lag die Quote bei 73,7 Prozent. Einen akademischen Abschluss hatten 34,4 Prozent der Selbstständigen und 22,6 Prozent der abhängig Beschäftigten.
Knapp ein Drittel der Selbstständigen (29,4 Prozent) hatte 2022 ein persönliches Nettoeinkommen in Höhe von 3 500 Euro und mehr. Personen, die kein Einkommen hatten, wurden in die Auswertung nicht einbezogen. Bei Solo-Selbstständigen war der Anteil niedriger (14,3 Prozent) als bei Selbstständigen mit Beschäftigten (42,4 Prozent). Bei abhängig Beschäftigten waren es 11,5 Prozent.
Über ein Nettoeinkommen unter 1 000 Euro verfügten rund 15,0 Prozent der Selbstständigen. Auch hier gab es deutliche Unterschiede je nach Form der Selbstständigkeit: Bei gut einem Viertel (24,4 Prozent) der Solo-Selbstständigen und 7,1 Prozent der Selbstständigen mit Beschäftigten lag das persönliche Nettoeinkommen unter 1 000 Euro. Bei den abhängig Beschäftigten waren es 17,9 Prozent.
Datengrundlage und Methode
Die hier präsentierten Indikatoren werden auf der Grundlage des Mikrozensus-Kernprogramms (MZ-Kern) ermittelt. Für das Berichtsjahr 2022 handelt es sich um Erstergebnisse.
Der Mikrozensus ist zwischen zwei Volkszählungen die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik. Jährlich werden in Deutschland rund ein Prozent aller Personen in Privathaushalten und Gemeinschaftsunterkünften zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Da die Auskunftserteilung im Mikrozensus verpflichtend ist, liefert er auch für solche Personengruppen zuverlässige Ergebnisse, die in Bevölkerungsbefragungen üblicherweise schwer zu erreichen sind. Die Ergebnisse liegen in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung vor.
Die Ergebnisse des Mikrozensus ab dem Erhebungsjahr 2020 sind durch methodische Veränderungen nur eingeschränkt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Das Erhebungsjahr 2020 war zudem von Einschränkungen bei der Erhebung betroffen und sollte deshalb nicht für Zeitvergleiche mit nachfolgenden Jahren herangezogen werden. Weitere Informationen zu der Neuregelung des Mikrozensus ab 2020 finden Sie hier.
Selbstständige
Selbstständige sind Personen, die einen Betrieb oder eine Arbeitsstätte gewerblicher oder landwirtschaftlicher Art wirtschaftlich und organisatorisch als Eigentümer/-innen oder Pächter/-innen leiten (einschl. selbstständiger Handwerker/-innen) sowie alle freiberuflich Tätigen, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister/-innen.
Persönliches Nettoeinkommen
Das persönliche Nettoeinkommen wird durch eine Selbsteinstufung der Befragten in vorgegebene Einkommensgruppen ermittelt.
Zum Nettoeinkommen (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) des letzten Monats zählen zum Beispiel: Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pensionen, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Wohngeld.