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Amtliche Statistik für Nordrhein-Westfalen

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Datenerhebung

Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich

Wie sieht die Struktur im Handel und Dienstleistungsbereich aus? Wie groß ist dieser Bereich und wie entwickelt er sich? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert die Strukturstatistik.

Das Wichtigste zur Datenerhebung in Kürze

Teilnahmedauer
Unternehmen sind in der Regel für mehrere Jahre auskunftspflichtig. Dies ist wichtig, um geeignete Vergleichswerte zu erhalten.
Meldeweg
elektronisch über unsere Online-Meldeverfahren IDEV oder .CORE
Teilnehmende
Etwa 10 % der Unternehmen des Handels- und Dienstleistungsbereichs mit Sitz in Deutschland. Die Erhebung wird als Stichprobe durchgeführt.

Welchen Nutzen die Strukturstatistik für uns alle hat

 

Die Ergebnisse der Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich sind Grundlage für wirtschafts- und strukturpolitische Entscheidungen auf nationaler und europäischer Ebene. Sie fließen auch in die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder ein, mit der wichtige Indikatoren zur Wirtschaftsentwicklung – wie zum Beispiel das Bruttoinlandsprodukt – ermittelt werden. 


Zudem werden mit der Datenerhebung Lieferverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der EU erfüllt. 


Die Statistik wird vor allem von den Bundes- und Landesministerien, Wirtschaftsforschungsinstituten, Wirtschaftsverbänden sowie den Interessenvertretungen der Einzel- und Großhandelsunternehmen genutzt.


Jede Datenmeldung trägt als Teil eines soliden Datenfundaments dazu bei, den sehr heterogenen und dynamischen Handels- und Dienstleistungssektor in seiner Entwicklung realistisch abzubilden. 

 

Wie Sie Ihre Meldung abgeben können 

 

Nach § 11a Bundesstatistikgesetz (BStatG) sind alle Unternehmen und Betriebe verpflichtet, ihre Meldungen auf elektronischem Weg an die statistischen Ämter zu übermitteln. Hierzu ist eines von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellten Online-Verfahren (IDEV oder .CORE) zu nutzen. 


Ihre IDEV-Zugangsdaten können Sie Ihrem Anschreiben entnehmen. Hier geht es zu den Verfahren IDEV und .CORE.

 

Welche Angaben wir benötigen 

 

Abgefragt werden Daten, die Sie der Einnahme-Überschuss-Rechnung, den Bilanzunterlagen oder der Gewinn- und Verlustrechnung entnehmen können:

 

                1. Allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen 
                2. Tätige Personen sowie Personalaufwand 
                3. Umsätze, Aufwendungen sowie Steuern und Subventionen 
                4. Investitionen 
 

Zur Entlastung der meldenden Unternehmen braucht bis zu einem festgelegten Umsatzvolumen nur ein reduzierter Merkmalskatalog beantwortet werden. Bitte beachten Sie, dass sich die Merkmale je nach wirtschaftlichem Schwerpunkt unterscheiden können. 


Unser Online-Meldeverfahren IDEV filtert automatisch die für Sie nicht relevanten Fragen und Merkmale heraus, um Ihre Datenmeldung so aufwandsarm wie möglich zu gestalten. 

 

Weitere Unterlagen

FAQS
Häufig gestellte Fragen
Warum muss mein Unternehmen Daten melden?

Die Erhebung wird bei Unternehmen des Handels- und Dienstleistungsbereiches durchgeführt, die in Deutschland ansässig sind. Um den Aufwand für die Betroffenen möglichst gering zu halten, wird die Erhebung als Stichprobe bei höchstens 10 Prozent der Unternehmen durchgeführt. 

Die Auswahl der Unternehmen erfolgt mit einem mathematischen Zufallsverfahren. Wie das genau funktioniert, wird in unserem Erklärvideo beschrieben.

Bin ich verpflichtet diese Statistik auszufüllen? Warum bin ich auskunftspflichtig?

Ja, es besteht Auskunftspflicht.

Die Strukturstatistik im Handels- und Dienstleistungsbereich ist eine gesetzlich angeordnete Erhebung mit Auskunftspflicht für die darin einbezogenen Einheiten. Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen/Inhaber oder Leiterinnen/Leiter der Unternehmen (§ 11 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDIStatG) in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG)).

Wie lange muss mein Unternehmen Daten melden?

In der Regel nehmen Unternehmen etwa bis zu 6 Jahre an der Erhebung teil. Sie werden jährlich per Anschreiben über ihre Auskunftspflicht informiert und erhalten ein Schreiben, sobald diese erlischt.

Die Teilnahmedauer kann aber für einzelne Unternehmen variieren, da sie davon abhängt, wie viele Unternehmen gleichen Typs am Markt tätig sind. Dies wird in unserem Erklärvideo zum Stichprobenkonzept erläutert.

Es gibt aber auch wenige Unternehmen, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung dauerhaft für die Erhebung Daten melden müssen.  

Die erforderlichen Daten liegen mir noch nicht vor. Was kann ich tun?

Sollten Ihre Unterlagen für die Beantwortung einzelner Fragen nicht ausreichen oder liegen die erforderlichen Daten für das benötigte Berichtsjahr noch nicht vor, bitten wir um sorgfältige Schätzung unter Berücksichtigung des Vorjahres. Soweit sich zwischen den geschätzten Zahlen und den später ermittelten tatsächlichen Daten erhebliche Abweichungen ergeben sollten, ist aber eine schnellstmögliche Berichtigung erforderlich.

Sollten Sie abschätzen können, wann der Jahresabschluss vorliegt, besteht je nach Zeitpunkt auch die Möglichkeit, eine Terminverlängerung zu beantragen. Diese Option wird von uns geprüft und kann in begründeten Fällen anstelle einer Schätzung genutzt werden.

Wie kann ich eine Terminverlängerung beantragen?

Sollten Sie in dringenden Ausnahmefällen eine Terminverlängerung benötigen, senden Sie uns bitte Ihre Anfrage mit Angabe Ihrer Ident-Nr. an Terminverlaengerung-Struktur@it.nrw.de

Das auskunftspflichtige Unternehmen ist abgemeldet/beendet/geschlossen/liquidiert oder im Insolvenzverfahren.

Für die Strukturerhebung im Handel- und Dienstleistungsbereich besteht eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, von der wir Sie nicht ohne Weiteres entbinden können.

Bitte teilen Sie uns schriftlich per E-Mail an HD-Struktur@it.nrw.de mit, seit wann das Unternehmen abgemeldet, beendet, geschlossen, liquidiert oder in Insolvenz ist und legen Sie einen entsprechenden Nachweis wie z. B. eine Gewerbeabmeldung, eine Bestätigung des Insolvenzverfahrens oder einen Handelsregisterauszug vor.

Wir geben Ihnen dann eine Rückmeldung, ob Sie von der Auskunftspflicht befreit sind oder ob Sie noch für das Berichtsjahr eine Meldung abgeben müssen. 

Wer erstattet mir die Kosten für den Steuerberater?

Die Kosten für die Bearbeitung der Online-Meldung können nicht übernommen werden. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Antwort für uns kostenfrei zu übermitteln ist (§ 15 Absatz 5 des Bundesstatistikgesetz).

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da!

 

Team SHD 
Tel.: 0211 9449-4662 
E-Mail: HD-Struktur@it.nrw.de