Die Kaufwertestatistiken teilen sich in die Erhebung der Kaufwerte für Bauland sowie der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke. Die Erhebung der Kaufwerte für Bauland wird vierteljährlich und die der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke jährlich durchgeführt. Die Jahresergebnisse beider Erhebungen werden auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in der Landesdatenbank NRW veröffentlicht.
Die im Rahmen dieser Statistiken ausgewiesenen Durchschnittswerte sind für einen zeitlichen Vergleich nur bedingt verwendbar, weil die statistischen Massen, aus denen sie ermittelt werden, sich jeweils aus anders gearteten Einzelfällen zusammensetzen können. Die Statistiken der Kaufwerte für Bauland und der Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke haben daher mehr den Charakter einer Grundeigentumswechselstatistik, mit der durchschnittliche Kaufwerte ermittelt werden, als den einer Preisstatistik. Aus diesem Grund werden keine prozentualen Veränderungen (Baulandpreisindizes) veröffentlicht.
Kaufwerte von Bauland in Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen dieser Statistik werden Preise (Vertragspreis und bereinigter Preis) und Merkmale der verkauften Baulandgrundstücke (Fläche, Lage, Art des Grundstücks und der Baufläche, beitrags- und abgabenrechtlicher Zustand, Bodenrichtwert), des Kaufaktes (ungewöhnlicher Geschäftsverkehr) sowie Eigenschaften der Erwerberinnen und Erwerber bzw. Veräußerinnen und Veräußerer (Rechtsform, familiäres Verhältnis) erhoben.
Die Zuordnung der Fälle zu den Bauflächen (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen) erfolgt auf Basis der Gliederung der Baunutzungsverordnung.
In der Statistik wird jeder Kauffall eines unbebauten Grundstücks mit einer Mindestgröße von 100 Quadratmetern erfasst. Nicht erfasst werden Grundstücke, auf denen ein Bauverbot liegt, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke, Ruinen- und Trümmergrundstücke sowie Grundstücke mit abbruchreifen Gebäuden. Nebenkosten, wie z. B. Vermessungs- oder Notariatskosten werden nicht mit erhoben. Sofern die Erschließungskosten Bestandteil des Kaufpreises sind, fließen diese in die Berechnung der Kaufwerte mit ein.
Bei wiederkehrenden Leistungen (Renten, Altenteil, Wohnrecht) ist deren Kapitalwert, bei übernommenen Lastenausgleichsabgaben deren Zeitwert angesetzt. Die kraft Gesetzes auf der Veräußerungsfläche ruhenden Abgaben und Leistungen sind in den Angaben über den Preis nicht enthalten, es sei denn, dass die Käuferin oder der Käufer Zahlungsrückstände der Veräußerin oder des Veräußerers übernommen hat.
Auf Basis dieser Daten erfolgt eine Berechnung der durchschnittlichen Kaufwerte für Bauland. Die Veröffentlichung der Kaufwerte für Bauland findet gegliedert nach Bauflächen und Grundstücksarten jeweils für Gemeindegrößenklassen, Preisklassen und Grundstücksgrößenklassen statt.
Die Daten für die Kaufwerte für Bauland werden in Nordrhein-Westfalen beim Oberen Gutachterausschuss erhoben.
Bei den Kaufwerten für Bauland gibt es ab dem Berichtsjahr 2021 zwei grundlegende methodische Veränderungen. Zum einen erfolgte eine Überarbeitung der Bundesstatistik, die alle Bundes- und Länderergebnisse betrifft. Zum anderen erfolgte in Nordrhein-Westfalen eine Umstellung bei der Datenquelle. Sowohl die Änderung der Statistik als auch der Wechsel des Datenlieferanten in Nordrhein-Westfalen haben zur Folge, dass eine direkte Vergleichbarkeit mit den Werten vor 2021 nur noch bedingt möglich ist. Eine Revision zurückliegender Ergebnisse findet nicht statt. Weitere Informationen dazu finden Sie in der auf dieser Seite unten verlinkten Datei "Informationen zu grundlegenden methodischen Veränderungen".